NRW ändert Asylrecht zur Entlastung der Kommunen

Der NRW-Landtag hat ein Gesetz beschlossen, das Asylsuchende mit geringer Bleibeperspektive bis zu 24 Monate in Landeseinrichtungen unterbringt, um Kommunen zu entlasten.

Frank Herrmann4 Min. Lesezeit
NRW ändert Asylrecht zur Entlastung der Kommunen