
NRW ändert Asylrecht zur Entlastung der Kommunen
Der NRW-Landtag hat ein Gesetz beschlossen, das Asylsuchende mit geringer Bleibeperspektive bis zu 24 Monate in Landeseinrichtungen unterbringt, um Kommunen zu entlasten.
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Der NRW-Landtag hat ein Gesetz beschlossen, das Asylsuchende mit geringer Bleibeperspektive bis zu 24 Monate in Landeseinrichtungen unterbringt, um Kommunen zu entlasten.

Die Kommunen in NRW warnen vor einer Überlastung durch steigende Flüchtlingszahlen aus der Ukraine. Obwohl der Anstieg noch nicht überall spürbar ist, verlieren Städte wie Wesel bald Hunderte Unterbri