Bei den Stichwahlen in Nordrhein-Westfalen zeigt sich ein gespaltenes Bild der Wählerbeteiligung. Während in Köln die Wahlbeteiligung bis zum Nachmittag deutlich niedriger ausfiel als im ersten Wahlgang, meldeten Städte mit AfD-Kandidaten in der Stichwahl eine bemerkenswert hohe Mobilisierung der Wähler. In Köln konkurrieren Berivan Aymaz (Grüne) und Torsten Burmester (SPD) um das Amt des Oberbürgermeisters.
Das Wichtigste in Kürze
- In Köln lag die Wahlbeteiligung bis 15:00 Uhr bei nur 31,3 Prozent, fast neun Prozentpunkte niedriger als vor zwei Wochen.
- Städte wie Duisburg und Gelsenkirchen, in denen ein AfD-Kandidat zur Wahl steht, verzeichnen eine deutlich höhere Beteiligung als bei früheren Stichwahlen.
- Auch in Bielefeld und Dortmund entscheiden die Bürger über die neuen Stadtoberhäupter, wobei Bielefeld ebenfalls einen Anstieg der Wahlbeteiligung meldet.
- Stichwahlen sind notwendig, wenn im ersten Wahlgang kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht.
Wahlbeteiligung in Köln deutlich gesunken
In der größten Stadt Nordrhein-Westfalens, Köln, zeichnete sich am Wahltag ein verhaltenes Interesse an der Stichwahl ab. Bis 15:00 Uhr hatten laut Angaben der Stadtverwaltung lediglich 31,3 Prozent der wahlberechtigten Bürger ihre Stimme abgegeben. Dieser Wert liegt erheblich unter dem des ersten Wahlgangs vor zwei Wochen, als zum selben Zeitpunkt bereits 40,1 Prozent der Kölner gewählt hatten.
Diese Entwicklung überraschte Beobachter nicht. Niko Bartou, Mitglied eines Wahlvorstands im Stadtteil Riehl, äußerte sich bereits am Morgen erwartungsvoll: „Es ist auf jeden Fall zu erwarten, dass das Wahlinteresse bei der Stichwahl geringer sein wird, als bei der Kommunalwahl vor zwei Wochen.“
Die beiden Kandidaten, die um die Führung der Stadtverwaltung kämpfen, gaben ihre Stimmen bereits am Vormittag ab. Sowohl Berivan Aymaz von den Grünen als auch Torsten Burmester von der SPD nutzten die frühen Stunden für den Urnengang.
Zahlen für Köln im Überblick
- Beteiligung bis 15:00 Uhr (Stichwahl): 31,3 %
- Beteiligung bis 15:00 Uhr (Hauptwahl): 40,1 %
- Rückgang: -8,8 Prozentpunkte
Hohe Mobilisierung in Städten mit AfD-Kandidaten
Ein gegensätzliches Bild zeigte sich in den Städten, in denen Kandidaten der AfD die Stichwahl erreicht hatten. Hier war die Wahlbeteiligung auffallend hoch, was auf eine starke Mobilisierung der Wähler hindeutet. In Duisburg, wo ein Duell zwischen SPD und AfD stattfand, lag die Beteiligung um 14:00 Uhr bei 35,03 Prozent. Das ist ein massiver Anstieg im Vergleich zur letzten Stichwahl im Jahr 2012, als nur 19,69 Prozent der Wahlberechtigten teilnahmen.
Ein ähnlicher Trend war in Gelsenkirchen zu beobachten. Dort hatten bis 14:30 Uhr 38,34 Prozent der Bürger gewählt. Auch hier traten Kandidaten von SPD und AfD gegeneinander an. Zum Vergleich: Bei der Stichwahl vor fünf Jahren lag der Wert zur gleichen Zeit bei lediglich 26,80 Prozent.
Weitere Städte in NRW zeigen unterschiedliche Trends
Auch andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen riefen ihre Bürger zur Entscheidung auf. In Dortmund, wo Kandidaten von SPD und CDU um das Oberbürgermeisteramt konkurrieren, war die Beteiligung bis 13:00 Uhr mit 22,93 Prozent leicht rückläufig im Vergleich zur letzten Stichwahl 2020 (24,19 Prozent).
In Bielefeld hingegen sorgte das Duell zwischen CDU und SPD für ein gestiegenes Interesse. Die Stadt meldete um 14:00 Uhr eine Wahlbeteiligung von 32,04 Prozent. Dies stellt eine deutliche Steigerung gegenüber der vorherigen Stichwahl vor fünf Jahren dar, als zum selben Zeitpunkt nur 22,1 Prozent der Wahlberechtigten abgestimmt hatten.
Hintergrund: Warum gibt es Stichwahlen?
Eine Stichwahl wird immer dann angesetzt, wenn im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten für ein Amt – wie das des Oberbürgermeisters oder Landrats – die absolute Mehrheit, also mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen, erhält. In diesem Fall treten die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang zwei Wochen später erneut gegeneinander an. In ganz NRW fanden Stichwahlen in 21 kreisfreien Städten, 15 Kreisen und über 100 weiteren Gemeinden statt.
Informationen zur Wahlberechtigung
Zur Stimmabgabe bei den Stichwahlen waren all jene Bürger aufgerufen, die bereits beim ersten Wahltermin vor zwei Wochen wahlberechtigt waren. Eine neue Wahlbenachrichtigung wurde nicht versendet, jedoch verschickten viele Kommunen Wahlerinnerungsschreiben.
Auch ohne diese Unterlagen war die Stimmabgabe im Wahllokal möglich. Voraussetzung war die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises, sofern kein Antrag auf Briefwahl gestellt wurde. Personen, die erst nach dem ersten Wahltermin am 14. September das 16. Lebensjahr vollendet haben, durften nicht an der Stichwahl teilnehmen, da die Wahlberechtigung bereits zum Zeitpunkt der Hauptwahl bestanden haben muss.
Die Wahllokale in allen betroffenen Kommunen waren bis 18:00 Uhr geöffnet. Ein interessantes Detail des Wahlrechts: Sollte es bei einer Stichwahl zu einem exakten Stimmengleichstand kommen, entscheidet das Los über den Gewinner des Amtes.




