Die Wasserschutzpolizei Nordrhein-Westfalen hat bei einer landesweiten Kontrollaktion auf den Binnenschifffahrtsstraßen zahlreiche Verstöße aufgedeckt. Innerhalb einer Woche wurden 150 Schiffe überprüft, wobei insbesondere die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten im Fokus stand. Die Beamten leiteten mehrere Bußgeldverfahren ein und untersagten in einem Fall die Weiterfahrt.
Wichtige Ergebnisse der Kontrolle
- 150 Schiffe wurden auf den Wasserstraßen in NRW kontrolliert.
- Bei 18 Kontrollen stellten die Beamten Mängel fest.
- Der Schwerpunkt lag auf der Überprüfung der Arbeitszeitvorschriften.
- In Köln wurde ein Hotelschiff mit erheblichen Mängeln bei der Arbeitszeitdokumentation beanstandet.
- Insgesamt wurden 14 Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet.
Landesweite Schwerpunktaktion auf 900 Kilometern Wasserstraße
Vom 22. bis zum 26. September führte die Wasserschutzpolizei in Nordrhein-Westfalen eine intensive Kontrollwoche durch. Ziel der Aktion war die Überwachung der Binnenschifffahrt auf dem insgesamt 900 Kilometer langen Netz schiffbarer Wasserstraßen des Bundeslandes, zu dem wichtige Verkehrsadern wie der Rhein und der Rhein-Herne-Kanal gehören.
Der Fokus der diesjährigen Aktion lag gezielt auf der Einhaltung der gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten für die Besatzungsmitglieder. Diese Vorschriften sind entscheidend, um die Sicherheit auf den viel befahrenen Flüssen und Kanälen zu gewährleisten und Unfälle durch Übermüdung zu verhindern.
Warum sind Arbeitszeitkontrollen wichtig?
Die Binnenschifffahrt ist ein 24/7-Betrieb. Übermüdete Schiffsführer und Besatzungsmitglieder stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Fehler bei der Navigation oder Steuerung können zu schweren Kollisionen mit anderen Schiffen oder Bauwerken wie Brücken führen. Die Einhaltung der Ruhezeiten ist daher ein zentraler Baustein der Unfallprävention auf dem Wasser.
Jede achte Kontrolle führte zu einer Beanstandung
Die Bilanz der fünftägigen Kontrollaktion zeigt, dass es in der Branche weiterhin Handlungsbedarf gibt. Von den 150 überprüften Schiffen mussten die Beamten in 18 Fällen einschreiten. Das entspricht einer Beanstandungsquote von 12 Prozent.
Die festgestellten Verstöße waren vielfältig. In den meisten Fällen ging es um die Nichteinhaltung der Arbeitszeitverordnung. Die Polizei fertigte insgesamt 14 Ordnungswidrigkeitenanzeigen an. Solche Verfahren können zu empfindlichen Geldbußen für die verantwortlichen Reedereien oder Schiffsführer führen.
Die Ergebnisse im Überblick:
- Kontrollierte Schiffe: 150
- Kontrollen mit Beanstandung: 18
- Ordnungswidrigkeitenanzeigen: 14
- Verwarnungsgelder: 2
- Untersagung der Weiterfahrt: 1
Zusätzlich zu den Anzeigen wurden in zwei weniger gravierenden Fällen Verwarnungsgelder erhoben. Diese dienen als direkte Ahndung bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten.
Konkrete Verstöße in Köln und Münster aufgedeckt
Die Kontrollen brachten auch konkrete und teils schwerwiegende Einzelfälle ans Licht. In Köln nahmen die Beamten ein Hotelschiff genauer unter die Lupe und stellten erhebliche Mängel fest.
Fall 1: Hotelschiff in Köln
Laut Polizeiangaben war die Dokumentation der Arbeitszeiten an Bord des Hotelschiffs lückenhaft und fehlerhaft. Eine genauere Prüfung ergab, dass die vorgeschriebenen Ruhetage für die Besatzung nicht eingehalten wurden. Dieser Verstoß hat nun ein Bußgeldverfahren zur Folge. Die Ermittlungen richten sich gegen die Verantwortlichen, die für die Einhaltung der Arbeitsorganisation zuständig sind.
Fall 2: Illegale Probearbeit in Münster
In Münster trafen die Kontrollteams auf einem anderen Schiff einen Steuermann an, der nach eigenen Angaben zur Probearbeit an Bord war. Eine Überprüfung ergab jedoch, dass der Mann nicht offiziell angemeldet war. Diese Form der Schwarzarbeit ist nicht nur ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht, sondern wirft auch versicherungsrechtliche Fragen auf. Auch in diesem Fall wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Ein Schiff wegen technischer Mängel gestoppt
Neben den arbeitsrechtlichen Verstößen überprüfte die Wasserschutzpolizei auch den technischen Zustand der Schiffe. Sicherheit auf dem Wasser hängt nicht nur von einer wachen Besatzung, sondern auch von einwandfreier Technik ab.
In einem Fall waren die festgestellten technischen Mängel so gravierend, dass die Beamten die Weiterfahrt des Schiffes sofort untersagen mussten. Das Schiff wurde an einem sicheren Liegeplatz festgemacht und darf seine Fahrt erst fortsetzen, wenn alle Mängel nachweislich behoben wurden. Um welche Art von Defekten es sich handelte, wurde von der Polizei nicht näher spezifiziert.
Prävention und Sicherheit als oberstes Ziel
Die Wasserschutzpolizei betont, dass solche Schwerpunktkontrollen nicht nur der Ahndung von Verstößen dienen. Sie haben vor allem eine präventive Wirkung und sollen das Bewusstsein für die geltenden Sicherheitsvorschriften in der Binnenschifffahrt schärfen.
Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auf den Wasserstraßen in Nordrhein-Westfalen steht im Mittelpunkt der polizeilichen Arbeit. Regelmäßige und unangekündigte Kontrollen sind ein wichtiges Instrument, um die Einhaltung der Regeln durchzusetzen und die Wasserstraßen für alle sicherer zu machen. Weitere Aktionen dieser Art sind laut Polizei auch in Zukunft geplant.




