Bei einer großangelegten Kontrolle in der Gastronomie hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Köln zahlreiche Verstöße aufgedeckt. Mehr als 100 Beamte überprüften am 20. September 2025 insgesamt 38 Betriebe und 187 Angestellte in Köln und den umliegenden Kreisen. Die Aktion war Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung.
Die Bilanz der Kontrollen zeigt ein breites Spektrum an Vergehen, darunter illegale Beschäftigung, Verstöße gegen den Mindestlohn und nicht gemeldete Arbeit. Die Ermittlungen gegen die betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer laufen.
Die wichtigsten Ergebnisse
- In 38 Gastronomiebetrieben wurden 187 Personen kontrolliert.
- Es wurden 8 Fälle von illegaler Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis festgestellt.
- Bei 23 Personen besteht der Verdacht auf Schwarzarbeit (nicht zur Sozialversicherung gemeldet).
- In 17 Fällen gibt es Hinweise auf die Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns.
- Gegen mehrere Personen und Betriebe wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Großaktion in sieben Kreisen der Region
Die Kontrollaktion erstreckte sich über das gesamte Zuständigkeitsgebiet des Hauptzollamts Köln. Neben der Stadt Köln waren auch Bonn, Leverkusen sowie der Rhein-Sieg-Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis, der Oberbergische Kreis und der Rhein-Erft-Kreis betroffen. Die Beamten waren von den frühen Morgenstunden bis in den späten Abend im Einsatz.
Unterstützt wurde der Zoll von Einsatzkräften der Bezirksregierungen Köln und Bonn sowie dem Ordnungs- und Ausländeramt der Stadt Leverkusen. Diese behördenübergreifende Zusammenarbeit ist bei solchen Schwerpunktaktionen üblich, um auf verschiedene rechtliche Fragestellungen direkt reagieren zu können.
Kontrollen im Detail
Die Überprüfungen verteilten sich wie folgt auf die Region:
- Köln: 12 Betriebe, 75 Personen
- Bonn: 8 Betriebe, 38 Personen
- Rhein-Sieg-Kreis: 7 Betriebe, 38 Personen
- Leverkusen: 4 Betriebe, 18 Personen
- Rhein-Erft-Kreis: 2 Betriebe, 13 Personen
- Oberbergischer Kreis: 3 Betriebe, 10 Personen
- Rheinisch-Bergischer Kreis: 2 Betriebe, 8 Personen
Illegale Beschäftigung und Täuschungsversuche
Während der Kontrollen stießen die Beamten auf mehrere Fälle von illegaler Beschäftigung. In einem Restaurant in Erftstadt trafen sie auf einen 45-jährigen Mann aus Vietnam, der ohne die erforderlichen Papiere arbeitete. „Er gab an, seinen Pass verloren zu haben und versuchte uns mit falschen Identitätsangaben zu täuschen“, berichtete Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.
„Eine genauere Überprüfung zeigte aber, dass er sich weder in Deutschland aufhalten oder arbeiten darf. Noch vor Ort wurden Ermittlungsverfahren gegen ihn und die Inhaberin des Restaurants eingeleitet.“
Laut Ahland entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen. Die Ermittlungen des Zolls konzentrieren sich jetzt vor allem auf die Arbeitgeberin des Mannes.
Auch in Köln wurden zwei Fälle aufgedeckt. Eine 23-jährige Brasilianerin und ein 28-jähriger Inder waren in Restaurants ohne die notwendige Arbeitserlaubnis beschäftigt. Auch hier leiteten die Beamten umgehend Ermittlungsverfahren ein.
Umfassende Bilanz der Verstöße
Die Ergebnisse der Schwerpunktprüfung zeigen eine Vielzahl von Vergehen. Neben der illegalen Beschäftigung stehen vor allem Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße im Fokus der weiteren Ermittlungen.
Verdacht auf Schwarzarbeit und Mindestlohnbetrug
Die vorläufige Bilanz der Aktion ist umfangreich. Die Beamten stellten fest:
- 8 Personen arbeiteten ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis.
- Bei 23 Personen gibt es Hinweise, dass sie nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren. Dies betrifft vor allem Fälle in Köln (12) und im Rhein-Erft-Kreis (6).
- In 17 Fällen wird vermutet, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wurde.
- In Bonn wurde ein Fall von möglichem Sozialleistungsbetrug aufgedeckt.
Fehlende Dokumente und Aufzeichnungen
Zusätzlich zu den schwerwiegenden Verstößen wurden auch zahlreiche Ordnungswidrigkeiten festgestellt. In 12 Fällen konnten die angetroffenen Personen keine Ausweisdokumente vorlegen, was zu entsprechenden Verfahren führte. Vier Gastronomiebetriebe führten zudem nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Stundenaufzeichnungen ihrer Mitarbeiter, was die Kontrolle des Mindestlohns erschwert.
Nach den Kontrollen beginnt die eigentliche Arbeit
Für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist der Einsatz vor Ort nur der erste Schritt. Die eigentliche Ermittlungsarbeit beginnt erst nach den Razzien in den Büros der Zollbeamten.
„Die Befragung der Beschäftigten vor Ort ist nur der Einstieg in unsere Arbeit“, erklärte Pressesprecher Jens Ahland. Die nun folgende Phase umfasst die detaillierte Auswertung der gesammelten Daten und Geschäftsunterlagen.
Die Ermittler prüfen nun die Angaben der Arbeitnehmer und gleichen sie mit den Lohn- und Meldeunterlagen der Arbeitgeber ab. „Erst nach Auswertung und Überprüfung der Arbeitnehmerangaben lässt sich sagen, ob alle angetroffenen Personen auch ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind“, so Ahland weiter. Gerade die Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns mache in der Regel eine intensive Folgeprüfung bei den Betrieben notwendig. Diese Nachprüfungen können sich über mehrere Wochen oder Monate erstrecken und führen oft zu weiteren Ermittlungsverfahren und empfindlichen Strafen für die betroffenen Unternehmen.




