In Ludwigshafen am Rhein wird die Entscheidung über das neue Stadtoberhaupt vertagt. Keiner der Kandidaten erreichte im ersten Wahlgang am Sonntag die erforderliche absolute Mehrheit. Am 12. Oktober müssen die Bürgerinnen und Bürger daher erneut zur Wahlurne gehen, um in einer Stichwahl zwischen Klaus Blettner (CDU/FWG) und Jens Peter Gotter (SPD) zu entscheiden.
Die Wahl war von einer niedrigen Beteiligung und der Kontroverse um den Ausschluss eines AfD-Kandidaten geprägt. Die amtierende Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (parteilos) trat nicht erneut an.
Die wichtigsten Fakten
- Klaus Blettner (CDU/FWG) und Jens Peter Gotter (SPD) gehen in die Stichwahl am 12. Oktober.
- Blettner erhielt 41,2 Prozent, Gotter 35,5 Prozent der Stimmen im ersten Wahlgang.
- Die Wahlbeteiligung lag bei nur rund 29 Prozent der etwa 122.000 Wahlberechtigten.
- Die Wahl wurde vom Ausschluss des AfD-Kandidaten Joachim Paul überschattet, der rechtliche Schritte ankündigte.
Ergebnisse des ersten Wahlgangs im Detail
Am Sonntagabend gab die scheidende Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck im Wilhelm-Hack-Museum das vorläufige Endergebnis bekannt. Die Auszählung der Stimmen bestätigte, was sich bereits in den ersten Hochrechnungen abzeichnete: Eine Stichwahl ist unumgänglich.
Der gemeinsame Kandidat von CDU und FWG, Klaus Blettner, konnte mit 41,2 Prozent der gültigen Stimmen das beste Ergebnis erzielen. Er verfehlte damit jedoch deutlich die Marke von 50 Prozent, die für einen Sieg im ersten Anlauf notwendig gewesen wäre.
Auf dem zweiten Platz landete Jens Peter Gotter von der SPD. Er sicherte sich 35,5 Prozent der Stimmen und qualifizierte sich damit ebenfalls für die entscheidende zweite Runde. Der Abstand zwischen den beiden führenden Kandidaten beträgt somit 5,7 Prozentpunkte.
Weitere Bewerber ohne Chance auf die Stichwahl
Die beiden weiteren Kandidaten spielten für den Ausgang der Stichwahl keine direkte Rolle, ihre Ergebnisse sind jedoch für die Analyse des Wählerverhaltens von Bedeutung. Der Einzelbewerber Martin Wegner erreichte mit 15,7 Prozent ein beachtliches Ergebnis.
Michaela Schneider-Wettstein, die für die Partei Volt antrat, kam auf 7,6 Prozent der Stimmen. Die Stimmen der Wähler von Wegner und Schneider-Wettstein könnten in der Stichwahl eine entscheidende Rolle spielen, da beide Lager nun um deren Unterstützung werben werden.
Geringes Interesse an der Wahl
Die Wahlbeteiligung war auffallend niedrig. Von den rund 122.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in der zweitgrößten Stadt von Rheinland-Pfalz gaben nur etwa 29 Prozent ihre Stimme ab. Dies bedeutet, dass mehr als zwei Drittel der Wahlberechtigten nicht an der Abstimmung teilnahmen.
Die Entscheidung fällt am 12. Oktober
Da kein Kandidat die absolute Mehrheit, also mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, auf sich vereinen konnte, kommt es zur Stichwahl. Dieses Verfahren ist im Kommunalwahlgesetz von Rheinland-Pfalz vorgesehen, um sicherzustellen, dass das neue Stadtoberhaupt eine breite Legitimation durch die Wählerschaft besitzt.
Am 12. Oktober sind die Wahlberechtigten nun aufgerufen, sich zwischen Klaus Blettner und Jens Peter Gotter zu entscheiden. In den kommenden drei Wochen werden beide Kandidaten versuchen, die Wählerinnen und Wähler zu mobilisieren und insbesondere diejenigen zu überzeugen, die im ersten Wahlgang für einen der ausgeschiedenen Bewerber gestimmt haben oder gar nicht zur Wahl gegangen sind.
Eine neue Ära für Ludwigshafen
Die Wahl markiert das Ende der Amtszeit von Jutta Steinruck. Die parteilose Politikerin, die früher Mitglied der SPD war, hatte sich entschieden, nicht für eine weitere Amtsperiode zu kandidieren. Ihre Amtszeit endet offiziell mit der Wahl ihres Nachfolgers. Wer auch immer die Stichwahl gewinnt, wird die Führung der Industriestadt in einer Zeit übernehmen, die von wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen geprägt ist.
Kontroverse um Ausschluss des AfD-Kandidaten
Der Wahlkampf und die Abstimmung selbst wurden von einer politischen und juristischen Auseinandersetzung überschattet. Der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen hatte den AfD-Politiker Joachim Paul nicht zur Wahl zugelassen. Als Begründung wurden Zweifel an seiner Verfassungstreue angeführt.
Diese Entscheidung wurde in mehreren gerichtlichen Instanzen bestätigt. Die Gerichte folgten der Argumentation des Wahlausschusses, dass es berechtigte Gründe gebe, an Pauls Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu zweifeln. Der Ausschluss eines Kandidaten von einer Wahl ist ein seltener und schwerwiegender Vorgang.
Ankündigung einer Wahlanfechtung
Joachim Paul selbst wies die Vorwürfe stets zurück. Unmittelbar nach Bekanntgabe der Ergebnisse am Wahlabend kündigte er weitere rechtliche Schritte an. Er plant, die Gültigkeit der Wahl anzufechten.
„Wir sind fest entschlossen, die Wahl anzufechten. Ob schon nach der ersten Runde oder nach der Stichwahl, müssen meine Anwälte klären“, erklärte Paul gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Eine solche Anfechtung könnte den politischen Prozess in Ludwigshafen weiter verkomplizieren und eine juristische Aufarbeitung nach sich ziehen. Es bleibt abzuwarten, welche Erfolgsaussichten ein solches Verfahren hat.
Anfeindungen gegen die amtierende Oberbürgermeisterin
Die Auseinandersetzung um den AfD-Kandidaten hatte auch persönliche Konsequenzen für die amtierende Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. Obwohl die Entscheidung vom unabhängigen Wahlausschuss getroffen wurde, wurde sie zur Zielscheibe von Anfeindungen und Hassbotschaften, insbesondere in sozialen Medien.
Aufgrund der Schwere der Bedrohungen hat die Polizei Ermittlungen aufgenommen. Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die zunehmende Verrohung der politischen Debatte und die persönlichen Risiken, denen sich Amtsträger ausgesetzt sehen.




