Die Kölner Polizei hat bei einer großangelegten Razzia 16 Objekte in Köln und Umgebung durchsucht. Hintergrund ist der Verdacht des Wahlbetrugs bei der Wahl zum Integrationsrat der Stadt. Zehn Personen stehen im Verdacht, rund 400 Briefwahlunterlagen gefälscht zu haben, um das Ergebnis zu manipulieren.
Wichtige Fakten
- Polizeieinsatz an 16 Orten in Köln, dem Rheinisch-Bergischen und dem Oberbergischen Kreis.
- Ermittlungen gegen zehn Verdächtige wegen des Vorwurfs der Wahlfälschung.
- Etwa 400 Briefwahlunterlagen sollen manipuliert worden sein.
- Das Wahlamt der Stadt Köln entdeckte die Unregelmäßigkeiten und erstattete Anzeige.
Großrazzia am frühen Morgen
Am Morgen des 25. September 2025 startete die Kölner Polizei um 6 Uhr eine koordinierte Durchsuchungsaktion. Beamte durchsuchten insgesamt 16 Objekte, darunter Privatwohnungen, Vereinsräume und Pflegeeinrichtungen. Die Maßnahmen erstreckten sich über das Kölner Stadtgebiet sowie den Rheinisch-Bergischen und den Oberbergischen Kreis.
Im Verlauf des Einsatzes wurden acht Personen vorläufig festgenommen. Die Ermittlungen richten sich gegen eine Gruppe von zehn Beschuldigten im Alter von 40 bis 54 Jahren. Laut Polizei handelt es sich überwiegend um Personen mit russischen Wurzeln.
Die Razzia in Zahlen
- 16 durchsuchte Objekte
- 8 vorläufige Festnahmen
- 10 Beschuldigte im Fokus der Ermittlungen
- 3 beteiligte Gebietskörperschaften (Köln, Rhein-Berg, Oberberg)
Der Betrugsvorwurf im Detail
Der Kernvorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf Wahlfälschung. Die Beschuldigten sollen systematisch versucht haben, die Wahl zum Kölner Integrationsrat zu beeinflussen, die am 14. September parallel zur Kommunalwahl stattfand.
Systematisches Vorgehen der Verdächtigen
Den Ermittlern zufolge sollen die Verdächtigen Briefwahlunterlagen für rund 400 wahlberechtigte, russischsprachige Bürger beantragt haben, ohne deren Wissen. Die Anträge wurden so gestellt, dass die Stimmzettel nicht an die Privatadressen der Wähler, sondern an Vereine und Pflegedienste geschickt wurden, in denen die Beschuldigten selbst tätig waren.
An diesen Adressen sollen die Stimmzettel dann von den Tatverdächtigen ausgefüllt und mit gefälschten Unterschriften versehen worden sein. Alle manipulierten Stimmen wurden zugunsten einer bestimmten Kandidatin einer Kleinpartei abgegeben. Anschließend wurden die gefälschten Briefwahlunterlagen an das Wahlamt der Stadt Köln zurückgesendet.
Die Ermittlungen deuten auf ein organisiertes Vorgehen hin, bei dem die Strukturen von Vereinen und Pflegediensten gezielt ausgenutzt wurden, um eine große Anzahl von Stimmen zu fälschen.
Wie die Fälschung aufgedeckt wurde
Der Betrugsversuch scheiterte an der Aufmerksamkeit der Mitarbeiter des städtischen Wahlamtes. Ihnen fielen bei der Prüfung der eingegangenen Briefwahlunterlagen Unregelmäßigkeiten auf. Die Häufung von Anträgen und die Art der Rücksendung erweckten Misstrauen.
Nach einer internen Prüfung erhärtete sich der Verdacht. Die Stadt Köln zögerte nicht und erstattete noch am Wahltag, dem 14. September, Strafanzeige bei der Polizei. Alle verdächtigen Wahlunterlagen wurden umgehend als Beweismittel an die Ermittlungsbehörden übergeben.
Staatsschutz übernimmt die Ermittlungen
Aufgrund der politischen Dimension des Falls hat die Kriminalinspektion Staatsschutz der Kölner Polizei die weiteren Ermittlungen übernommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Köln erließ ein Richter die Durchsuchungsbeschlüsse, die zur Razzia am 25. September führten.
Bei den Durchsuchungen stellten die Beamten umfangreiches Beweismaterial sicher. Dazu gehören Mobiltelefone, Computer und diverse Datenträger. Die Auswertung dieser Geräte soll nun weitere Aufschlüsse über das Netzwerk der Beschuldigten und das genaue Ausmaß der Tat geben. Die Ermittlungen dauern an.
Was ist der Kölner Integrationsrat?
Der Integrationsrat ist ein wichtiges Gremium der kommunalen Selbstverwaltung. Er vertritt die Interessen der Menschen mit Migrationsgeschichte in Köln. Seine Aufgabe ist es, den Stadtrat und die Verwaltung in allen Belangen zu beraten, die Migrantinnen und Migranten betreffen.
- Zusammensetzung: 22 direkt gewählte Mitglieder und 11 vom Rat entsandte Mitglieder.
- Wahlperiode: Der Integrationsrat wird alle fünf Jahre neu gewählt.
- Wahlberechtigung: Wahlberechtigt sind alle Kölnerinnen und Kölner mit Migrationshintergrund, die mindestens 16 Jahre alt sind.
Bedeutung des Falls für die lokale Demokratie
Der Vorfall wirft ein ernstes Licht auf die Verletzlichkeit demokratischer Prozesse auf kommunaler Ebene. Wahlfälschung untergräbt das Vertrauen der Bürger in die Integrität von Wahlen und schadet dem demokratischen Gemeinwesen. Die schnelle Reaktion des Wahlamtes und die konsequenten Ermittlungen der Polizei sind daher ein wichtiges Signal.
Der Fall zeigt, wie wichtig Kontrollmechanismen bei Wahlen sind, insbesondere bei der Briefwahl. Die weiteren Ermittlungen werden klären müssen, ob es sich um einen Einzelfall handelt oder ob ähnliche Manipulationsversuche auch bei anderen Wahlen stattgefunden haben könnten.




