In Köln ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des schweren Wahlbetrugs. Bei der Wahl zum Integrationsrat sollen rund 400 gefälschte Briefwahlunterlagen eingereicht worden sein. Zehn Personen stehen im Fokus der Ermittlungen.
Wichtige Erkenntnisse
- Bei der Integrationsratswahl in Köln wurden etwa 400 gefälschte Stimmzettel entdeckt.
- Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zehn Männer und Frauen wegen Wahlfälschung.
- Die Fälschungen wurden durch interne Kontrollmechanismen der Stadt Köln aufgedeckt.
- Bei Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel wie Mobiltelefone und Datenträger sichergestellt.
Verdacht auf systematische Manipulation
Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen werden von einem schwerwiegenden Vorfall in Köln überschattet. Die Staatsanwaltschaft Köln und die Polizei gaben bekannt, dass im Rahmen der Wahl zum Integrationsrat am 14. September ein mutmaßlicher Betrugsversuch aufgedeckt wurde. Es geht um insgesamt 400 Briefwahlunterlagen, die gefälscht worden sein sollen.
Im Zentrum der Ermittlungen steht eine Gruppe von zehn Männern und Frauen im Alter zwischen 40 und 54 Jahren. Die überwiegend russischstämmigen Beschuldigten sollen sich die Wahlunterlagen im Namen real existierender Personen an Adressen von Vereinen und Pflegediensten schicken lassen haben, in denen sie selbst tätig sind.
Gezielte Fälschung von Unterschriften
Laut den Ermittlungsbehörden sollen die Verdächtigen die Unterschriften der Wahlberechtigten auf den Wahlscheinen nachgeahmt haben. Anschließend sollen sie die Stimmzettel ausgefüllt und an das Wahlamt der Stadt Köln zurückgesendet haben. Die Stimmen wurden offenbar gezielt zugunsten einer Kandidatin einer bestimmten Kleinstpartei abgegeben.
Was ist der Integrationsrat?
Der Integrationsrat ist ein politisches Gremium, das die Interessen der Einwohner mit Migrationshintergrund in einer Kommune vertritt. Er wird in vielen Städten Nordrhein-Westfalens direkt von den wahlberechtigten Migrantinnen und Migranten sowie von allen Deutschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben, gewählt. Das Gremium berät den Stadtrat und die Verwaltung in allen Angelegenheiten, die diese Bevölkerungsgruppe betreffen.
Ermittlungen des Staatsschutzes
Der Fall wurde von der Kriminalinspektion Staatsschutz der Kölner Polizei übernommen. Dies unterstreicht die politische Dimension des Vorfalls, da Wahlen als ein Grundpfeiler der Demokratie gelten und deren Manipulation die staatliche Ordnung gefährdet. Die Ermittlungen kamen ins Rollen, nachdem aufmerksame Mitarbeiter des städtischen Wahlamtes Unregelmäßigkeiten bei den eingegangenen Briefwahlunterlagen bemerkten.
Noch am Wahltag, dem 14. September, erstattete das Wahlamt Strafanzeige. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren ein und erwirkte richterliche Durchsuchungsbeschlüsse für mehrere Objekte.
Großangelegte Durchsuchungsaktion
Am 25. September führte eine speziell eingerichtete Ermittlungsgruppe eine Razzia durch. Insgesamt wurden 16 Objekte durchsucht, darunter Wohnungen, Vereinsräume und Geschäftsräume von Pflegediensten. Die Durchsuchungen fanden nicht nur in Köln, sondern auch im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis statt.
Sichergestellte Beweismittel
Bei der Aktion stellten die Beamten eine Vielzahl potenzieller Beweismittel sicher. Dazu gehören laut Polizeiangaben unter anderem:
- Mobiltelefone
- Computer und Laptops
- Diverse Datenträger wie USB-Sticks und Festplatten
- Schriftliche Unterlagen
Acht der zehn beschuldigten Personen wurden vorläufig festgenommen und zur Vernehmung sowie für erkennungsdienstliche Maßnahmen ins Polizeipräsidium gebracht. Die Auswertung der sichergestellten Daten wird voraussichtlich mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Rechtliche Konsequenzen und Aufklärung
Die Staatsanwaltschaft betont die Komplexität des Falles. Sinan Sengöz, ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln, erklärte, dass man den Fall lückenlos aufklären werde. Die Ermittlungen konzentrieren sich nun darauf, die genaue Vorgehensweise der Gruppe zu rekonstruieren und herauszufinden, ob weitere Personen beteiligt waren.
„Es ist ein sehr komplexer Fall. Wir werden versuchen, ihn lückenlos aufzuklären“, sagte Sinan Sengöz von der Staatsanwaltschaft Köln.
Der Straftatbestand der Wahlfälschung wird in Deutschland sehr ernst genommen. Das Strafgesetzbuch sieht in § 107a für das Fälschen von Wahlunterlagen oder das unbefugte Wählen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Der Versuch ist ebenfalls strafbar.
Die Stadt Köln betonte, dass die internen Kontrollmechanismen funktioniert hätten. Die gefälschten Stimmzettel wurden rechtzeitig erkannt und flossen nicht in das offizielle Wahlergebnis ein. Die Gültigkeit der Integrationsratswahl als solche wird durch den Vorfall daher nicht infrage gestellt. Der Fall zeigt jedoch, wie wichtig sorgfältige Prüfverfahren bei Briefwahlen sind, deren Anteil bei Wahlen in den letzten Jahren stetig zugenommen hat.




