Das Landgericht Düsseldorf hat einen 28-jährigen Mann wegen jahrelangen Stalkings und schwerer sexueller Belästigung zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Mann hatte über Jahre hinweg zahlreiche Frauen verfolgt, sich als Polizist ausgegeben und sie auf offener Straße mit einer Flüssigkeit bespritzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 28-jähriger Mann wurde vom Landgericht Düsseldorf zu fünf Jahren Haft verurteilt.
- Die Anklage umfasste 30 Fälle von Stalking, sexueller Belästigung und Hausfriedensbruch.
- Der Täter gab sich wiederholt als Polizist aus, um seine Opfer zu manipulieren.
- Ein psychiatrischer Gutachter attestierte dem Mann eine hohe Rückfallgefahr.
Jahrelanger Terror für Dutzende Frauen
Über einen langen Zeitraum versetzte der 28-Jährige Frauen in Düsseldorf und Umgebung in Angst und Schrecken. Seine Taten waren vielfältig und von einer hohen kriminellen Energie geprägt. Immer wieder näherte er sich Frauen auf der Straße und bespritzte sie mit einer Substanz, die er im Prozess als „nur Duschcreme“ bezeichnete.
Doch seine Übergriffe gingen weit darüber hinaus. In mehreren Fällen drang er in die Wohnungen seiner Opfer ein. Dort filmte er sich bei sexuellen Handlungen und schickte die Aufnahmen anschließend an die betroffenen Frauen, um sie weiter zu demütigen und einzuschüchtern.
Die perfide Masche als falscher Polizist
Ein besonders perfides Vorgehen war die wiederholte Amtsanmaßung. Der Mann gab sich als Polizist aus, um das Vertrauen der Frauen zu erschleichen oder sie unter Druck zu setzen. Diese Taktik nutzte er, um an persönliche Informationen oder sogar an Beweismittel seiner eigenen Taten zu gelangen.
Hohe Dunkelziffer bei Stalking
Die Ermittler gehen von einer hohen Dunkelziffer aus. Während 30 Fälle zur Anklage kamen, sprach eine Polizistin im Prozess von insgesamt 61 bekannten Geschädigten. Viele Opfer erstatten aus Scham oder Angst keine Anzeige, was die Strafverfolgung erschwert.
Der entscheidende Fehler führte zur Festnahme
Obwohl mehrfach gegen den Mann ermittelt und seine Wohnung durchsucht worden war, reichten die Beweise lange Zeit nicht für eine Festnahme aus. Die Wende kam im Juni dieses Jahres durch einen dreisten, aber letztlich unüberlegten Schritt des Täters.
Er rief eines seiner Opfer an und gab sich erneut als Polizist aus. Er forderte die Frau auf, ihm den Rock zu bringen, den er kurz zuvor beschmutzt hatte. Was der Täter nicht wusste: Die Frau befand sich in genau diesem Moment auf einer Polizeiwache, um Anzeige gegen ihn zu erstatten. Dieser Anruf führte zur sofortigen Identifizierung und Festnahme.
Umfangreiches Beweismaterial
Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Ermittler eine große Menge an Beweismaterial. Dazu gehörten Kleidungsstücke seiner Opfer sowie sein Mobiltelefon, auf dem zahlreiche einschlägige Fotos und Chatverläufe gespeichert waren, die seine Taten umfassend dokumentierten.
Geständnis im Prozess, aber keine Reue?
Zu Beginn des Prozesses legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Er bot den Opfern eine finanzielle Wiedergutmachung an und entschuldigte sich für seine Taten. Die betroffenen Frauen lehnten jedoch sowohl das Geld als auch seine Entschuldigung entschieden ab.
Als mögliche Ursache für sein Verhalten nannte der 28-Jährige seinen starken Konsum von Aufputschmitteln. Diese Erklärung konnte jedoch die Schwere seiner Taten nicht relativieren.
„Wenn er jetzt rauskommt, macht er einfach so weiter.“
Gutachter warnt vor hoher Rückfallgefahr
Ein im Prozess hinzugezogener psychiatrischer Gutachter zeichnete ein düsteres Bild von der Persönlichkeit des Angeklagten. Er stufte den Mann als extrem rückfallgefährdet ein. Seine Prognose war eindeutig: Ohne eine intensive Therapie und eine lange Haftstrafe sei es sehr wahrscheinlich, dass der Mann nach seiner Entlassung erneut straffällig werde.
Das Urteil von fünf Jahren Haft spiegelt die Schwere der Verbrechen wider. Es soll nicht nur der Bestrafung des Täters dienen, sondern auch dem Schutz der Öffentlichkeit und insbesondere potenzieller zukünftiger Opfer. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, der Verurteilte kann noch Rechtsmittel einlegen.




