Die Staatsanwaltschaft Köln hat ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen die Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach (CDU) eingeleitet. Der Vorwurf lautet auf Betrug zum Nachteil ihres eigenen CDU-Kreisverbandes Rheinisch-Bergischer Kreis. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf eine umstrittene Geldübergabe in Höhe von 2.500 Euro während ihres Wahlkampfes.
Vier Monate nachdem Bosbach und ihr Kreisverband proaktiv Unterlagen zur Prüfung vorgelegt hatten, hat die Behörde nun entschieden, den Anfangsverdacht weiter zu verfolgen. Die Politikerin selbst zeigt sich überrascht, aber zuversichtlich.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Staatsanwaltschaft Köln leitet ein formelles Ermittlungsverfahren gegen die CDU-Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach ein.
- Der zentrale Vorwurf lautet auf Betrug im Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Scheinrechnung und einer Bargeldübergabe von 2.500 Euro.
- Bosbach hatte die Unterlagen bereits vor vier Monaten selbst zur Prüfung eingereicht und weist die Vorwürfe als Teil einer „Schmutzkampagne“ zurück.
- Vor Beginn der Ermittlungen musste die Bundestagspräsidentin informiert werden, eine Aufhebung der Immunität ist dafür zunächst nicht erforderlich.
Formelle Ermittlungen nach monatelanger Prüfung
Nach einer mehrmonatigen rechtlichen Prüfung hat die Kölner Staatsanwaltschaft den Schritt von einer Vorprüfung zu einem offiziellen Ermittlungsverfahren vollzogen. Ulrich Bremer, Sprecher der Behörde, bestätigte die Entscheidung auf Anfrage. „Die Staatsanwaltschaft Köln hat nach eingehender rechtlicher Prüfung das Vorliegen eines Anfangsverdachts gegen die Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach wegen Betruges zum Nachteil der CDU Rheinisch Bergischer Kreis bejaht“, so Bremer.
Dieser Schritt war notwendig geworden, nachdem die bisherige Prüfung der freiwillig eingereichten Dokumente genügend Anhaltspunkte für eine weitergehende Untersuchung ergeben hatte. Der Fall sorgt bereits seit dem Sommer für Unruhe im Rheinisch-Bergischen Kreis.
Der Kernvorwurf: Eine Scheinrechnung über 2.500 Euro
Im Zentrum der Ermittlungen steht der Vorwurf, dass Caroline Bosbach im Wahlkampf 2.500 Euro Bargeld angenommen haben soll. Dieses Geld soll auf Basis einer sogenannten „Scheinrechnung“ eines Mitarbeiters ausgezahlt worden sein. Ein mittlerweile entlassener Auszubildender der CDU Rhein-Berg hatte sich in dieser Sache selbst angezeigt und die Abgeordnete schwer belastet. Er behauptete, die Rechnung sei fingiert gewesen und das Geld sei bar an Bosbach übergeben worden.
Seitdem die Vorwürfe öffentlich wurden, wehrt sich die 35-jährige Politikerin vehement gegen die Anschuldigungen. Sie bezeichnete die Vorgänge als eine gezielte „Schmutzkampagne“ gegen ihre Person.
Immunität von Abgeordneten
Mitglieder des Deutschen Bundestages genießen politische Immunität. Dies schützt sie vor Strafverfolgung, um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments zu sichern. Für die Aufnahme von Ermittlungen, wie im Fall Bosbach, muss die Staatsanwaltschaft die Bundestagspräsidentin lediglich informieren. Eine formelle Aufhebung der Immunität durch den Bundestag wird erst dann erforderlich, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erheben will.
Reaktionen und rechtliche Schritte
Caroline Bosbach, die Tochter des langjährigen CDU-Politikers Wolfgang Bosbach, äußerte sich zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Sie zeigte sich zwar verwundert über den Zeitpunkt, aber dennoch optimistisch bezüglich des Ausgangs des Verfahrens.
„Ich bin zwar überrascht, dass jetzt doch nach fast vier Monaten förmlich ermittelt werden soll, ich bin aber zuversichtlich, dass das Ermittlungsverfahren nach Abschluss der Ermittlungen eingestellt wird. Ich vertraue unserem Rechtsstaat.“
Ihr Medienanwalt, Ralf Höcker, hatte die Anschuldigungen bereits im Sommer als „Teil einer perfiden Rachekampagne“ bezeichnet. Die Verteidigung geht davon aus, dass die Vorwürfe konstruiert wurden, um der Politikerin zu schaden.
Der rechtliche Ablauf
- Informationspflicht: Die Staatsanwaltschaft musste die Bundestagspräsidentin über die Aufnahme der Ermittlungen in Kenntnis setzen.
- Wartefrist: Nach Zugang des Schreibens bei der Bundestagspräsidentin muss eine Frist von 48 Stunden abgewartet werden, bevor die Ermittler aktiv werden dürfen.
- Ermittlungen: Nun können Zeugen befragt und weitere Beweismittel gesammelt werden.
- Anklage oder Einstellung: Am Ende der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Nur für eine Anklageerhebung wäre die Aufhebung der Immunität notwendig.
Weitere Vorwürfe nicht Teil des Verfahrens
Neben dem Betrugsvorwurf waren in den vergangenen Monaten weitere Anschuldigungen gegen Bosbach erhoben worden. Ein ehemaliger Funktionär der CDU Rhein-Berg hatte behauptet, es habe bei ihrer Wahl in den Vorstand der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) einen „Stimmenkauf“ gegeben. Auch diese Vorwürfe hatte Bosbach entschieden zurückgewiesen.
Die Staatsanwaltschaft stellte klar, dass diese Bestechungsvorwürfe nicht Gegenstand der aktuellen Ermittlungen sind. Der Fokus liegt ausschließlich auf der Bargeldübergabe und der mutmaßlichen Scheinrechnung.
Interessanterweise muss sich der ehemalige CDU-Funktionsträger, der die Bestechungsvorwürfe erhoben hatte, mittlerweile selbst vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, Parteigelder nicht ordnungsgemäß verwendet zu haben.
Ein politisch brisanter Fall
Für Caroline Bosbach, die bei der letzten Bundestagswahl das Direktmandat im Rheinisch-Bergischen Kreis gewann, kommt das Verfahren zu einem politisch ungünstigen Zeitpunkt. Die Ermittlungen werfen einen Schatten auf ihre noch junge Karriere im Bundestag.
Der Ausgang des Verfahrens ist völlig offen. Die Ermittler müssen nun klären, ob die Aussagen des ehemaligen Auszubildenden stichhaltig sind und ob sich der Betrugsvorwurf erhärten lässt. Für Caroline Bosbach gilt bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.




