Das Landgericht Köln hat in einem Nachbarschaftsstreit entschieden, dass das Licht eines bewegungsgesteuerten Strahlers vom Nachbargrundstück keine wesentliche Beeinträchtigung darstellt. Ein Kölner hatte geklagt, weil das Licht in das Schlafzimmer seiner Mutter schien und deren Schlaf störte. Die Klage wurde nun auch in der zweiten Instanz abgewiesen.
Wichtige Erkenntnisse
- Das Landgericht Köln wies die Klage eines Anwohners wegen nächtlicher Lichtstörung ab.
 - Der LED-Strahler des Nachbarn leuchtete laut Gericht nur für 90 Sekunden.
 - Die Richter stuften die kurze Leuchtdauer nicht als "erhebliche Beeinträchtigung" ein.
 - Ein entscheidender Punkt war, dass keine einfachen Schutzmaßnahmen wie Verdunkelungsrollos ergriffen wurden.
 
Der Fall im Detail: Ein Strahler als Auslöser des Konflikts
Streitigkeiten zwischen Nachbarn entstehen oft aus geringfügigen Anlässen. Während häufig überhängende Äste oder laute Musik für Konflikte sorgen, war es in diesem Kölner Fall ein LED-Strahler. Ein Mann fühlte sich durch die Außenbeleuchtung seines Nachbarn gestört.
Der Kläger gab an, dass der Strahler direkt in das Schlafzimmerfenster seiner Mutter leuchte. Dadurch werde sie nachts regelmäßig aus dem Schlaf gerissen. Er forderte daher, dass der Nachbar die Beleuchtung unterlässt oder so ausrichtet, dass sie nicht mehr auf sein Grundstück scheint.
Häufige Ursachen für Nachbarschaftsstreit
Konflikte unter Nachbarn sind in Deutschland weit verbreitet. Laut Umfragen gehören Lärmbelästigung, Nichteinhaltung der Grundstücksgrenzen, spielende Kinder und Haustiere zu den häufigsten Streitpunkten. Viele dieser Fälle landen bei Schlichtungsstellen oder vor Gericht.
Die Entscheidung des Landgerichts Köln
Nachdem der Kläger bereits vor dem Amtsgericht Köln gescheitert war, legte er Berufung ein. Doch auch das Landgericht Köln schloss sich der Auffassung der Vorinstanz an und wies die Klage ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit mehreren zentralen Argumenten, die für ähnliche Fälle von Bedeutung sein könnten.
Keine erhebliche Beeinträchtigung festgestellt
Ein zentraler Punkt im deutschen Nachbarrecht ist der Begriff der "wesentlichen Beeinträchtigung". Nur wenn eine Störung dieses Maß überschreitet, kann ein Unterlassungsanspruch durchgesetzt werden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass diese Schwelle hier nicht erreicht wurde.
Der Strahler war mit einem Bewegungsmelder ausgestattet. Das Licht schaltete sich also nicht dauerhaft, sondern nur bei registrierter Bewegung ein. Laut Gerichtsmitteilung betrug die Leuchtdauer pro Aktivierung lediglich 90 Sekunden. Diese kurze Zeitspanne sei nicht ausreichend, um als erhebliche Störung des Schlafs gewertet zu werden.
Was ist eine "wesentliche Beeinträchtigung"?
Nach § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss ein Grundstückseigentümer Einwirkungen vom Nachbargrundstück dulden, wenn sie die Nutzung seines eigenen Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Was als "wesentlich" gilt, wird im Einzelfall nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen beurteilt.
Die Bedeutung von zumutbaren Schutzmaßnahmen
Ein weiterer entscheidender Aspekt des Urteils war das Verhalten des Klägers selbst. Die Richter stellten fest, dass keine einfachen und wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Lichtimmission abzuwehren. Das Gericht nannte hier explizit die Möglichkeit, Verdunkelungsrollos oder dichte Vorhänge am betroffenen Schlafzimmerfenster anzubringen.
"Entscheidend war aber auch da, dass der Kläger nichts gegen die Lichtimmission unternommen habe – etwa durch Verdunkelungsrollos", fasste ein Gerichtssprecher einen Kernpunkt der Urteilsbegründung zusammen.
Diese Argumentation basiert auf dem Grundsatz, dass von einem Betroffenen erwartet werden kann, zunächst selbst einfache Abhilfemaßnahmen zu treffen, bevor er gerichtlich gegen einen Nachbarn vorgeht. Die Kosten für ein Rollo stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten eines Gerichtsverfahrens über zwei Instanzen.
Rechtliche Einordnung und was Betroffene tun können
Das Urteil des Landgerichts Köln steht im Einklang mit der gängigen Rechtsprechung zum Nachbarrecht. Gerichte prüfen bei Störungen wie Lärm, Gerüchen oder eben Licht immer mehrere Faktoren:
- Intensität der Störung: Wie stark ist die Einwirkung?
 - Dauer und Häufigkeit: Wie lange und wie oft tritt die Störung auf?
 - Ortsüblichkeit: Ist eine solche Beeinträchtigung in der Gegend normal (z.B. Lärm in einem Industriegebiet)?
 - Möglichkeiten zur Abhilfe: Kann sich der Betroffene mit einfachen Mitteln selbst schützen?
 
In diesem Fall war die kurze Dauer von 90 Sekunden ausschlaggebend. Hätte der Strahler die ganze Nacht ununterbrochen geleuchtet, wäre die Entscheidung möglicherweise anders ausgefallen. Die Causa zeigt, dass nicht jede empfundene Störung auch eine juristisch relevante Beeinträchtigung darstellt.
Empfehlungen für ähnliche Situationen
Experten raten bei Nachbarschaftskonflikten zunächst immer zum direkten Gespräch. Oft lassen sich Probleme ohne Anwälte oder Gerichte klären. Sollte dies nicht erfolgreich sein, können Schiedsämter oder Mediatoren eine kostengünstige Alternative zum Rechtsstreit sein. Erst als letzter Schritt sollte eine Klage in Betracht gezogen werden, wobei die Erfolgsaussichten sorgfältig geprüft werden sollten.




