Die Stadtverwaltung Köln hat einen langjährigen Antrag auf Einrichtung eines Zebrastreifens vor der Konrad-Adenauer-Grundschule in Esch abgelehnt. Trotz Bedenken von Lokalpolitikern wegen des hohen Verkehrsaufkommens durch Elterntaxis sieht die Verwaltung keine rechtliche Grundlage für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen. Die Entscheidung stützt sich auf die bestehende Tempo-30-Zone und eine geringe Unfallstatistik.
Für Eltern und Schüler, die täglich die Martinusstraße überqueren, bleibt die Situation damit unverändert. Die Debatte um die Verkehrssicherheit an der Grundschule, die bereits im April 2022 offiziell begann, kommt damit zu einem vorläufigen Ende – jedoch mit einem Ergebnis, das bei den Befürwortern des Zebrastreifens für Enttäuschung sorgen dürfte.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Stadt Köln hat den Antrag auf einen Zebrastreifen an der Konrad-Adenauer-Grundschule in Esch abgelehnt.
- Die Begründung lautet, dass in einer Tempo-30-Zone keine Zebrastreifen vorgesehen sind.
- Lokalpolitiker hatten den Antrag bereits 2022 aufgrund des hohen Verkehrs durch Elterntaxis gestellt.
- Laut Verwaltung ist die Unfalllage unauffällig und eine bestehende Querungshilfe ausreichend.
Langer Weg zur Entscheidung
Die Diskussion um eine sicherere Straßenüberquerung für die Schülerinnen und Schüler der Konrad-Adenauer-Grundschule ist keine neue. Bereits im April 2022 reichte die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler einen Antrag ein, um im Kreuzungsbereich von Martinusstraße und Amselweg einen Fußgängerüberweg zu schaffen.
Der Grund für die Initiative war das hohe Verkehrsaufkommen zu Stoßzeiten. Morgens vor Schulbeginn und nachmittags bei Unterrichtsende verwandelt sich die sonst ruhige Martinusstraße in einen belebten Bereich. Zahlreiche Eltern bringen oder holen ihre Kinder mit dem Auto ab – ein Phänomen, das als „Elterntaxi“ bekannt ist und an vielen Schulen für unübersichtliche Verkehrssituationen sorgt.
Verzögerung bei der Bearbeitung
Nachdem der Antrag beschlossen war, wartete die Bezirksvertretung lange auf eine Rückmeldung. Mehr als ein Jahr verging ohne eine offizielle Stellungnahme der Stadtverwaltung. Im Oktober 2023 sah sich die SPD-Fraktion daher gezwungen, mit einer Anfrage nach dem Bearbeitungsstand zu fragen. Die endgültige Antwort ließ jedoch weiter auf sich warten und wurde dem Gremium erst im Juni 2025 vorgelegt.
Das Problem der Elterntaxis
Das Phänomen der Elterntaxis stellt viele deutsche Städte vor Herausforderungen. Einerseits möchten Eltern die Sicherheit ihrer Kinder gewährleisten, andererseits führt der Bring- und Holverkehr oft zu gefährlichen Situationen direkt vor den Schulen. Autos, die in zweiter Reihe parken, wenden oder an unübersichtlichen Stellen halten, erhöhen das Risiko für Kinder, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. Initiativen wie „Schulstraßen“, bei denen Straßen vor Schulen temporär für den Autoverkehr gesperrt werden, sind ein Versuch, diesem Problem zu begegnen.
Die Argumente der Stadtverwaltung
In ihrem Sachstandsbericht legt die Verwaltung detailliert dar, warum ein Zebrastreifen aus ihrer Sicht weder notwendig noch rechtlich umsetzbar ist. Die Prüfung habe ergeben, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Maßnahme nicht erfüllt seien.
Das zentrale Argument ist die Lage der Schule innerhalb einer Tempo-30-Zone. Sowohl die Martinusstraße als auch der Amselweg sind als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen. Laut den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ) sollen in Tempo-30-Zonen grundsätzlich keine Zebrastreifen angelegt werden. Die Logik dahinter: Die reduzierte Geschwindigkeit soll es Fußgängern ermöglichen, die Straße sicher zu überqueren, ohne dass eine gesonderte Markierung erforderlich ist.
Unfallstatistik als entscheidender Faktor
Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Einrichtung von Querungshilfen ist die Unfalllage. Die Analyse der Verwaltung für den Bereich der Schule ergab für den Zeitraum von 2021 bis September 2024 nur einen einzigen registrierten Unfall. Dieser sei zudem auf eine tief stehende Sonne zurückzuführen gewesen, die den Unfallverursacher geblendet hatte. Eine besondere Gefahrenlage lasse sich aus diesen Daten nicht ableiten.
Bestehende Querungshilfe als ausreichend erachtet
Die Verwaltung verweist außerdem darauf, dass im Bereich des Amselwegs bereits eine Querungshilfe existiert. Diese bauliche Maßnahme biete Schülerinnen und Schülern einen sicheren Übergang. Aus Sicht der Stadt wird dem Querungsbedarf damit bereits ausreichend Rechnung getragen. Zusätzliche, intensivere Sicherungsmaßnahmen wie ein Zebrastreifen seien daher nicht gerechtfertigt.
Die auf 30 km/h reduzierte Geschwindigkeit des Verkehrs trägt dem Querungsbedarf bereits ausreichend Rechnung. Es fehlt an den gesetzlich geforderten Kriterien für weitere Maßnahmen.
Sicherheitsempfinden gegen Vorschriften
Die Entscheidung der Stadtverwaltung stellt einen klassischen Konflikt dar: das subjektive Sicherheitsempfinden von Eltern und Anwohnern steht den objektiven Kriterien und rechtlichen Vorschriften gegenüber. Während die Lokalpolitik eine „besondere Gefahrensituation“ durch den dichten Verkehr zu den Stoßzeiten sieht, verweist die Verwaltung auf die Faktenlage, die keine außergewöhnliche Gefährdung belegt.
Für die Schulkinder in Esch bedeutet dies, dass sie weiterhin auf die Rücksichtnahme der Autofahrer angewiesen sind. Die bestehende Tempo-30-Regelung bleibt die primäre Maßnahme zur Gewährleistung ihrer Sicherheit auf dem Schulweg.
- Antrag: April 2022
- Nachfrage: Oktober 2023
- Antwort der Stadt: Juni 2025
- Ergebnis: Ablehnung des Zebrastreifens
Ob die Debatte damit endgültig beendet ist oder ob die Lokalpolitik nach neuen Wegen suchen wird, um die Verkehrssituation vor der Konrad-Adenauer-Grundschule zu verbessern, bleibt abzuwarten. Vorerst hat die Verwaltung jedoch eine klare Position bezogen und sich gegen den von vielen gewünschten Zebrastreifen entschieden.




