Ein Kölner Ehepaar konnte an der Oberbürgermeister-Stichwahl am 28. September 2025 nicht teilnehmen, weil ihre beantragten Briefwahlunterlagen erst Tage nach dem Wahltag zugestellt wurden. Der Fall wirft Fragen zur Zuverlässigkeit des Wahlprozesses auf und ist offenbar kein Einzelfall in der Region.
Wichtige Fakten
- Ein Kölner Bürger wurde am Wahltag im Wahllokal abgewiesen, da für ihn Briefwahl vermerkt war.
- Die entsprechenden Unterlagen trafen jedoch erst vier Tage nach der Wahl bei ihm ein.
- Die Stadt Köln hatte die Briefe rechtzeitig am 25. September an die Post übergeben.
- Ähnliche Probleme mit verspäteter Zustellung gab es auch in mehreren Städten im Rhein-Erft-Kreis.
Ein Kölner Bürger am Wahltag abgewiesen
Für Oliver Ehlert und seine Frau endete der Versuch, ihre demokratische Pflicht zu erfüllen, in einer großen Enttäuschung. Der 45-jährige Kölner wollte am Sonntagmittag, dem 28. September 2025, seine Stimme bei der OB-Stichwahl im Wahllokal in Köln-Holweide abgeben. Doch die Wahlhelfer vor Ort verweigerten ihm und seiner Frau die Teilnahme.
Die Begründung: Im Wählerverzeichnis war vermerkt, dass das Ehepaar Briefwahlunterlagen beantragt hatte. Wer diese Unterlagen erhält, bekommt einen sogenannten Sperrvermerk und kann nicht mehr regulär im Wahllokal wählen. Das Problem war jedoch, dass die Ehlerts diese Unterlagen bis zum Wahltag nie erhalten hatten.
Die späte Ankunft der Wahlunterlagen
Die Situation klärte sich auf kuriose Weise erst Tage später auf. Am Donnerstag, dem 2. Oktober, und damit vier Tage nach der bereits entschiedenen Wahl, lagen die Briefwahlunterlagen plötzlich im Briefkasten der Familie. „Wo der Fehler liegt, wird bestimmt nicht aufgedeckt“, äußerte sich Oliver Ehlert frustriert gegenüber Medien.
Eine Untersuchung des Briefumschlags lieferte einen wichtigen Hinweis. Der Poststempel zeigte, dass die Briefe am 25. September frankiert und somit von der Stadtverwaltung Köln rechtzeitig an den Zustelldienst übergeben wurden. Dies legt nahe, dass die Verzögerung auf dem Postweg entstanden ist.
Hintergrund: Regeln zur Briefwahl
Wer Briefwahl beantragt, wird im Wählerverzeichnis entsprechend markiert, um eine doppelte Stimmabgabe zu verhindern. Mit dem zugesandten Wahlschein wäre es jedoch möglich gewesen, auch persönlich im Wahllokal zu wählen. Laut offiziellen Angaben haben in Köln 21.543 Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Stadtverwaltung verweist auf Zustelldienst
Die Stadt Köln sieht die Verantwortung für die verspätete Zustellung nicht bei sich. Ein Sprecher verwies auf die Zustellpflicht der Deutschen Post. Die Stadtverwaltung habe ihre Aufgabe mit dem pünktlichen Versand der Unterlagen erfüllt. Man habe zudem im Vorfeld der Wahl mehrfach öffentlich kommuniziert, um solche Probleme zu vermeiden.
Die Stadt hatte den Bürgern geraten, nach dem 24. September keine Briefwahl mehr zu beantragen. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass Wähler, die ihre Unterlagen bis dahin nicht erhalten hatten, sich umgehend telefonisch oder per E-Mail beim Wahlamt melden sollten. In solchen Fällen hätten Ersatzunterlagen ausgestellt werden können.
„Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, dass man sich beim Wahlamt melden soll, wenn die Unterlagen nicht ankommen. Dann hätte man eine Lösung finden können.“ - Sprecher der Stadt Köln (sinngemäß)
Kein Einzelfall in der Kölner Region
Der Fall des Ehepaars Ehlert scheint keine Ausnahme zu sein. Auch in anderen Städten des Kölner Umlands kam es bei der Stichwahl zu erheblichen Problemen bei der Zustellung von Briefwahlunterlagen. Betroffen waren insbesondere mehrere Kommunen im Rhein-Erft-Kreis.
Zahlreiche wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger warteten vergeblich auf ihre Dokumente und konnten somit ihr Wahlrecht nicht ausüben. Folgende Städte waren nachweislich betroffen:
- Kerpen
- Brühl
- Pulheim
Diese Häufung von Vorfällen deutet auf ein systematisches Problem bei der Logistik und Zustellung im Vorfeld der Wahl hin, das über die Grenzen Kölns hinausreichte.
Die Stichwahl in Zahlen
Insgesamt waren in Köln 807.675 Personen wahlberechtigt. Davon gaben 361.158 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme ab. Dies entspricht einer Wahlbeteiligung von 44,72 Prozent. Jeder Fall, in dem ein Bürger unverschuldet nicht wählen kann, beeinträchtigt das Vertrauen in den demokratischen Prozess.
Auswirkungen auf das Vertrauen in Wahlen
Vorfälle wie diese sind problematisch für das Vertrauen der Bürger in die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen. Wenn beantragte Unterlagen nicht rechtzeitig ankommen und Menschen dadurch von der Stimmabgabe ausgeschlossen werden, kann dies zu Politikverdrossenheit führen.
Während die Stadt auf ihre rechtzeitige Bearbeitung verweist und die Verantwortung an den Zustelldienst weitergibt, fühlen sich die betroffenen Bürger allein gelassen. Die Frage, wer die letztendliche Verantwortung für die Sicherstellung des Wahlrechts trägt, bleibt für viele offen und bedarf einer klaren Aufarbeitung, um ähnliche Pannen bei zukünftigen Wahlen zu verhindern.




