Das Landgericht Düsseldorf hat einen 37-jährigen Mann zu fünf Jahren Haft und der Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung verurteilt. Er hatte vor sieben Monaten in Ratingen einen 81-jährigen Senior auf offener Straße mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Das Gericht stellte eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung fest.
Wichtige Fakten zum Urteil
- Ein 37-Jähriger wurde wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren Haft verurteilt.
- Zusätzlich wurde die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.
- Der Mann hatte im Februar 2025 einen 81-Jährigen in Ratingen ohne erkennbares Motiv angegriffen.
- Das Gericht sah die Schuldfähigkeit des Täters zur Tatzeit als erheblich vermindert an.
Das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts
Nach einem mehrtägigen Prozess fällte das Landgericht Düsseldorf am Dienstag sein Urteil. Der 37-jährige Angeklagte aus Dortmund wurde des versuchten Totschlags für schuldig befunden. Die Richter verhängten eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
Zusätzlich zur Haftstrafe ordnete das Gericht die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Diese Maßnahme wurde damit begründet, dass von dem Mann aufgrund seiner psychischen Verfassung eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe und weitere erhebliche Straftaten zu erwarten seien.
Der Mann soll seine Strafe direkt in der klinischen Einrichtung verbüßen. Bereits während des laufenden Verfahrens war er wegen seines auffälligen Verhaltens aus der Untersuchungshaft in eine psychiatrische Klinik verlegt worden.
Verminderte Schuldfähigkeit festgestellt
Ein zentraler Punkt des Verfahrens war die psychische Verfassung des Angeklagten. Ein psychiatrischer Gutachter diagnostizierte eine Psychose, die zur Tatzeit vorgelegen habe. Aufgrund dieser Erkrankung sei die Steuerungsfähigkeit des Mannes erheblich eingeschränkt gewesen.
Die Strafkammer folgte dieser Einschätzung und ging von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Der ursprüngliche Anklagevorwurf des versuchten heimtückischen Mordes wurde im Laufe des Prozesses fallen gelassen, da die Merkmale der Heimtücke nach Überzeugung des Gerichts nicht erfüllt waren.
Hintergrund: Unterbringung in der Psychiatrie
Die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie wird verhängt, wenn ein Täter aufgrund einer psychischen Störung eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen hat und von ihm weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Die Dauer der Unterbringung ist in der Regel nicht von vornherein festgelegt und wird jährlich überprüft.
Der Angriff auf offener Straße
Die Tat ereignete sich im Februar 2025 in der Innenstadt von Ratingen. Der 37-jährige Dortmunder griff den 81-jährigen Senior völlig unerwartet an. Laut Zeugenaussagen gab es keine vorangegangene Auseinandersetzung oder ein erkennbares Motiv für die Attacke.
Der Täter stach dem älteren Mann ein Taschenmesser mit einer Klingenlänge von acht Zentimetern in den Bauch. Der 81-Jährige erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen. Trotz des Angriffs wehrte sich der Senior und schlug mit seinem Gehstock auf den Angreifer ein.
„Nur die sofortige medizinische Versorgung durch die Notärzte hat dem Opfer das Leben gerettet“, betonte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer die Schwere der Verletzungen.
Polizeieinsatz beendete die Tat
Der Angriff konnte erst durch das Eingreifen der Polizei gestoppt werden. Zwei herbeigeeilte Beamte forderten den Mann auf, das Messer fallen zu lassen. Als dieser der Aufforderung nicht nachkam und sich den Polizisten weiter bedrohlich näherte, machten diese von ihrer Schusswaffe Gebrauch.
Details zum Polizeieinsatz
- Zwei Polizeibeamte gaben insgesamt sieben Schüsse ab.
- Fünf Kugeln trafen den 37-jährigen Angreifer.
- Der Mann wurde durch die Schüsse schwer verletzt und konnte daraufhin festgenommen werden.
Nach seiner Festnahme wurde der Angreifer ebenfalls in ein Krankenhaus gebracht und medizinisch versorgt. Die Staatsanwaltschaft leitete, wie in solchen Fällen üblich, eine Untersuchung zum Schusswaffengebrauch der Polizisten ein, stellte das Verfahren jedoch später ein, da die Beamten in Notwehr gehandelt hatten.
Unterschiedliche Forderungen von Anklage und Verteidigung
Im Gerichtsprozess gingen die Einschätzungen der Tat und des angemessenen Strafmaßes weit auseinander. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe gefordert.
Der Vertreter der Anklage plädierte für eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren sowie die anschließende Unterbringung in der Psychiatrie. Er sah den Tatbestand des versuchten Totschlags als erwiesen an.
Die Verteidigung hingegen bewertete die Tat juristisch anders. Der Anwalt des Angeklagten beantragte eine deutlich mildere Strafe. Er forderte eine 21-monatige Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Seiner Ansicht nach habe sein Mandant keinen Tötungsvorsatz gehabt.
Verteidiger kündigt Revision an
Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigte der Verteidiger an, Rechtsmittel einzulegen. Er wird Revision beim Bundesgerichtshof beantragen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Düsseldorf noch nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wird das Urteil nun auf mögliche Rechtsfehler überprüfen, eine neue Beweisaufnahme findet dabei jedoch nicht statt.




