Das Landgericht Münster hat nach einem monatelangen Prozess drei Personen wegen Zwangsprostitution und Zuhälterei zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Trio soll junge, teils minderjährige Frauen durch Manipulation und Druck zur Prostitution gezwungen und sich damit einen luxuriösen Lebensstil finanziert haben.
Die Hauptangeklagte, eine 26-jährige Frau, erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten. Zwei mitangeklagte Brüder wurden zu vier Jahren und drei Monaten beziehungsweise drei Jahren Haft verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Das Wichtigste in Kürze
- Drei Angeklagte wurden vom Landgericht Münster zu Haftstrafen zwischen drei und viereinhalb Jahren verurteilt.
- Die Gruppe zwang junge Frauen und minderjährige Mädchen systematisch zur Prostitution.
- Die Aufdeckung erfolgte durch einen Zufallsfund bei einer Polizeikontrolle in Essen.
- Die Täter nutzten emotionale Manipulation und psychischen Druck, um die Opfer gefügig zu machen.
Das perfide System aus Liebe und Druck
Die Ermittlungen zeichnen das Bild einer skrupellosen Vorgehensweise. Die beiden Brüder sollen gezielt Liebesbeziehungen zu den jungen Frauen aufgebaut haben, um sie emotional an sich zu binden. Diese als „Loverboy-Methode“ bekannte Taktik diente dazu, das Vertrauen der Opfer zu gewinnen und sie anschließend zur Prostitution zu bewegen.
Die 26-jährige Hauptangeklagte spielte dabei eine zentrale Rolle. Laut Urteilsbegründung nutzte sie ihren dominanten Charakter, um erheblichen psychischen Druck auf die Frauen auszuüben. Sie war es auch, die die organisatorischen Fäden in der Hand hielt.
Ein landesweites Netzwerk für den Luxus
Um ihr Geschäft zu betreiben, mietete das Trio Hotelzimmer und Apartments in ganz Nordrhein-Westfalen an. Standorte in Bielefeld, Essen und Münster wurden nachgewiesen. Über Online-Portale fanden sie Kunden für die jungen Frauen.
Die Einnahmen flossen direkt in den aufwendigen Lebensstil der Täter. Die Opfer, denen oft die Hälfte des Geldes versprochen wurde, sahen davon in der Regel nur einen Bruchteil oder gingen gänzlich leer aus. In einem besonders gravierenden Fall soll ein Freier 3.000 Euro für sexuelle Handlungen mit einer erst 15-Jährigen bezahlt haben.
Gefährliche Forderungen
Um den Gewinn zu maximieren, soll die Hauptangeklagte die Mädchen und Frauen dazu gedrängt haben, sexuelle Dienstleistungen ohne Kondom anzubieten. Damit setzte sie die Opfer bewusst dem Risiko von Infektionskrankheiten aus.
Ein Zufall bringt die Ermittlungen ins Rollen
Das Ende des kriminellen Treibens kam unerwartet. Im vergangenen April führte die Polizei in Essen eine Routinekontrolle durch. Dabei stießen die Beamten auf eine 15-jährige Jugendliche, die als notorische Schulschwänzerin bekannt war.
Nachdem das Mädchen zu ihren Eltern zurückgebracht wurde, erstatteten diese Anzeige. Die anschließenden Ermittlungen deckten das gesamte Ausmaß des Zwangsprostitutionsrings auf und führten zur Festnahme des Trios.
„Die Richterin betonte in der Urteilsbegründung den dominanten Charakter der Hauptangeklagten, mit dem sie Druck auf die Frauen ausübte.“
Dieser Fall verdeutlicht, wie junge Menschen durch emotionale Manipulation und Ausnutzung ihrer Verletzlichkeit in kriminelle Strukturen geraten können. Die Polizei betont in solchen Fällen immer wieder die Wichtigkeit, bei Verdachtsmomenten im Umfeld von Jugendlichen wachsam zu sein.
Hintergrund: Die „Loverboy-Methode“
Bei der „Loverboy-Methode“ täuschen Täter ihren Opfern – meist jungen und unsicheren Mädchen – eine Liebesbeziehung vor. Sie überhäufen sie zunächst mit Zuneigung und Geschenken, um eine starke emotionale Abhängigkeit zu schaffen. Sobald das Vertrauen aufgebaut ist, beginnen sie, die Opfer zu isolieren und psychisch unter Druck zu setzen, um sie schließlich zur Prostitution zu zwingen.
Geständnisse und finanzielle Entschädigung
Im Laufe des Prozesses legten die 26-jährige Frau und einer der Brüder ein umfassendes Geständnis ab und räumten alle Vorwürfe ein. Dies wirkte sich auf die Höhe der Strafen aus.
Neben den Freiheitsstrafen wurden die Hauptangeklagte und einer der Brüder zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt. Sie müssen dem 15-jährigen Mädchen, dessen Entdeckung den Fall aufdeckte, eine Entschädigung in Höhe von 1.500 Euro zahlen.
Die Urteile des Landgerichts Münster senden ein klares Signal gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung. Experten weisen jedoch darauf hin, dass die Dunkelziffer in diesem Bereich weiterhin hoch ist und die Aufklärung solcher Fälle oft von Zufällen oder dem Mut der Opfer abhängt, sich jemandem anzuvertrauen.




