In Köln hat der Prozess gegen zwei ehemalige Nachwuchsspieler des 1. FC Köln begonnen. Die Anklage wirft den beiden 22-Jährigen ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vor. Bei dem Unfall auf der Autobahn A555 im Dezember 2023 kamen eine Mutter und ihre Tochter ums Leben.
Die beiden jungen Männer, Vladislav F. und Vinzent S., müssen sich seit vergangenem Freitag vor dem Landgericht Köln verantworten. Sie sollen sich mit ihren hochmotorisierten Fahrzeugen ein Rennen geliefert haben, das in einer Katastrophe endete.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei ehemalige Nachwuchsspieler des 1. FC Köln stehen wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge vor Gericht.
- Bei dem Unfall auf der A555 starben eine 49-jährige Mutter und ihre 23-jährige Tochter.
- Die Angeklagten geben überhöhte Geschwindigkeit zu, bestreiten aber ein Rennen.
- Den Männern droht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.
Der Vorfall auf der A555
Der tragische Unfall ereignete sich am 1. Dezember 2023. Die Geografie-Studentin Ylvi S. (23) und ihre Mutter Christina (49) waren nach einem Konzertbesuch mit ihrem VW Polo auf dem Heimweg. Auf der Autobahn A555 bei Köln näherten sich von hinten zwei Fahrzeuge mit extrem hoher Geschwindigkeit.
Laut Anklageschrift fuhren Vladislav F. in einem Audi A5 und Vinzent S. in einem Mercedes E400 D mit über 200 km/h. Während eines Überholmanövers sollen die beiden Fahrzeuge kollidiert sein. Der Audi schleuderte daraufhin unkontrolliert in das Heck des Kleinwagens.
Flammeninferno nach dem Aufprall
Durch die Wucht des Aufpralls explodierte der VW Polo. Für die beiden Frauen im Inneren gab es keine Rettung; sie verbrannten im Fahrzeugwrack. Dieser schreckliche Ausgang ist zentraler Punkt der Gerichtsverhandlung.
Rechtlicher Hintergrund: Verbotenes Kraftfahrzeugrennen
Seit 2017 wird die Teilnahme an illegalen Autorennen in Deutschland nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gewertet. Der Paragraf 315d im Strafgesetzbuch sieht bei einer Verursachung des Todes anderer Menschen eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor.
Aussagen der Angeklagten zum Prozessauftakt
Am ersten Verhandlungstag äußerten sich die beiden heute 22-jährigen Angeklagten zu den Vorwürfen. Sie räumten ein, mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefahren zu sein und den Unfall verursacht zu haben. Den Vorwurf, ein Rennen gefahren zu sein, bestritten sie jedoch.
Einer der Beifahrer soll das Geschehen mit dem Handy gefilmt haben. Ein Video, das den Moment des Aufpralls zeigt, wurde im Gerichtssaal vorgeführt. Es soll belegen, wie sich die Fahrer gegenseitig überholten und filmten, was als starkes Indiz für ein Rennen gewertet wird.
„Ich habe eine Schuld auf mich geladen, die ich mein ganzes Leben tragen werde. Ich will mich deswegen für das, was ich getan habe, entschuldigen. Ich bin bereit, die Konsequenzen zu tragen.“
Vinzent S. zeigte vor Gericht Reue. Er war bereits in der Vergangenheit wegen zu schnellen Fahrens seinen Führerschein losgeworden. Die Angeklagten spielen inzwischen nicht mehr für den 1. FC Köln.
Ein Vater kämpft um Gerechtigkeit
Der Vater und Ehemann der Opfer, Andreas S., tritt im Prozess als Nebenkläger auf. Er verfolgte den ersten Verhandlungstag im Gerichtssaal und muss das unermessliche Leid bis heute verarbeiten.
Psychologische Folgen für die Hinterbliebenen
Der Vater von Ylvi befindet sich seit dem Unfall in psychologischer Behandlung, um den Verlust seiner Frau und seiner einzigen Tochter zu bewältigen. Seine Anwesenheit im Gericht unterstreicht die tiefen Wunden, die die Tat in der Familie hinterlassen hat.
Er hat die Hoffnung, dass der Prozess die volle Wahrheit über die Ereignisse jener Nacht ans Licht bringt und die Verantwortlichen eine gerechte Strafe erhalten.
Wie geht der Prozess weiter?
Das Gericht hat weitere Verhandlungstage bis Mitte April angesetzt. Es müssen Zeugen gehört und Beweismittel, wie das im Fahrzeug aufgenommene Video, ausgewertet werden. Eine zentrale Frage wird sein, ob das Gericht den Tatbestand eines verbotenen Rennens als erwiesen ansieht.
Sollten die Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, droht ihnen eine Haftstrafe zwischen einem und zehn Jahren. Das Gericht hat sich zudem vorbehalten, die Anklage auf Mord zu erweitern, falls im Laufe des Verfahrens neue Erkenntnisse eine solche Bewertung rechtfertigen sollten. Die Entscheidung darüber steht noch aus und hängt vom weiteren Verlauf der Beweisaufnahme ab.




