Am Sonntagnachmittag ist ein ICE auf der Strecke zwischen Köln-Mülheim und Leverkusen-Manfort mit einer Betonplatte kollidiert, die zwei Jugendliche auf die Schienen gelegt hatten. Obwohl bei dem Vorfall niemand verletzt wurde, entstand Sachschaden am Zug und es kam zu erheblichen Störungen im Bahnverkehr. Die Bundespolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und warnt eindringlich vor den lebensgefährlichen Konsequenzen solcher Handlungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein ICE kollidierte am 19. Oktober 2025 bei Köln mit einer Betonplatte auf den Gleisen.
 - Zwei Jugendliche im Alter von 13 und 17 Jahren wurden als Verantwortliche identifiziert.
 - Alle Passagiere blieben unverletzt, der Zug wurde jedoch beschädigt.
 - Die Bahnstrecke musste für rund eine Stunde gesperrt werden, was zu Zugausfällen und Verspätungen führte.
 - Die Bundespolizei erneuert ihre Warnung vor dem lebensgefährlichen Betreten von Bahnanlagen.
 
Kollision am Sonntagnachmittag
Der Vorfall ereignete sich gegen 14:00 Uhr auf der vielbefahrenen Bahnstrecke, die Köln mit dem Ruhrgebiet verbindet. Der Lokführer des Hochgeschwindigkeitszuges leitete eine Schnellbremsung ein, als er das Hindernis auf den Schienen erkannte, konnte einen Zusammenstoß jedoch nicht mehr verhindern. Der Zug erfasste die Betonplatte bei hoher Geschwindigkeit.
Glücklicherweise entgleiste der Zug nicht und kam sicher zum Stehen. Keiner der Fahrgäste oder das Zugpersonal wurde bei der Kollision verletzt. Die Erleichterung unter den Reisenden war groß, doch der Schock saß tief. Einsatzkräfte der Bundespolizei und Notfallmanager der Deutschen Bahn waren schnell vor Ort, um die Lage zu sichern und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.
Folgen für den Bahnverkehr und Ermittlungen
Unmittelbar nach dem Vorfall wurde die Strecke zwischen Köln-Mülheim und Leverkusen-Manfort für den gesamten Zugverkehr gesperrt. Diese Sperrung dauerte etwa eine Stunde und hatte weitreichende Auswirkungen auf den regionalen und überregionalen Bahnverkehr. Zahlreiche Züge mussten umgeleitet werden, was zu erheblichen Verspätungen und einzelnen Zugausfällen führte. Tausende Reisende waren von den Betriebsstörungen betroffen.
Schadensaufnahme und Identifizierung der Täter
Techniker der Deutschen Bahn untersuchten den beschädigten ICE. Ersten Erkenntnissen zufolge wurde das Triebfahrzeug an der Front leicht beschädigt. Die genaue Schadenshöhe wird derzeit noch ermittelt, könnte aber mehrere tausend Euro betragen. Die Bundespolizei sicherte Spuren am Tatort und leitete umgehend eine Fahndung nach den Verursachern ein.
Noch am selben Tag konnten die Beamten zwei Jugendliche im Alter von 13 und 17 Jahren als Tatverdächtige ermitteln. Bei ihrer Befragung gaben die beiden an, die Betonplatte aus reiner Neugierde auf die Gleise gelegt zu haben. Sie hätten die Konsequenzen ihrer Handlung nicht bedacht. Laut Polizeiangaben zeigten die Jugendlichen nach der Tat sofort Reue. Sie wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an ihre Erziehungsberechtigten übergeben.
Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr
Das Auflegen von Hindernissen auf Gleise ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein „gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr“ nach § 315 des Strafgesetzbuches (StGB). Dieses Vergehen kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden. In besonders schweren Fällen, etwa wenn eine schwere Gesundheitsgefährdung oder der Tod eines Menschen verursacht wird, drohen noch höhere Strafen.
Bundespolizei warnt eindringlich vor Lebensgefahr
Die Bundespolizei nahm diesen Vorfall zum Anlass, um erneut und mit Nachdruck auf die extremen Gefahren im Bereich von Bahnanlagen hinzuweisen. Das Betreten von Gleisen ist streng verboten und lebensgefährlich. Viele Menschen unterschätzen die Risiken, die von modernen Zügen ausgehen.
Ein Sprecher der Bundespolizei erklärte die Hauptgefahrenquellen:
- Geschwindigkeit: Züge nähern sich oft mit Geschwindigkeiten von über 160 km/h. Die Zeit, um die Gleise sicher zu verlassen, ist extrem kurz.
 - Lautlosigkeit: Moderne Züge sind deutlich leiser als ältere Modelle. Man hört sie oft erst, wenn es bereits zu spät ist.
 - Bremsweg: Ein Zug mit 100 km/h benötigt einen Bremsweg von bis zu 1.000 Metern. Ein Ausweichen ist unmöglich.
 - Sogwirkung: Vorbeifahrende Züge erzeugen eine starke Sogwirkung, die Personen, die sich zu nah am Gleis aufhalten, mitreißen kann.
 
„Züge nähern sich mit hoher Geschwindigkeit und oft beinahe lautlos, wodurch eine rechtzeitige Reaktion kaum möglich ist. Sie können nicht ausweichen und haben einen sehr langen Bremsweg. Das Betreten der Gleise ist ein Spiel mit dem eigenen Leben und dem Leben anderer.“
Prävention und Aufklärung
Die Bundespolizei und die Deutsche Bahn führen regelmäßig Präventionskampagnen durch, um insbesondere Kinder und Jugendliche über die Gefahren an Bahnanlagen aufzuklären. In Schulen und durch öffentliche Aktionen wird versucht, das Bewusstsein für die tödlichen Risiken zu schärfen. Ziel ist es, solche leichtsinnigen und gefährlichen Handlungen wie die in Köln zu verhindern.
Rechtliche Konsequenzen für die Jugendlichen
Obwohl die beiden Jugendlichen noch strafunmündig (13 Jahre) bzw. nur bedingt strafmündig (17 Jahre) sind, wird der Vorfall Konsequenzen haben. Gegen den 17-Jährigen wird ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet. Ob das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Oft werden in solchen Fällen erzieherische Maßnahmen wie Sozialstunden verhängt.
Unabhängig von strafrechtlichen Folgen können auch zivilrechtliche Forderungen auf die Familien zukommen. Die Deutsche Bahn kann die Kosten für die Reparatur des Zuges sowie für die betrieblichen Ausfälle geltend machen. Diese Summe kann schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen und stellt eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Der Vorfall unterstreicht somit nicht nur die physische Gefahr, sondern auch die schwerwiegenden rechtlichen und finanziellen Folgen für die Verursacher und ihre Familien.




