Bei einer koordinierten Schwerpunktkontrolle in Köln-Ehrenfeld haben das Ordnungsamt, der Zoll und die Steuerfahndung am Montag erhebliche Verstöße in mehreren Gewerbebetrieben aufgedeckt. Im Mittelpunkt der Aktion stand ein Einzelhandelsgeschäft, das gezielt illegale E-Zigaretten an minderjährige Testkäufer verkaufte. Insgesamt wurden fünf Betriebe überprüft.
Das Wichtigste in Kürze
- Behörden kontrollierten fünf Gewerbebetriebe in Köln-Ehrenfeld in einer gemeinsamen Aktion.
- Ein Tabakladen wurde durch den Verkauf von illegalen Vapes an minderjährige Testkäufer überführt.
- Mehr als 800 unversteuerte E-Zigaretten und verbotener Oraltabak wurden sichergestellt.
- Den Betreibern drohen ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und hohe Bußgelder.
Behörden nehmen Betriebe ins Visier
Am Montag führten Einsatzkräfte des städtischen Ordnungsamtes, des Hauptzollamtes und der Steuerfahndung eine gemeinsame Razzia im Stadtteil Ehrenfeld durch. Ziel der Aktion war die Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in verschiedenen Branchen. Fünf Betriebe wurden kontrolliert, darunter ein Supermarkt, ein Einzelhandelsgeschäft, ein Bistro und zwei Kioske.
Solche koordinierten Kontrollen sollen sicherstellen, dass Gewerbetreibende sich an Jugendschutzgesetze, Steuervorschriften und weitere gesetzliche Rahmenbedingungen halten. Die Zusammenarbeit verschiedener Behörden ermöglicht eine umfassende Prüfung aus unterschiedlichen rechtlichen Perspektiven.
Hintergrund der Kontrollen
Schwerpunktkontrollen wie diese sind ein wichtiges Instrument der Behörden, um die Einhaltung von Gesetzen im Einzelhandel und in der Gastronomie zu überwachen. Insbesondere der Schutz von Minderjährigen vor Tabak- und Alkoholprodukten sowie die Bekämpfung von Steuerhinterziehung stehen dabei im Fokus.
Testkäufer entlarven illegale Verkaufspraktiken
Besonders ein Einzelhandelsgeschäft, das auf den Verkauf von E-Zigaretten und Shisha-Tabak spezialisiert ist, stand im Zentrum der Ermittlungen. Laut Angaben der Stadtverwaltung gab es bereits im Vorfeld konkrete Hinweise darauf, dass dort verbotenerweise Produkte an Minderjährige verkauft werden.
Um diese Hinweise zu überprüfen, setzten die Behörden jugendliche Testkäufer ein. Die Teenager betraten das Geschäft und bekamen tatsächlich E-Zigaretten, sogenannte Vapes, zum Kauf angeboten. Die Situation bestätigte nicht nur den Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, sondern deckte ein weiteres Problem auf: Bei den verkauften Produkten handelte es sich um in der Europäischen Union nicht zugelassene Waren.
„Der Einsatz von Testkäufern ist ein effektives Mittel, um Verstöße gegen den Jugendschutz nachzuweisen. Wenn Händler willentlich die Gesundheit junger Menschen gefährden, müssen sie mit konsequenten Maßnahmen rechnen“, erklärte ein Sprecher der Stadt die Vorgehensweise.
Umfangreiche Funde bei Durchsuchung
Nachdem der illegale Verkauf bestätigt war, durchsuchten die Einsatzkräfte das Geschäft gründlich. Dabei stießen sie auf eine große Menge an unversteuerten und verbotenen Waren. Die Sicherstellungen umfassen mehrere Kategorien von Produkten, die eine erhebliche Gefahr für Verbraucher darstellen und den Staat um Steuereinnahmen bringen.
Die Beamten stellten eine beträchtliche Menge an illegalen Waren sicher. Die genaue Auflistung verdeutlicht das Ausmaß der Verstöße:
- Rund 830 unversteuerte E-Zigaretten: Diese Produkte wurden ohne die in Deutschland fällige Tabaksteuer importiert und verkauft.
- 20 Dosen „Snus“: Hierbei handelt es sich um Oraltabak aus Skandinavien, dessen Verkauf in Deutschland und der gesamten EU (mit Ausnahme von Schweden) verboten ist.
- 10 Produkte mit Cannabis oder Cannabidiol (CBD): Der Verkauf solcher Artikel unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, die hier offenbar nicht eingehalten wurden.
Steuerschaden von über 4.000 Euro
Das Hauptzollamt leitete ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz ein. Allein der durch die unversteuerten E-Zigaretten entstandene Steuerschaden wird auf etwa 4.300 Euro geschätzt.
Harte Konsequenzen für die Betreiber
Auf die Betreiber des Geschäfts kommen nun mehrere Verfahren zu. Neben dem Strafverfahren des Zolls wegen Steuerhinterziehung hat auch die Stadt Köln ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Dieses ahndet die Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sowie den Verkauf von nicht verkehrsfähigen Produkten.
Zusätzlich wird die gewerberechtliche Zuverlässigkeit der Betreiber überprüft. Dies ist ein Standardverfahren bei schwerwiegenden Verstößen. Im schlimmsten Fall kann diese Prüfung zum Entzug der Gewerbeerlaubnis führen, was die Schließung des Betriebs bedeuten würde.
Weitere Verstöße in anderen Betrieben
Die Kontrollen in den vier anderen überprüften Betrieben in Ehrenfeld fielen weniger dramatisch aus, blieben aber nicht ohne Folgen. Die Beamten stellten auch hier Mängel fest, die geahndet wurden.
So wurden zwei Verwarngelder verhängt, unter anderem weil Pfandpreise für Getränke nicht korrekt ausgezeichnet waren. In einem anderen Fall wurde ein Geldspielautomat versiegelt, da dessen technische Zulassung abgelaufen war. Zudem wurde in einem der Betriebe ebenfalls Alkohol an Minderjährige verkauft, was die Einleitung eines weiteren Bußgeldverfahrens zur Folge hatte.




