Ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zwingt die Stadtverwaltung, die Vergabe von Räumen für die traditionellen Weiberfastnachtspartys im Historischen Rathaus neu zu regeln. Nach einer Klage der AfD-Fraktion, die sich jahrelang ausgeschlossen sah, basiert die Zuteilung künftig auf der Fraktionsgröße und nicht mehr auf althergebrachten Traditionen. Dies verändert die politische Landschaft der Feierlichkeiten grundlegend.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass kleinere Fraktionen bei der Raumvergabe für Karnevalsfeiern im Rathaus nicht benachteiligt werden dürfen.
- Die Stadt Köln hat daraufhin ein neues, formelles Vergabeverfahren eingeführt, das sich streng nach der Größe der Ratsfraktionen richtet.
- Die AfD-Fraktion, die geklagt hatte, könnte nun erstmals einen Raum für eine eigene Feier erhalten, während andere Parteien ihre Pläne anpassen müssen.
- Die langjährige Tradition, nach der CDU und SPD die größten Festsäle nutzten, ist damit beendet.
Gerichtsurteil beendet langjährige Praxis
Die Weiberfastnachtspartys im Historischen Rathaus von Köln waren über viele Jahre eine feste Institution, die vor allem von den großen Fraktionen CDU und SPD geprägt wurde. Kleinere politische Gruppen, darunter die Alternative für Deutschland (AfD), fanden bei der Vergabe der begehrten Räumlichkeiten keine Berücksichtigung. Diese Praxis wurde nun durch eine gerichtliche Entscheidung beendet.
Die AfD-Fraktion im Kölner Stadtrat zog vor das Verwaltungsgericht, um gegen ihren wiederholten Ausschluss zu klagen. Die Richter gaben der Partei in einem Eilverfahren grundsätzlich recht und stellten fest, dass eine pauschale Benachteiligung kleinerer Fraktionen bei der Nutzung öffentlicher Räume nicht zulässig ist. Das Gleichbehandlungsprinzip müsse auch hier gelten.
Obwohl das Gericht den Ausschluss für die bereits laufende Karnevalssession 2025 noch duldete – mit der Begründung, dass die Kapazitäten bereits vollständig verplant und die Vorbereitungen zu weit fortgeschritten seien –, machte es unmissverständlich klar, dass sich das Verfahren für die Zukunft ändern muss. Die Botschaft an die Stadtverwaltung war eindeutig: „So kann es künftig nicht weitergehen.“
Ein neues Vergabeverfahren für 2026
Als direkte Konsequenz aus dem Gerichtsbeschluss hat die Stadt Köln ein formelles und transparentes Verfahren für die Raumvergabe ab Weiberfastnacht 2026 entwickelt. Die neuen Regeln ersetzen die bisherige, informelle Praxis durch ein klares, nachvollziehbares System.
Die neuen Regeln im Detail
Das neue Konzept zur Raumvergabe sieht eine klare Hierarchie vor, die sich ausschließlich an der Stärke der Fraktionen im Stadtrat orientiert:
- Historisches Rathaus: Die beiden größten Fraktionen erhalten vorrangig das Recht, die repräsentativen Festsäle im historischen Gebäude zu nutzen.
- Spanischer Bau: Kleinere Fraktionen können sich für Räumlichkeiten im benachbarten Spanischen Bau bewerben.
- Losverfahren: Sollten sich mehrere Fraktionen gleicher Größe für denselben Raum bewerben, entscheidet das Los über die Zuteilung.
Diese Neuregelung stellt einen signifikanten Bruch mit der Vergangenheit dar. Nicht mehr die Tradition oder informelle Absprachen sind entscheidend, sondern allein die bei der letzten Kommunalwahl erzielten Ergebnisse. Dies soll für mehr Fairness und Transparenz sorgen.
Die politische Zusammensetzung des Stadtrats
Die Kommunalwahl 2025 hat die Machtverhältnisse im Kölner Rat neu geordnet und bildet die Grundlage für das neue Vergabeverfahren. Die AfD konnte ihre Präsenz verdoppeln und ist nun eine der mittelgroßen Fraktionen.
Sitzverteilung im Kölner Stadtrat (90 Sitze)
- Die Grünen: 22 Sitze
- CDU: 19 Sitze
- SPD: 19 Sitze
- Die Linke: 10 Sitze
- AfD: 8 Sitze
Mit acht von neunzig Ratssitzen ist die AfD die fünftstärkste Kraft und hat damit einen formalen Anspruch auf Berücksichtigung bei der Raumvergabe.
Unerwartete Wendung durch Rückzug der Linken
Für die Weiberfastnachtsfeier 2026 hatten sich zunächst vier Fraktionen um Räume beworben: CDU, SPD, Die Linke und die AfD. Gemäß der neuen Rangfolge hätten CDU und SPD die Säle im Historischen Rathaus erhalten. Für die kleineren Fraktionen war der Spanische Bau vorgesehen.
Nach dem ursprünglichen Plan sollte Die Linke den größeren Lichthof im Spanischen Bau bekommen, während der AfD der kleinere Europasaal zugewiesen worden wäre. Doch die Situation änderte sich überraschend, als die Fraktion Die Linke ihre Bewerbung zurückzog.
Durch diesen Rückzug wäre der deutlich größere und attraktivere Lichthof theoretisch für die AfD frei geworden. Allerdings gibt es eine weitere Komplikation: Die AfD hatte in ihrem Antrag explizit einen Raum im Historischen Rathaus gefordert. Es bleibt daher offen, ob die Partei das Angebot für den Spanischen Bau annehmen oder ihre Bewerbung ebenfalls zurückziehen wird. Die Entscheidung steht noch aus und könnte die Planungen erneut verändern.
Auswirkungen auf die politische Kultur
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und die daraus resultierenden neuen Regeln haben eine Debatte über die politische Kultur in Köln ausgelöst. Einerseits wird das Urteil als Stärkung des demokratischen Prinzips der Gleichbehandlung gesehen. Jede im Rat vertretene Fraktion hat grundsätzlich die gleichen Rechte, auch bei der Teilnahme an traditionellen Veranstaltungen.
Andererseits äußern Kritiker Bedenken, dass die erzwungene Einbeziehung der AfD die Atmosphäre der Karnevalsfeiern im Rathaus verändern könnte. Der Kölner Karneval steht traditionell für Offenheit, Toleranz und Vielfalt – Werte, die von vielen als unvereinbar mit den Positionen der AfD angesehen werden.
Die Stadtverwaltung befindet sich in einem Spannungsfeld: Sie muss einerseits die gerichtliche Anordnung umsetzen und Neutralität wahren, andererseits aber auch dem Geist des Karnevals gerecht werden. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie sich diese neue Konstellation auf das Miteinander im Kölner Rathaus an Weiberfastnacht auswirken wird. Die traditionelle Feier steht vor einer ungewissen Zukunft, in der formale Regeln über gelebte Bräuche triumphieren.




