Nach einer schwerwiegenden Panne bei der Auszählung der Oberbürgermeister-Stichwahl in Mülheim an der Ruhr hat der Wahlausschuss der Stadt eine vollständige Neuauszählung aller Stimmen beschlossen. Ein Fehler in einem Briefwahlbezirk hatte das ursprüngliche Ergebnis auf den Kopf gestellt und zu erheblicher politischer Unsicherheit geführt.
Wichtige Fakten
- Der Wahlausschuss in Mülheim hat eine komplette Neuauszählung der Stimmen der OB-Stichwahl beschlossen.
- Ein Fehler in einem Briefwahlbezirk führte zu einer Vertauschung der Stimmen, wodurch das Ergebnis korrigiert werden musste.
- Ursprünglich wurde SPD-Kandidatin Nadia Khalaf zur Siegerin erklärt; nach der Korrektur liegt CDU-Amtsinhaber Marc Buchholz vorn.
- Die Bezirksregierung Düsseldorf muss als Kommunalaufsicht den Beschluss zur Neuauszählung prüfen, bevor diese beginnen kann.
Entscheidung nach Auszählungsfehler
Der Wahlausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr reagierte am Donnerstag auf die jüngsten Vorkommnisse bei der Oberbürgermeister-Stichwahl. In einer Sitzung wurde mehrheitlich entschieden, dass alle abgegebenen Stimmen erneut ausgezählt werden müssen. Eine Sprecherin der Stadt bestätigte diesen Schritt und erklärte das weitere Vorgehen.
Bevor die Neuauszählung beginnen kann, wird der gesamte Vorgang zur rechtlichen Prüfung an die Bezirksregierung in Düsseldorf weitergeleitet. Diese fungiert als Kommunalaufsicht und muss sicherstellen, dass alle Schritte dem Wahlrecht entsprechen. Das Vertrauen in den demokratischen Prozess soll durch maximale Transparenz wiederhergestellt werden.
Nächste Schritte im Wahlverfahren
Für den kommenden Dienstag ist eine weitere Sitzung des Mülheimer Wahlausschusses angesetzt. Sollte die Bezirksregierung bis dahin keine Einwände erheben, könnte die Neuauszählung unmittelbar danach beginnen und abgeschlossen werden. Das Ziel ist es, schnellstmöglich ein endgültiges und rechtssicheres Ergebnis zu ermitteln.
Die Rolle der Kommunalaufsicht
Die Bezirksregierung überwacht als Kommunalaufsicht die Rechtmäßigkeit des Handelns von Städten und Gemeinden. Bei Wahlen stellt sie sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Ihre Prüfung des Mülheimer Falls ist ein Standardverfahren, um die Korrektheit der Entscheidung zur Neuauszählung zu bestätigen.
Ein Ergebnis, das sich komplett drehte
Die Verwirrung begann am Wahlabend, als die SPD-Herausforderin Nadia Khalaf zur knappen Siegerin der Stichwahl erklärt wurde. Das vorläufige amtliche Endergebnis wies ihr einen Vorsprung von weniger als 70 Stimmen zu. Konkret entfielen auf sie 24.827 Stimmen, während der CDU-Amtsinhaber Marc Buchholz 24.760 Stimmen erhielt.
Doch die Freude im Lager der SPD währte nur kurz. Bei einer routinemäßigen internen Überprüfung der Wahlniederschriften entdeckten Mitarbeiter der Stadtverwaltung eine gravierende Unstimmigkeit. In einem der Briefwahlbezirke waren die für die beiden Kandidaten abgegebenen Stimmen vertauscht worden.
Die Zahlen im Detail
- Ursprüngliches Ergebnis: Nadia Khalaf (SPD) 24.827 Stimmen | Marc Buchholz (CDU) 24.760 Stimmen (Vorsprung Khalaf: 67 Stimmen)
- Korrigiertes Ergebnis: Marc Buchholz (CDU) führt mit einem Vorsprung von mehr als 100 Stimmen.
- Folge: Das Wahlergebnis wurde durch den Fehler in einem einzigen Bezirk komplett umgekehrt.
Korrektur mit weitreichenden Folgen
Nachdem der Fehler behoben und das Ergebnis des betroffenen Bezirks korrekt zugeordnet wurde, änderte sich das Gesamtbild dramatisch. Laut der Stadtverwaltung lag nun Marc Buchholz mit einem Vorsprung von über 100 Stimmen vorn. Aus der „Oberbürgermeisterin für einen Tag“, wie einige Kommentatoren Nadia Khalaf nannten, wurde wieder die Herausforderin, während der Amtsinhaber plötzlich wieder auf Kurs war.
Dieser Vorfall unterstreicht, wie entscheidend jeder einzelne Wahlbezirk bei einem knappen Wahlausgang sein kann. Ein menschlicher Übertragungsfehler hatte das Potenzial, den politischen Willen der Wähler falsch abzubilden.
Forderung nach vollständiger Transparenz
Angesichts der Korrektur forderte Nadia Khalaf umgehend eine vollständige Neuauszählung aller Stimmen in sämtlichen Wahlbezirken. Ihre Argumentation war klar und nachvollziehbar: Wenn in einem Bezirk ein derartiger Fehler passieren konnte, sei nicht auszuschließen, dass ähnliche Unachtsamkeiten auch an anderer Stelle aufgetreten sein könnten.
„Wenn in einem Wahlbezirk Stimmen vertauscht worden sind, könne das auch in anderen Bezirken passiert sein“, so die sinngemäße Argumentation von Khalaf, die damit den Grundstein für die Entscheidung des Wahlausschusses legte.
Diese Forderung fand breite Unterstützung, da nur eine vollständige Überprüfung das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Korrektheit des Wahlergebnisses wiederherstellen kann. Es geht nicht nur um die Frage, wer gewinnt, sondern um die Legitimität des gesamten Wahlvorgangs.
Wahlrechtliche Grundlagen
Das Kommunalwahlgesetz in Nordrhein-Westfalen sieht klare Regeln für den Umgang mit solchen Situationen vor. Die Feststellung eines offensichtlichen Fehlers berechtigt den Wahlausschuss, Korrekturen vorzunehmen. Eine Neuauszählung ist ein legitimes Mittel, um Zweifel auszuräumen und die Integrität der Wahl zu gewährleisten, insbesondere bei einem so knappen Ergebnis.
Der Beschluss des Ausschusses folgt dem Prinzip, dass die Sicherheit und Genauigkeit des Ergebnisses Vorrang vor einer schnellen Verkündung haben. Die Bürger von Mülheim müssen nun auf das endgültige, geprüfte Ergebnis warten, können sich aber sicher sein, dass die Verantwortlichen den Vorfall ernst nehmen und für Aufklärung sorgen.




