Das Verwaltungsgericht Köln hat die im August eingerichtete Fahrradstraße auf der Goethestraße in Marienburg für rechtswidrig erklärt. Die Stadtverwaltung muss nun die bereits installierten Verkehrsschilder wieder entfernen. Die Entscheidung fiel nach einem Eilantrag eines Anwohners und wirft grundlegende Fragen zur Zuständigkeit bei der Planung von Radwegen auf.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Fahrradstraße in der Goethestraße als rechtswidrig eingestuft.
- Als Hauptgründe wurden eine falsche Zuständigkeit und eine unzureichende Datengrundlage genannt.
- Die Stadt Köln muss die Beschilderung vorerst entfernen, hält das Projekt aber weiterhin für sinnvoll.
- Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf die Planung weiterer Fahrradstraßen im gesamten Stadtgebiet haben.
Gerichtsurteil stoppt umstrittenes Verkehrsprojekt
Ein juristischer Rückschlag für die Verkehrswende in Köln: Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Umwandlung der Goethestraße in eine Fahrradstraße nicht rechtens war. Die Stadt ist nun verpflichtet, die Maßnahme rückgängig zu machen und die entsprechenden Schilder abzubauen. Das Urteil ist das vorläufige Ergebnis eines Konflikts, der seit Monaten schwelt.
Im August dieses Jahres hatte die Stadt die Goethestraße als Teil einer neuen Radwegeachse ausgewiesen, die den Kölner Süden besser mit der Innenstadt verbinden soll. Doch die Maßnahme stieß bei Teilen der Anwohnerschaft auf heftigen Widerstand. Sie kritisierten die zahlreichen neuen Schilder und Markierungen als „Verschandelung“ ihres Viertels. Ein Anwohner ging schließlich gerichtlich gegen das Projekt vor und reichte einen Eilantrag ein, dem nun stattgegeben wurde.
Hintergrund: Die Fahrrad-Achse Süd
Die Fahrradstraße in der Goethestraße ist kein isoliertes Projekt. Sie ist ein Baustein eines gesamtstädtischen Konzepts, das darauf abzielt, durchgehende und sichere Radverbindungen von den Außenbezirken ins Zentrum zu schaffen. Ähnliche Projekte wurden bereits in anderen Stadtteilen umgesetzt oder sind in Planung. Ziel ist es, den Radverkehr zu fördern und eine attraktive Alternative zum Auto zu bieten.
Zwei entscheidende Gründe für das Urteil
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit zwei wesentlichen formellen Mängeln im Vorgehen der Stadt. Diese Kritikpunkte betreffen nicht den grundsätzlichen Sinn einer Fahrradstraße, sondern die Art und Weise, wie sie beschlossen und begründet wurde.
Streit um die Zuständigkeit
Der erste Kritikpunkt betrifft die Frage, wer für eine solche Entscheidung zuständig ist. Der Beschluss zur Einrichtung der Fahrradstraße wurde von der Bezirksvertretung Rodenkirchen gefasst. Das Gericht argumentiert jedoch, dass die Bedeutung des Projekts weit über den einzelnen Stadtbezirk hinausgehe. Da die Goethestraße Teil eines stadtweit vernetzten Radverkehrsnetzes ist, hätte nach Ansicht der Richter der Stadtrat und nicht die Bezirksvertretung entscheiden müssen.
Die Bedeutung der Fahrradstraße geht „wesentlich über den Stadtbezirk hinaus“ und ist in ein stadtweit aufeinander abgestimmtes Radverkehrsnetz eingebettet, so die Begründung des Gerichts.
Diese juristische Einschätzung könnte weitreichende Konsequenzen für zukünftige Verkehrsplanungen in Köln haben. Sie stellt klar, dass bei Projekten mit gesamtstädtischer Relevanz die bezirklichen Gremien nicht allein entscheiden dürfen.
Fehlende Datengrundlage
Der zweite zentrale Punkt der richterlichen Kritik ist die unzureichende Datenerhebung. Laut Gericht hat die Stadtverwaltung keine „belastbare Prognoseentscheidung“ vorgelegt. Das bedeutet, es wurden nicht genügend Verkehrsdaten gesammelt, um verlässlich vorhersagen zu können, wie sich die Verkehrsströme durch die neue Fahrradstraße verändern würden. Ohne eine solche fundierte Analyse sei die Anordnung nicht haltbar.
Was ist eine Fahrradstraße?
- Radfahrer haben Vorrang und dürfen nebeneinander fahren.
- Autos und Motorräder sind nur erlaubt, wenn ein Zusatzschild dies gestattet.
- Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Fahrzeuge.
- Der Autoverkehr muss sich dem Radverkehr unterordnen und darf ihn nicht behindern oder gefährden.
Wie reagiert die Stadt Köln?
Die Stadtverwaltung hat bereits auf das Urteil reagiert. In einer ersten Stellungnahme teilte sie mit, dass die Anordnung, wie vom Gericht gefordert, „bis auf Weiteres unwirksam gemacht“ wird. Die Schilder werden also verschwinden. Gleichzeitig hält die Stadt das Projekt aber weiterhin für richtig und wichtig.
„Die Stadtverwaltung geht weiterhin davon aus, dass die Fahrradstraße an dieser Stelle sinnvoll ist“, heißt es in der Mitteilung. Man werde nun die vom Gericht festgestellten Mängel bewerten und nachbessern, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Es ist also davon auszugehen, dass die Verwaltung versuchen wird, das Projekt auf einer neuen, rechtssicheren Grundlage neu aufzulegen.
Der Stadt steht zudem die Möglichkeit offen, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde einzulegen. In diesem Fall müsste das Oberverwaltungsgericht in Münster über den Fall entscheiden. Ob dieser Weg beschritten wird, ist derzeit noch unklar.
Ein Dämpfer für die Verkehrswende?
Die Entscheidung des Gerichts ist mehr als nur eine lokale Angelegenheit für Marienburg. Sie berührt den Kern der aktuellen Kölner Verkehrspolitik. Die Stadt hat sich zum Ziel gesetzt, den Radverkehr massiv auszubauen, und Fahrradstraßen sind dabei ein zentrales Instrument.
Das Urteil zeigt, dass solche Projekte nicht nur politischen Willen, sondern auch eine sorgfältige und rechtlich einwandfreie Planung erfordern. Insbesondere die Frage der Zuständigkeit und die Notwendigkeit einer soliden Datengrundlage werden bei zukünftigen Planungen stärker in den Fokus rücken müssen. Für Befürworter der Verkehrswende bedeutet dies, dass Projekte möglicherweise länger dauern und gründlicher vorbereitet werden müssen, um vor Gericht Bestand zu haben.
Für die Anwohner in der Goethestraße ist das Urteil zunächst ein Erfolg. Der ursprüngliche Zustand wird vorerst wiederhergestellt. Die Debatte um die Zukunft der Mobilität im Kölner Süden und in der ganzen Stadt ist damit aber noch lange nicht beendet.




