Im langjährigen Rechtsstreit um das millionenschwere Erbe der Veltins-Brauerei hat der jüngste Sohn der Familie, Carl Clemens Veltins, eine weitere juristische Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Hamm lehnte seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren ab und bestätigte damit eine frühere Entscheidung des Landgerichts Arnsberg.
Die Entscheidung des Gerichts bedeutet für den heute 63-jährigen Kläger, dass er das finanzielle Risiko für eine Fortsetzung des Verfahrens nun vollständig selbst tragen müsste. Der Streitwert in diesem Fall wurde zuvor auf 30 Millionen Euro beziffert.
Das Wichtigste in Kürze
- Das OLG Hamm hat den Antrag auf Prozesskostenhilfe von Carl Clemens Veltins abgelehnt.
- Das Gericht sieht keine hinreichenden Erfolgsaussichten für eine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Arnsberg.
- Im Juni hatte das Landgericht Arnsberg die Klage gegen seine Schwestern als unbegründet abgewiesen.
- Der Streitwert des Verfahrens beläuft sich auf rund 30 Millionen Euro.
- Der Kläger müsste ein weiteres Verfahren nun aus eigener Tasche finanzieren.
Gericht sieht keine Aussicht auf Erfolg
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einer Mitteilung bekannt gegeben, dass es einem Antrag auf Prozesskostenhilfe in einem prominenten Erbschaftsstreit nicht stattgegeben hat. Obwohl der Name Veltins in der offiziellen Mitteilung nicht genannt wird, bestätigen Informationen, dass es sich um das Verfahren von Carl Clemens Veltins handelt.
Die Richter in Hamm teilten die Auffassung der Vorinstanz, des Landgerichts Arnsberg. Sie sehen keine ausreichenden Erfolgsaussichten für eine Berufung. Dies ist jedoch eine zwingende Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, die Bürgern mit geringen finanziellen Mitteln den Zugang zu Gerichtsverfahren ermöglichen soll.
Die Entscheidung aus Arnsberg
Bereits im Juni dieses Jahres hatte das Landgericht Arnsberg die Klage von Carl Clemens Veltins gegen seine Schwestern abgewiesen. Das Gericht entschied, dass das Testament seiner 1994 verstorbenen Mutter, der langjährigen Firmenchefin Rosemarie Veltins, wirksam ist. Der heute 63-Jährige hatte die Gültigkeit des Testaments angezweifelt und eine angemessene Beteiligung am Erbe gefordert.
Hintergrund des Streits
Der Kern des Konflikts liegt in einem Erbverzicht, den Carl Clemens Veltins kurz nach seinem 18. Geburtstag unterzeichnet haben soll. Mit diesem Dokument verzichtete er damals auf seinen Pflichtteil am Erbe. Jahrzehnte später focht er die Wirksamkeit dieses Verzichts und des darauf basierenden Testaments seiner Mutter an, was zu dem langwierigen Rechtsstreit führte.
Ein Streitwert von 30 Millionen Euro
Die finanzielle Dimension des Familienkonflikts ist enorm. Das Landgericht Arnsberg hatte den Streitwert des Verfahrens auf 30 Millionen Euro festgelegt. Diese Summe spiegelt den Wert des Anteils wider, den der Kläger für sich beansprucht. Die Brauerei C. & A. Veltins gehört zu den erfolgreichsten und bekanntesten Brauereien Deutschlands und befindet sich seit ihrer Gründung in Familienbesitz.
Die Ablehnung der Prozesskostenhilfe stellt für Carl Clemens Veltins eine hohe finanzielle Hürde dar. Die Kosten für ein Berufungsverfahren in dieser Größenordnung, einschließlich Gerichts- und Anwaltsgebühren, sind beträchtlich. Ohne staatliche Unterstützung müsste er diese Kosten vollständig selbst tragen.
Wie geht es jetzt weiter?
Nach Auskunft des OLG Hamm hat der Kläger nun eine Frist von zwei Wochen, um einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen. Dies würde es ihm ermöglichen, die Berufung fortzuführen. Allerdings müsste er dann die anfallenden Kosten ohne Prozesskostenhilfe decken. Ob er diesen Weg gehen wird, ist derzeit offen.
Die Geschichte einer Brauerei-Dynastie
Die Brauerei Veltins, mit Sitz in Meschede-Grevenstein im Sauerland, ist seit 1824 in Familienbesitz. Die Geschichte des Unternehmens ist eng mit der Familie Veltins verknüpft. Insbesondere Rosemarie Veltins prägte die Brauerei über Jahrzehnte als Chefin und führte sie zu nationaler Bekanntheit.
Nach ihrem Tod im Jahr 1994 ging die Unternehmensführung an ihre Töchter über, die das Erbe antraten. Der aktuelle Rechtsstreit ist ein weiteres Kapitel in der bewegten Geschichte der Unternehmerfamilie, das die internen Konflikte um das millionenschwere Vermächtnis offenlegt.
Die Entscheidung des OLG Hamm ist zwar noch nicht das endgültige Ende des Rechtsstreits, sie macht eine erfolgreiche Fortsetzung für den Kläger jedoch deutlich schwieriger und kostspieliger. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob der jahrzehntelange Kampf um das Veltins-Erbe in eine neue Runde geht oder hier sein Ende findet.




