Das Landgericht Trier hat einen 24-jährigen US-Soldaten zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Mann hatte Anfang Mai unter erheblichem Alkoholeinfluss eine Geisterfahrt auf der Autobahn 60 in der Eifel verursacht, bei der eine junge Frau ums Leben kam und zwei weitere schwer verletzt wurden.
Der Soldat, stationiert auf der Air Base Spangdahlem, wurde der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs für schuldig befunden. Das Urteil löste bei den Angehörigen der Opfer bestürzte Reaktionen aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 24-jähriger US-Soldat wurde zu 3 Jahren und 4 Monaten Haft verurteilt.
- Er verursachte betrunken als Geisterfahrer einen Unfall auf der A60.
- Eine 23-jährige Frau starb, zwei 24-jährige Frauen wurden schwer verletzt.
- Das Verfahren fand vor einem deutschen Gericht statt, um den Opfern eine Nebenklage zu ermöglichen.
Der Unfall und seine tragischen Folgen
Anfang Mai ereignete sich auf der A60 in der Eifel ein folgenschwerer Verkehrsunfall. Ein junger US-Soldat setzte sich nach einer Feier mit Kameraden stark alkoholisiert hinter das Steuer seines Wagens. Wie die Ermittlungen ergaben, fuhr er anschließend in falscher Richtung auf die Autobahn auf.
Seine Fahrt endete in einer frontalen Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Für die 23-jährige Fahrerin des anderen Autos kam jede Hilfe zu spät; sie verstarb noch an der Unfallstelle. Ihre beiden 24-jährigen Mitfahrerinnen überlebten den Zusammenstoß, erlitten jedoch schwere Verletzungen, deren Folgen sie noch lange begleiten werden.
Fakten zum Fall
Einem Gutachten zufolge hatte der 24-jährige Verursacher zum Zeitpunkt des Unfalls einen Blutalkoholwert von knapp 1,6 Promille. Das Gericht wertete es als strafverschärfend, dass er sich trotz Warnungen seiner Kameraden entschied zu fahren.
Der Prozess vor dem Landgericht Trier
Vor Gericht legte der Angeklagte über seinen Anwalt ein umfassendes Geständnis ab. Er räumte die Vorwürfe ein und bat die Familien der Opfer um Entschuldigung. Er schilderte, dass er am Abend vor dem Unfall mit Kameraden Beförderungen gefeiert und dabei erhebliche Mengen Alkohol konsumiert habe. An die genaue Fahrt könne er sich nicht mehr erinnern.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten, der das Gericht letztlich folgte. Die Verteidigung plädierte hingegen für eine zweijährige Bewährungsstrafe und verwies auf die Reue des Angeklagten sowie die zu erwartende unehrenhafte Entlassung aus der US-Armee.
Stimmen aus dem Gerichtssaal
Die Urteilsverkündung wurde von den Angehörigen und Freunden der Opfer mit großer Anspannung verfolgt. Die Vorsitzende Richterin Theresa Hardt richtete direkte Worte an sie.
„Dies ist nicht wieder gutzumachen. Sie haben sehr viel Leid über die hier anwesenden Nebenkläger gebracht.“
Die Anwälte der Nebenklage äußerten sich kritisch über die Höhe der Strafe. Einer von ihnen, Ralf Mathey, bezeichnete das Urteil als „die unterste Grenze des noch Vertretbaren“. Ein anderer, Christian Schulzig, hatte eine härtere Strafe gefordert und die Annahme von Fahrlässigkeit infrage gestellt. Die Richterin entgegnete jedoch, dass ein Tötungsvorsatz nicht nachweisbar gewesen sei.
Richterin Hardt erklärte den Hinterbliebenen, dass sie wisse, dass diese ein härteres Urteil erwartet hätten. Sie bat jedoch um Verständnis: „Nehmen Sie das Urteil nicht persönlich. Das Urteil kann nicht den Schmerz lindern.“ Ein Urteil müsse sich im Rahmen der Gesetze bewegen und „auch maßvoll bleiben“.
Warum ein deutsches Gericht zuständig war
Normalerweise werden Ermittlungsverfahren gegen US-Soldaten, die in Deutschland stationiert sind, an die US-Militärjustiz abgegeben. Dies regelt das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut. In diesem speziellen Fall entschied die Staatsanwaltschaft Trier jedoch, die Zuständigkeit zu behalten. Der Grund dafür war, den deutschen Opfern und ihren Angehörigen die Möglichkeit zu geben, als Nebenkläger am Prozess teilzunehmen. Das US-Militärstrafrecht kennt diese Form der Opferbeteiligung nicht.
Wie es für den Verurteilten weitergeht
Der 24-jährige US-Soldat, der zuletzt bei der Flughafenfeuerwehr der Air Base Spangdahlem tätig war, befindet sich derzeit im Gewahrsam der US-Streitkräfte. Dort wird er verbleiben, bis das Urteil rechtskräftig ist.
Anschließend wird die Strafe von der deutschen Justiz vollstreckt. Das bedeutet, der Mann wird seine Haftstrafe in einem deutschen Gefängnis antreten. Zusätzlich zu der Freiheitsstrafe muss er mit dem Verlust seiner militärischen Laufbahn rechnen.




