Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Prozess gegen einen 34-jährigen Syrer begonnen, dem schwere Verbrechen im Namen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) vorgeworfen werden. Die Bundesanwaltschaft beschuldigt den Mann, der in Monheim am Rhein festgenommen wurde, der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Während die Anklage von seiner Beteiligung an Folter und Tötungen spricht, weist die Verteidigung alle Vorwürfe zurück und bezeichnet sie als das Ergebnis einer langjährigen Familienfehde.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 34-jähriger Syrer steht in Düsseldorf wegen mutmaßlicher IS-Verbrechen vor Gericht.
- Die Anklage wirft ihm Beteiligung an einem Massaker im August 2014 vor.
- Sein Verteidiger argumentiert, die Vorwürfe seien falsch und Teil eines Familienstreits.
- Die Ermittler präsentierten Beweismittel, darunter eine IS-Kämpferliste und digitale Spuren.
Schwere Vorwürfe der Bundesanwaltschaft
Zum Prozessauftakt verlas ein Vertreter der Bundesanwaltschaft die Anklageschrift, die schwere Vorwürfe enthält. Der 34-jährige Angeklagte soll sich dem IS angeschlossen und im August 2014 als ortskundiger Führer eine Einheit von IS-Kämpfern zu Mitgliedern eines verfeindeten Stammes geführt haben.
Den Schilderungen zufolge mussten sich die Familien auf einem Schulhof versammeln. Dort seien Männer und männliche Jugendliche ab 15 Jahren von den Frauen und Kindern getrennt worden. Der Anklageschrift zufolge wurden die männlichen Gefangenen schwer misshandelt.
Der Angeklagte habe das Geschehen, bewaffnet mit einer Kalaschnikow, abgesichert. Laut Bundesanwaltschaft wirkte er aktiv an den Taten mit. Zwei der Gefangenen wurden demnach noch vor Ort enthauptet. Die Anklage lautet unter anderem auf Beihilfe zu Mord und Folter.
Verteidigung sieht Familienstreit als Motiv
Der Verteidiger des Mannes, Mutlu Günal, wies die Anschuldigungen entschieden zurück. Er erklärte, sein Mandant sei das Opfer einer Verleumdungskampagne, die von einem Cousin inszeniert werde. „Seine Verwandtschaft kann man sich nicht aussuchen“, sagte Günal am Rande der Verhandlung.
Hinter den Vorwürfen stecke ein seit Jahrzehnten schwelender Familienkonflikt, der nun auf deutschem Boden ausgetragen werde. Der Hauptbelastungszeuge habe bei seiner Anhörung im Asylverfahren behauptet, der IS habe seinen Bruder enthauptet und seinen Vater verbrannt, nachdem sein Mandant sie verraten habe.
„Alle Vorwürfe sind falsch und die Fortsetzung einer alten Familienfehde“, betonte der Verteidiger.
Der Cousin sei laut Günal zwischenzeitlich sogar nach Syrien gereist, um die Familie seines Mandanten zu bedrohen, bevor er wieder nach Deutschland zurückkehrte.
Der Prozessrahmen
Der Angeklagte wurde am 20. Januar des vergangenen Jahres in einer kommunalen Unterkunft in Monheim am Rhein festgenommen. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Für die Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf sind bis Ende März zunächst 18 weitere Verhandlungstage angesetzt.
Digitale Spuren und belastende Dokumente
Obwohl die Verteidigung auf einen familiären Hintergrund pocht, legte das Gericht bereits am ersten Tag belastende Dokumente vor. Ein Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA) berichtete von einer Liste mit über 1.000 Namen von IS-Kämpfern, die den US-Behörden in die Hände gefallen war.
Auf dieser Liste findet sich ein Mann mit dem Kampfnamen „Abu Aboud“ samt Foto. Laut BKA-Notiz handelt es sich bei der abgebildeten Person „mit hoher Wahrscheinlichkeit um den Beschuldigten“.
Funde auf dem Tablet des Angeklagten
Die Ermittler fanden weitere Hinweise auf dem Tablet-Computer des Mannes, das in seinem Zimmer in Monheim sichergestellt wurde. Das Gerät, das laut dem Vorsitzenden Richter vom Angeklagten und seinem Sohn genutzt wurde, enthielt zahlreiche martialische Inhalte:
- Bilder und Kurzvideos von schwer bewaffneten Kämpfern.
- Eine Bildunterschrift lautete: „Der Dschihadist marschiert“.
- Ein Foto zeigte menschliche Schädel mit Einschusslöchern.
- Ein kurzes Video dokumentierte die Auspeitschung einer Person.
Zudem stießen die Beamten auf eine Versetzungsanordnung des IS, die sich ebenfalls auf den Angeklagten beziehen soll. Sein Kampfname war auch als Kontakt auf dem Handy eines anderen IS-Mannes gespeichert.
Bruder verweigert Aussage vor Gericht
Zu einer unerwarteten Wendung kam es, als der Bruder des Angeklagten im Zuschauerraum erkannt wurde. Das Gericht lud den 25-Jährigen spontan in den Zeugenstand, um ihn zu befragen.
Dieser machte jedoch von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Als naher Angehöriger ist er gesetzlich dazu berechtigt, die Aussage zu verweigern, um sich nicht selbst oder ein Familienmitglied zu belasten. Seine Weigerung, auszusagen, lässt daher Raum für Spekulationen, liefert dem Gericht aber keine neuen Erkenntnisse. Der Prozess wird in den kommenden Wochen fortgesetzt.




