Im Prozess um den Fund zweier verbrannter Männerleichen am Rodder Maar in der Eifel hat das Landgericht Koblenz das zweite Urteil gesprochen. Ein Mann wurde wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausschließt.
Wichtige Fakten zum Urteil
- Lebenslange Freiheitsstrafe für den männlichen Angeklagten wegen zweifachen Mordes.
 - Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest.
 - Zusätzlich wurde die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
 - Das Motiv für die Tat war laut Gericht Habgier.
 - Die Mittäterin wurde bereits im Juli 2025 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
 
Details zum Urteil des Landgerichts Koblenz
Das Landgericht Koblenz hat am Freitag, dem 17. Oktober 2025, sein Urteil im Fall der am Rodder Maar gefundenen Leichen gefällt. Der männliche Angeklagte erhielt die Höchststrafe für die Tötung von zwei Männern im Alter von 28 und 61 Jahren.
Neben der lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes in zwei Fällen wurde der Mann auch wegen Raubes mit Todesfolge verurteilt. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Besondere Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung
Ein wesentlicher Punkt des Urteils ist die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Diese juristische Feststellung hat erhebliche Konsequenzen für den Verurteilten. Sie bedeutet, dass eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen ist. Der Täter wird also voraussichtlich deutlich länger als 15 Jahre in Haft bleiben.
Zusätzlich ordnete das Gericht die anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Allgemeinheit vor Tätern, die auch nach Verbüßung ihrer Strafe als gefährlich eingestuft werden.
Was bedeutet Sicherungsverwahrung?
Die Sicherungsverwahrung ist keine Strafe, sondern eine Maßregel zur Besserung und Sicherung. Sie wird angeordnet, wenn von einem Täter nach seiner Haftentlassung weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht. Der Verurteilte bleibt dabei auch nach dem Ende seiner eigentlichen Haftzeit in einer speziellen Einrichtung untergebracht.
Die Rekonstruktion der Verbrechen
Der Fall, der die Region erschütterte, begann im Oktober 2024 mit dem Fund zweier bis zur Unkenntlichkeit verbrannter Leichen am Ufer des Rodder Maars im Kreis Ahrweiler. Die Ermittlungen führten schnell zu einem ehemaligen Paar: einer 51-jährigen Frau und dem nun verurteilten Mann.
Das Gericht ist davon überzeugt, dass das Duo die Taten aus Habgier und Heimtücke beging. Ihr Ziel war es, an das vermeintliche Vermögen eines der Opfer, des 61-jährigen Mannes, zu gelangen.
Ein perfider Plan mit tödlichem Ausgang
Die Ermittlungen ergaben, dass die Täter ihre Opfer an zwei unterschiedlichen Tagen in eine Falle lockten. Sie wurden auf das Anwesen der Frau in Bad Breisig gebeten und dort getötet. Der nun verurteilte Mann hatte im Laufe des Prozesses die Tötung der beiden Männer zugegeben.
„Das Gericht ging davon aus, dass das Duo die Tat aus Habgier und heimtückisch begangen hatte.“
Nach den Morden versuchten die Täter, ihre Spuren zu verwischen. Sie transportierten die Leichen zum abgelegenen Rodder Maar, einem Eifelsee, und zündeten sie dort an. Die Identifizierung der Opfer war aufgrund der starken Verbrennungen zunächst schwierig.
Zwei getrennte Verfahren, zwei Mal lebenslänglich
Ursprünglich hatte der Prozess gegen beide Angeklagte gemeinsam begonnen. Im Verlauf des Verfahrens wurde der Prozess gegen den Mann jedoch abgetrennt und separat fortgeführt. Dies ist in der Strafprozessordnung möglich, beispielsweise wenn ein Angeklagter geständig ist und der andere nicht.
Die Opfer
- Ein 28-jähriger Mann
 - Ein 61-jähriger Mann
 
Beide wurden auf ein Anwesen in Bad Breisig gelockt und dort ermordet. Ihre Leichen wurden im Oktober 2024 am Rodder Maar gefunden.
Urteil gegen die Mittäterin bereits im Sommer
Die 51-jährige Mittäterin wurde bereits Ende Juli 2025 vom Landgericht Koblenz verurteilt. Auch sie erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen zweifachen Mordes und Raubes mit Todesfolge. Wie bei ihrem ehemaligen Partner stellte das Gericht auch bei ihr die besondere Schwere der Schuld fest.
Mit dem zweiten Urteil findet einer der aufsehenerregendsten Kriminalfälle der letzten Jahre in Rheinland-Pfalz seinen juristischen Abschluss in der ersten Instanz. Beide Täter müssen mit einer sehr langen, wahrscheinlich lebenslangen Haft rechnen.




