Das Landgericht Köln hat die Unterlassungsklage des Comedians Oliver Pocher gegen den Fernsehmoderator Christian Düren abgewiesen. Pocher konnte seine schweren Vorwürfe bezüglich der Verbreitung eines privaten Videos nicht ausreichend belegen. Trotz der juristischen Niederlage wertet die Anwältin des Comedians das Verfahren als Teilerfolg.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Landgericht Köln wies Oliver Pochers Klage gegen Christian Düren wegen mangelnder Beweise ab.
- Pocher hatte Düren vorgeworfen, ein privates Streitvideo von ihm und Ex-Frau Amira Aly verbreitet zu haben.
- Zeugenaussagen, unter anderem von Moderatorin Annemarie Carpendale, entlasteten Düren.
- Pochers Anwältin bezeichnet das Ergebnis dennoch als Erfolg, da Dürens Glaubwürdigkeit erschüttert sei.
- Dem Comedian bleibt nun ein Monat Zeit, um Berufung beim Oberlandesgericht einzulegen.
Gerichtsentscheidung in Köln: Klage abgewiesen
Am Mittwoch fiel die Entscheidung in einem Zivilverfahren, das in der deutschen Medienlandschaft für Aufsehen gesorgt hatte. Das Kölner Landgericht verkündete sein Urteil im Rechtsstreit zwischen Oliver Pocher und Christian Düren und wies die Klage des 47-jährigen Comedians vollumfänglich ab. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte, dass die von Pocher vorgebrachten Anschuldigungen nicht ausreichend begründet werden konnten.
Damit endet vorerst ein juristisches Kapitel, das von hitzigen Wortgefechten zwischen den Anwälten und großem öffentlichen Interesse begleitet wurde. Der Kern des Verfahrens war der Vorwurf, Düren habe versucht, Pochers Karriere gezielt zu schaden.
Hintergrund des Konflikts
Der Rechtsstreit ist Teil des öffentlich ausgetragenen Konflikts nach der Trennung von Oliver Pocher und Amira Aly im Jahr 2023. Christian Düren ist der neue Partner von Aly. Pocher warf ihm vor, aus dieser Position heraus eine Kampagne gegen ihn zu führen, um seinen Ruf zu beschädigen.
Schwere Vorwürfe ohne stichhaltige Beweise
Im Zentrum der Klage stand ein angebliches Video. Oliver Pocher behauptete, Christian Düren habe in der Medienbranche ein privat aufgenommenes Video verbreitet oder dessen Existenz zumindest glaubhaft gestreut. Dieses Video soll einen heftigen Streit zwischen Pocher und seiner damaligen Frau Amira Aly zeigen, bei dem es angeblich auch zu Handgreiflichkeiten gekommen sein soll.
Pochers Anwälte argumentierten, Dürens Ziel sei es gewesen, den Comedian als gewalttätig darzustellen und so seine berufliche Existenz zu gefährden. Die Verbreitung eines solchen Clips hätte weitreichende Konsequenzen für Pochers öffentliche Wahrnehmung und seine Engagements haben können.
Die Beweislage erwies sich jedoch über zwei Verhandlungstage als äußerst dünn. Die von Pochers Seite benannten Zeugen konnten die Vorwürfe nicht bestätigen. Stattdessen entlasteten ihre Aussagen den Beklagten Christian Düren, der die Anschuldigungen von Beginn an bestritten hatte.
Zeugen entkräften Pochers Darstellung
Eine entscheidende Rolle im Verfahren spielte die Aussage von Annemarie Carpendale, die gemeinsam mit Düren die ProSieben-Sendung „taff“ moderiert. Als sie per Video zugeschaltet wurde, wies sie die Vorwürfe entschieden zurück. Auf die Frage, ob Düren ihr oder anderen das Video gezeigt habe, antwortete die 48-Jährige unmissverständlich:
„Das kann ich aus vollem Herzen ausschließen.“
Carpendale räumte zwar ein, dass es in der Branche Gerüchte über einen solchen Clip gegeben habe. Sie betonte jedoch, niemanden zu kennen, der das Video tatsächlich gesehen habe. Ihre Aussage schwächte die Position des Klägers erheblich.
Auch der zweite geladene Zeuge, der Filmproduzent Pierre Uebelhack, konnte Pochers Version nicht stützen. Er gab an, Düren habe ihm das Video nicht im Kölner „Brauhaus Päffgen“ gezeigt, wie von Pocher behauptet. Uebelhack habe lediglich „oberflächlich davon gehört“.
Zweifel des Richters
Bereits während der Verhandlung im Januar hatte der vorsitzende Richter angesichts der schwachen Beweislage Zweifel am Erfolg der Klage geäußert. Er stellte der Klägerseite die Frage, ob sie das Verfahren unter diesen Umständen überhaupt fortsetzen wolle, was diese jedoch bejahte.
Pochers Anwältin spricht von Teilerfolg
Trotz der klaren juristischen Niederlage versucht die Rechtsvertretung von Oliver Pocher, das Ergebnis positiv zu deuten. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung veröffentlichte der Comedian auf seinem Instagram-Kanal ein Schreiben seiner Anwältin Sultan Balli-Bergmann. Darin wird die Abweisung der Klage als strategischer Gewinn dargestellt.
Die Juristin argumentiert, der Rechtsstreit habe sich für ihren Mandanten dennoch „gelohnt“. Die zentrale Begründung lautet:
„Indem Herr Düren einräumen musste, dass seine WhatsApp-Nachricht ein Bluff gewesen sei, sollte jedermann bewusst geworden sein, dass den Aussagen von Herrn Düren kein Glauben geschenkt werden kann.“
Aus Sicht der Anwältin habe Pocher damit „seine wesentlichen Ziele erreicht“, da die Glaubwürdigkeit von Christian Düren öffentlich infrage gestellt worden sei. Bereits im Gerichtssaal hatte sie argumentiert, das Verfahren habe zumindest bewirkt, dass Düren sich mit öffentlichen Äußerungen über Pocher zurückhalte.
Wie geht es nun weiter?
Mit der Entscheidung des Landgerichts ist der Fall noch nicht zwingend abgeschlossen. Oliver Pocher hat nun einen Monat Zeit, um zu entscheiden, ob er gegen das Urteil Berufung einlegen möchte. Sollte er diesen Schritt gehen, würde der Fall in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelt werden.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens muss nach der aktuellen Entscheidung die unterlegene Partei, also Oliver Pocher, tragen. Der Streitwert und die damit verbundenen Gerichts- und Anwaltskosten dürften im fünfstelligen Bereich liegen.




