Vor dem Düsseldorfer Landgericht hat der Prozess gegen einen 20-jährigen Mann aus Monheim begonnen, der versucht haben soll, sich und seine Ex-Freundin durch einen absichtlich herbeigeführten Autounfall zu töten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord vor, während der Angeklagte behauptet, er habe der 18-Jährigen nur Angst machen wollen.
Der Vorfall ereignete sich im vergangenen Juli auf der Autobahn A59. Nach einer Trennung per Textnachricht endete eine Autofahrt vom Flughafen in einem schweren Unfall, bei dem sich das Fahrzeug überschlug. Die junge Frau wurde schwer, der Angeklagte selbst lebensgefährlich verletzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 20-jähriger Mann steht wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Düsseldorf.
- Er soll nach einer Trennung absichtlich einen schweren Autounfall verursacht haben, um sich und seine 18-jährige Ex-Freundin zu töten.
- Der Angeklagte gesteht die absichtliche Fahrt von der Autobahn ab, bestreitet aber eine Tötungsabsicht.
- Das Opfer leidet laut ihrem Anwalt bis heute unter schweren psychischen Folgen.
Prozessauftakt mit Geständnis und Reue
Zum Auftakt des Verfahrens räumte der Angeklagte ein, sein Auto absichtlich mit überhöhter Geschwindigkeit von der Überholspur der A59 in die Ausfahrt Richrath/Baumberg gelenkt zu haben. „Ich wollte ihr kurz vor der Ausfahrt Angst machen“, erklärte der Verwaltungsfachangestellte vor Gericht. Er habe nicht die Absicht gehabt, einen Unfall zu verursachen.
Er schilderte, dass er die Kontrolle über sich verloren habe, nachdem seine Ex-Freundin ihm während der Fahrt erzählt habe, dass sie mit zwei anderen jungen Männern schreibe, die sie auf ihrem Flug kennengelernt hatte. In diesem Moment habe er „schwarzgesehen“. An den eigentlichen Unfall könne er sich nicht mehr erinnern.
„Es tut mir leid, ich bereue mein Handeln zutiefst. Ich schäme mich.“
Diese Worte richtete der 20-Jährige an das Gericht. Seit seiner Entlassung aus dem Krankenhaus befindet er sich in Untersuchungshaft.
Staatsanwaltschaft geht von Heimtücke aus
Die Anklage zeichnet ein anderes Bild des Geschehens. Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich um einen heimtückischen versuchten Mord. Der Mann habe den Wagen gezielt in eine Böschung gesteuert, was zum Überschlag des Fahrzeugs führte.
Die Staatsanwältin betonte, die damals 18-jährige Abiturientin sei arglos in das Auto ihres Ex-Freundes gestiegen und habe nicht mit einem Angriff gerechnet. Sie habe im Fahrzeug keine Möglichkeit zur Abwehr gehabt. Augenzeugen hatten den Unfall beobachtet und die Rettungskräfte alarmiert.
Hintergrund der Tat
Der Angeklagte hatte die junge Frau am späten Abend des Tattages mit einem Blumenstrauß vom Düsseldorfer Flughafen abgeholt. Sie kam von einem kurzen Mallorca-Urlaub zurück, während dessen sie die Beziehung per Textnachricht beendet hatte. Der Mann hoffte, sie auf der etwa 30-minütigen Heimfahrt umstimmen zu können.
Opfer schwer traumatisiert
Die junge Frau, die im Prozess als Nebenklägerin auftritt, wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Ihre körperlichen Wunden sind inzwischen verheilt, doch die psychischen Folgen wiegen schwer. Ihr Anwalt erklärte, sie sei schwer traumatisiert und leide bis heute unter den Erlebnissen.
Unabhängig von den Zahlungen der Versicherungen fordert der Anwalt für seine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro. Sie soll im weiteren Verlauf des Prozesses als Zeugin aussagen und ihre Sicht der Ereignisse schildern.
Bedrohliche Nachrichten im Vorfeld
Im Gerichtssaal wurden Textnachrichten verlesen, die ein düsteres Licht auf die Beziehung werfen. In einer Nachricht soll der Angeklagte gedroht haben: „Wenn Du Schluss machst, ist das 'ne Einladung zu einer Beerdigung.“
Was ist heimtückischer Mord?
Das Strafgesetzbuch definiert Heimtücke als das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers. Arglos ist, wer sich keines Angriffs versieht. Wehrlos ist, wer infolge seiner Arglosigkeit in seiner Verteidigungsfähigkeit stark eingeschränkt ist. Die Staatsanwaltschaft sieht diese Kriterien im vorliegenden Fall als erfüllt an.
Die Ex-Freundin hatte ihn in diesen Nachrichten zudem der sexuellen Gewalttätigkeit bezichtigt. Laut ihrer Aussage soll er kurz vor dem Unfall im Auto gesagt haben, „dass sie nun beide sterben werden“. Der Angeklagte bestreitet, sich an diese Aussage erinnern zu können.
Ausblick auf das weitere Verfahren
Der Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht ist auf mehrere Verhandlungstage angesetzt. Es sind noch vier weitere Termine bis zum 19. Dezember geplant. Neben der Aussage des Opfers werden auch die Aussagen von Augenzeugen und Sachverständigen erwartet.
Sollte das Gericht der Anklage folgen und den 20-Jährigen wegen versuchten Mordes verurteilen, muss er mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen. Das Urteil wird die entscheidende Frage klären müssen: War es der verzweifelte Versuch, einer Ex-Freundin Angst einzujagen, oder ein geplanter Anschlag aus verletztem Stolz?




