Die Kölner Staatsanwaltschaft hat im Rahmen von Mordermittlungen gegen einen bereits verurteilten Krankenpfleger zwei Leichen exhumieren lassen. Der Mann steht im Verdacht, während seiner langjährigen Tätigkeit am Klinikum Köln-Merheim Patienten getötet zu haben. Eine dritte Exhumierung ist bereits geplant.
Der Fall könnte sich zu einem der größten Mordverfahren in der Kölner Nachkriegsgeschichte entwickeln. Der beschuldigte Pfleger, Ulrich S., wurde bereits vom Landgericht Aachen wegen zehnfachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Staatsanwaltschaft Köln hat zwei Leichen auf Friedhöfen in Köln und Hürth exhumieren lassen.
- Die Ermittlungen richten sich gegen den Pfleger Ulrich S., der bereits wegen zehn Morden in Würselen verurteilt wurde.
- Der Beschuldigte war insgesamt rund sieben Jahre im Klinikum Köln-Merheim tätig.
- Es besteht der Verdacht, dass er Patienten unbefugt hohe Dosen an Medikamenten wie Morphin verabreicht hat.
Ermittlungen erreichen Köln
Die Ermittlungen in einem der aufsehenerregendsten Medizinskandale der letzten Jahre haben nun Köln mit voller Wucht erreicht. Wie Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer bestätigte, wurden im Zusammenhang mit dem Fall des Pflegers Ulrich S. zwei verstorbene Patientinnen des Klinikums Merheim wieder aus ihren Gräbern geholt.
Die erste Exhumierung fand bereits am 21. Oktober auf einem Friedhof in Hürth statt. Betroffen war eine 94-jährige Frau, die im November 2018 während einer palliativen Behandlung verstarb. „Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte der Patientin während seiner Spätschicht unbefugt erhöhte Dosen Morphin verabreicht hat – ohne ärztliche Verordnung“, erklärte Bremer.
Am 18. Dezember folgte die zweite Maßnahme auf einem Kölner Friedhof. Hierbei handelte es sich um eine 78-jährige Patientin, die im März 2015 gestorben war. Auch in diesem Fall vermuten die Ermittler ein Tötungsdelikt. „Auch hier besteht der Anfangsverdacht, dass der Beschuldigte während seiner Spätschicht unbefugt Morphin in Kombination mit weiteren Medikamenten verabreicht hat, die sich lebensverkürzend ausgewirkt haben könnten“, so der Oberstaatsanwalt.
Warum sind Exhumierungen notwendig?
Obwohl die Störung der Totenruhe eine extreme Belastung für die Angehörigen darstellt, sind Exhumierungen in solchen Fällen oft der einzige Weg, um Beweise zu sichern. Durch chemisch-toxikologische Untersuchungen der sterblichen Überreste kann festgestellt werden, ob Medikamente in tödlicher Dosis im Körper vorhanden waren, die den Tod verursacht oder beschleunigt haben könnten.
Die Staatsanwaltschaft betonte, dass diese Schritte „leider unbedingt nötig“ seien. Man erwarte die Ergebnisse der Untersuchungen in den kommenden Wochen. Weitere Exhumierungen in diesem Fall werden nicht ausgeschlossen.
Ein verurteilter Mörder mit Kölner Vergangenheit
Der Beschuldigte, Ulrich S., ist für die Justiz kein Unbekannter. Anfang November verurteilte ihn das Landgericht Aachen wegen zehnfachen Mordes und 27-fachen Mordversuchs zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Zusätzlich wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren praktisch ausschließt.
Die Taten, für die er verurteilt wurde, beging er zwischen Dezember 2023 und Mai 2024 auf der Palliativstation des Rhein-Maas-Klinikums in Würselen. Sein Motiv laut Gericht: Er wollte während seiner Nachtschichten seine Ruhe haben und verabreichte den Patienten eigenmächtig überhöhte Dosen an Beruhigungsmitteln. Er selbst sprach im Prozess davon, dass Schlaf doch „die beste Medizin“ sei.
Die Maßnahmen sind aber leider unbedingt nötig, um etwaige Beweise zum Nachweis eines Tötungsdelikts sichern zu können.
Was die Ermittler in Köln besonders alarmiert: Vor seiner Anstellung in Würselen war der heute 44-Jährige über einen langen Zeitraum in Köln beschäftigt. Er arbeitete insgesamt rund sieben Jahre im städtischen Klinikum Merheim, aufgeteilt auf zwei Phasen: von April 2010 bis Januar 2011 und erneut von Februar 2014 bis September 2020.
Stationen des Beschuldigten in Merheim
- Innere Medizin und Neurologie: Erste Einsätze nach seiner Einstellung.
- Neurochirurgie: Ein späterer Wechselpunkt in seiner Karriere.
- Neuro-/ Viszeral- und Gefäßchirurgie: Ein weiterer Arbeitsbereich.
- Rückkehr zur Neurochirurgie: Ab November 2019 bis zu seinem Ausscheiden.
Diese lange Beschäftigungsdauer auf verschiedenen Stationen wirft die beunruhigende Frage auf, wie viele Todesfälle möglicherweise mit seiner Anwesenheit in Verbindung stehen könnten.
Auffälliges Verhalten und ein gutes Zeugnis
Schon während seiner Zeit in Köln soll der Pfleger intern aufgefallen sein. Berichten zufolge wurde ihm ein laxer Umgang mit Medikamenten, respektlose Äußerungen über Patienten sowie ein herrisches Auftreten gegenüber Kollegen vorgeworfen. Diese internen Kritiken führten jedoch nicht zu einer fristlosen Kündigung, sondern mündeten im Juni 2020 in einen Auflösungsvertrag.
Besonders brisant: Trotz der bekannten Probleme stellte ihm die Klinikleitung ein gutes Arbeitszeugnis aus. In dem Dokument, das im Aachener Prozess verlesen wurde, wurden ihm „große Einsatzfreude“, eine „schnelle Auffassungsgabe“ und „in hohem Maße Zuverlässigkeit“ bescheinigt. Mit diesem Zeugnis bewarb er sich erfolgreich in Würselen, wo er seine tödliche Serie fortsetzte.
Die Kölner Kliniken bestätigten, dass sie vollumfänglich mit den Behörden kooperieren. „Natürlich benötigt die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Ermittlungen auch Daten und Unterlagen aus unserem Hause“, sagte ein Sprecher. Man habe alle geforderten Dokumente, darunter Patientenakten, Dienstpläne und Medikamentenlisten, von Beginn an zur Verfügung gestellt, um eine lückenlose Aufklärung zu ermöglichen.
Die Ermittler konzentrieren sich nun darauf, die Dienstpläne von Ulrich S. mit auffälligen Todesfällen abzugleichen. Ähnlich wie in Würselen, wo ein sprunghafter Anstieg des Verbrauchs bestimmter Narkosemittel während seiner Schichten die Ermittlungen ins Rollen brachte, wird nun auch in Köln nach verdächtigen Mustern gesucht.




