Ein Streit in der Kölner Musikszene, der im Internet begann, eskalierte vor einem Club und beschäftigt nun das Amtsgericht Köln. Der bekannte Musik-Journalist und Moderator Roozbeh Farhangmehr (46) muss sich wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung verantworten. Er soll im Dezember 2023 gemeinsam mit maskierten Männern den Rapper und Streamer „Twizzy“ angegriffen haben.
Zum Prozessauftakt am Freitag schwieg der Angeklagte zu den Vorwürfen. Das mutmaßliche Opfer, Gian-Paul N. (36), bekannt als „Twizzy“, tritt als Nebenkläger auf und schilderte die Ereignisse aus seiner Sicht. Er leidet nach eigenen Angaben bis heute unter den psychischen Folgen des Angriffs.
Was geschah in der Nacht zum 17. Dezember 2023?
Die Staatsanwaltschaft wirft Roozbeh Farhangmehr vor, in der Nacht auf den 17. Dezember 2023 den Rapper Gian-Paul N. vor einem Kölner Club attackiert zu haben. Zuvor fand in dem Club ein Rap-Battle-Wettbewerb statt, an dem beide Männer als Gäste teilnahmen.
Bereits im Club soll es zu einem verbalen Streit zwischen den beiden gekommen sein. Die eigentliche Auseinandersetzung verlagerte sich laut Anklage jedoch nach draußen. Dort soll Farhangmehr eine Gruppe bislang unbekannter, maskierter Männer herbeigerufen haben. Diese Gruppe soll dann auf „Twizzy“ eingeschlagen haben.
Die Anklage legt Farhangmehr zur Last, nicht nur die Angreifer herbeigerufen, sondern sich auch selbst an der Prügelei beteiligt zu haben. Die Identität der mutmaßlichen Mittäter konnte bisher nicht ermittelt werden. Der Vorwurf lautet auf gefährliche Körperverletzung.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Der Musik-Journalist Roozbeh Farhangmehr (46) steht in Köln vor Gericht.
- Ihm wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
- Er soll mit maskierten Komplizen den Rapper „Twizzy“ (36) angegriffen haben.
- Das Opfer leidet nach eigenen Angaben unter Panikattacken und Schlafstörungen.
- Der Angeklagte schwieg zum Prozessauftakt.
Die Folgen des Angriffs
Gian-Paul N. schilderte vor Gericht die Konsequenzen, die der Angriff für ihn hatte. Er erlitt Prellungen am Kopf, doch die psychischen Wunden wiegen nach seinen Worten schwerer. „Ich leide seit dem Angriff unter Panikattacken und Schlafstörungen“, erklärte der 36-Jährige. Diese Belastungen hätten auch seine berufliche Tätigkeit beeinträchtigt.
Als selbstständiger Finanzberater sei es ihm zeitweise nicht möglich gewesen, seinen Beruf auszuüben. Die Nachwirkungen des Vorfalls hätten seinen Alltag stark beeinflusst. Ein nach dem Angriff aufgenommenes Foto, das seine Verletzungen zeigen soll, könnte im weiteren Verfahren als Beweismittel dienen.
Vorgeschichte des Streits
Der körperlichen Auseinandersetzung ging offenbar ein längerer Konflikt voraus, der hauptsächlich online ausgetragen wurde. Gian-Paul N. berichtete dem Gericht von früheren Auseinandersetzungen im Internet. „Wir hatten vor dem Abend schon Streit im Internet, er hat meine toten Eltern beleidigt“, sagte der Rapper. Zwar habe man sich zwischenzeitlich füreinander entschuldigt, doch die Spannungen blieben offenbar bestehen.
Am Abend des Vorfalls beschrieb „Twizzy“ die Situation so: „Als meine Freunde und ich raus sind, sahen wir, wie er telefonierte. Keine zehn Sekunden später traf mich der erste Schlag.“ Diese Aussage legt nahe, dass der Angriff für ihn überraschend und ohne Vorwarnung erfolgte.
Kontext: Was ist gefährliche Körperverletzung?
Im deutschen Strafrecht wird die gefährliche Körperverletzung in § 224 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Sie unterscheidet sich von der „einfachen“ Körperverletzung durch die Art der Tatausführung. Ein Fall von gefährlicher Körperverletzung liegt unter anderem vor, wenn die Tat gemeinschaftlich von mehreren Personen begangen wird oder mittels einer hinterlistigen Vorgehensweise erfolgt. Der Strafrahmen liegt bei einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Öffentliche Auseinandersetzung nach der Tat
Der Fall erregte bereits vor dem Prozess Aufsehen in der deutschen Rap-Szene. Gian-Paul N. suchte nach dem Vorfall die Öffentlichkeit und sprach in einem Livestream mit dem bekannten Rapper Bushido (47) über die Ereignisse jener Nacht. „Er ist ein Kollege“, erklärte „Twizzy“ die Verbindung zu Bushido und bestätigte, dass das Gespräch abgesprochen war.
Auch ein sogenannter „Diss-Track“, ein Lied, in dem „Twizzy“ den Angeklagten musikalisch angreift und beleidigt, wurde veröffentlicht. Dieses Lied könnte im weiteren Verlauf des Prozesses ebenfalls eine Rolle spielen, um die angespannte Beziehung zwischen den beiden Männern zu beleuchten.
„Keine zehn Sekunden später traf mich der erste Schlag.“
– Gian-Paul N. („Twizzy“) über den Moment des Angriffs
Wie geht der Prozess weiter?
Zum Auftakt des Verfahrens am Amtsgericht Köln machte der angeklagte Roozbeh Farhangmehr von seinem Schweigerecht Gebrauch. Sein Verteidiger ließ jedoch offen, ob sich dies im Laufe des Prozesses ändern wird. „Es ist möglich, dass sich mein Mandant im Laufe des Verfahrens äußern werde“, so der Anwalt.
Der Prozess wird fortgesetzt. Weitere Verhandlungstage sind angesetzt, an denen voraussichtlich weitere Zeugen gehört und Beweismittel geprüft werden. Das Gericht muss nun klären, was genau in der Dezembernacht geschah und welche Rolle der Angeklagte dabei spielte. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für Roozbeh Farhangmehr die Unschuldsvermutung.




