Das Landgericht Köln hat einen 38-jährigen Mann wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Tat ereignete sich im April in einem Hotel in der Kölner Innenstadt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die Trennung nicht akzeptieren wollte und seine Frau töten wollte, um zu verhindern, dass sie ein selbstbestimmtes Leben führt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 38-jähriger Mann wurde vom Kölner Landgericht zu acht Jahren Haft verurteilt.
- Der Vorwurf lautet auf versuchten Mord an seiner 33-jährigen Ehefrau.
- Als Motiv nannte das Gericht, dass der Mann die Trennung nicht akzeptieren wollte.
- Der Angeklagte hatte nach der Tat versucht, eine Notwehrsituation vorzutäuschen.
Ein geplantes Treffen mit fatalen Folgen
Der Verurteilung ging eine zerrüttete Ehe voraus, die von Gewalt geprägt war. Die 33-jährige Frau hatte sich mit ihren vier Kindern bereits von ihrem Mann getrennt und lebte in einem Frauenhaus in Krefeld. Zuvor hatte die Familie in Sachsen gewohnt.
Trotz der Trennung riss der Kontakt nicht vollständig ab. Der Ehemann setzte seine Frau unter Druck und forderte Kontakt zu den Kindern. Schließlich schlug er ein Treffen in Köln vor, um die Beziehung endgültig zu klären. Zu diesem Treffen reiste er mit zwei Messern im Gepäck an.
Hintergrund der Beziehung
Das Paar hatte im Iran geheiratet und dort zwei Kinder bekommen. Nach der Flucht nach Deutschland kamen zwei weitere Kinder zur Welt. Die Beziehung war laut Aussage der Frau von Gewalttätigkeiten überschattet. Sie berichtete von Schlägen mit Kabeln, die sich auch gegen die Kinder richteten. Nach dem Rat einer Freundin suchte sie schließlich Hilfe bei der Polizei.
Eskalation im Hotelzimmer
Während des Treffens in Köln unternahm das Paar zunächst einen Spaziergang, bei dem die Frau ihren Trennungswunsch bekräftigte. Zurück im Hotel, wo die Kinder in einem separaten Zimmer untergebracht waren, eskalierte die Situation.
Auslöser für den Gewaltausbruch war offenbar ein Anruf, den die Frau von einem Bekannten erhielt. Eifersucht trieb den Mann dazu, seiner Frau in ihr Hotelzimmer zu folgen. Dort forderte er zunächst den PIN-Code ihres Handys. Als sie sich weigerte, wurde er brutal.
Ablauf der Tat laut Urteil
- Der Mann warf seine Frau aufs Bett und würgte sie.
- Er schrie: „Du hast mich verraten“ und brach ihr mit einem Kopfstoß die Nase.
- Anschließend fasste er den Entschluss, sie zu töten.
- Mit einem Cuttermesser stach er in Richtung ihres Halses.
Die Frau wehrte sich verzweifelt. Es gelang ihr, dem Angreifer das Messer aus der Hand zu schlagen. Bei einem zweiten Stichversuch griff sie in die Klinge und erlitt schwere Verletzungen an der Hand. Sie konnte das Messer hinter ein Sofa werfen und zur Rezeption des Hotels flüchten, um Hilfe zu holen.
Eine vorgetäuschte Notwehrlage
Nach der Tat versuchte der 38-Jährige, die Ermittler zu täuschen. Er fügte sich selbst Schnittverletzungen an den Armen zu und behauptete gegenüber der eintreffenden Polizei, seine Frau habe ihn angegriffen. Diese Darstellung wurde jedoch widerlegt.
Die Vorsitzende Richterin Sabine Kretzschmar bezeichnete dieses Vorgehen in der Urteilsbegründung als Ausdruck „erheblicher krimineller Energie“. Aufnahmen einer Überwachungskamera aus dem Hotelflur zeigten den Mann, wie er seiner flüchtenden Frau nachlief – zu diesem Zeitpunkt waren die Verletzungen an seinen Armen noch nicht vorhanden.
„Er entschloss sich, sie zu töten, damit sie mit keinem anderen Mann zusammenkäme“, erklärte die Richterin zum Motiv des Mannes. Sein Ziel sei es gewesen, das Recht seiner Frau auf ein selbstbestimmtes Leben zu untergraben.
Die Aussage des Opfers
Die Schilderungen der 33-jährigen Frau wurden von einer Gutachterin als glaubhaft eingestuft. Unter Tränen berichtete sie im Prozess von den traumatischen Erlebnissen. „Dieser Albtraum verfolgt mich jeden Tag“, sagte sie. Sie kämpfe nun für ihre vier Kinder.
Die Familie lebt weiterhin in einem Frauenhaus, plant jedoch den Umzug in eine eigene Wohnung. Auf die Frage der Richterin, ob sich seit der Verhaftung ihres Mannes etwas verbessert habe, antwortete die Zeugin mit einem Satz, der das Ausmaß der vorangegangenen Gewalt verdeutlichte:
„Wir werden seit sechs Monaten nicht mehr geschlagen.“
Die Verteidigung des Angeklagten hatte auf Freispruch plädiert. Das Gericht folgte jedoch der Anklage und verurteilte den Mann wegen versuchten heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Der Angeklagte befand sich seit seiner Festnahme in der JVA Köln-Ossendorf in Untersuchungshaft.




