Das Landgericht Düsseldorf hat drei Männer aus Siegen wegen der gemeinschaftlichen Vergewaltigung einer 19-jährigen Frau zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Urteile umfassen Freiheitsstrafen zwischen vier und sechs Jahren. Die Tat ereignete sich vor drei Jahren in einem Hotel im Düsseldorfer Medienhafen.
Wichtige Fakten zum Urteil
- Drei Männer im Alter von 28 bis 32 Jahren wurden zu Haftstrafen verurteilt.
- Die Tat wurde nur durch Zufall im Rahmen von Drogenermittlungen aufgedeckt.
- Ein Angeklagter wurde vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen.
- Der Prozess fand zum Schutz des Opfers weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf
Nach einem mehrtägigen Prozess hat das Landgericht Düsseldorf sein Urteil gefällt. Drei Männer aus dem Siegener Raum müssen für die Vergewaltigung einer jungen Frau ins Gefängnis. Die Richter verhängten Haftstrafen, die sich zwischen vier und sechs Jahren bewegen.
Die Angeklagten, heute 28, 29 und 32 Jahre alt, nahmen das Urteil im Gerichtssaal entgegen. Die höchste Strafe erhielt der jüngste der drei Männer. Bei ihm wurde eine bereits in Siegen verhängte Strafe in das aktuelle Urteil einbezogen, was zu einer höheren Gesamtstrafe führte. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass die Verteidigung noch Rechtsmittel einlegen kann.
Schutz der Persönlichkeitsrechte des Opfers
Um die damals 19-jährige Frau zu schützen, entschied das Gericht, die Öffentlichkeit für weite Teile des Verfahrens auszuschließen. Sowohl die Beweisaufnahme als auch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung fanden hinter verschlossenen Türen statt. Diese Maßnahme ist in solchen Fällen üblich, um eine Retraumatisierung der Betroffenen durch die öffentliche Verhandlung zu vermeiden.
Rekonstruktion der Tat vor drei Jahren
Die Tat ereignete sich nach Feststellung des Gerichts vor etwa drei Jahren. Der 29-jährige Hauptangeklagte lernte die damals 19-Jährige in einer Düsseldorfer Diskothek kennen. Im Laufe des Abends machte er sie gezielt mit einer großen Menge Alkohol stark betrunken.
Anschließend brachte er die junge Frau in ein nahegelegenes Hotel im Medienhafen. Dort warteten bereits die beiden anderen Männer. Nach Überzeugung der Richter nutzten alle drei Angeklagten den Zustand der Frau aus. Sie war durch den massiven Konsum von Alkohol und Cannabis nahezu wehrlos und konnte sich der Situation nicht entziehen.
Die Männer vergingen sich gemeinschaftlich an ihr. Einer der Täter, der 28-jährige Angeklagte, soll das Geschehen zudem mit einem Mobiltelefon gefilmt haben. Dieses Detail verschärfte die Schwere der Tat aus Sicht der Anklage.
Anklage wegen versuchten Totschlags fallengelassen
Ein besonders schwerwiegender Vorwurf richtete sich gegen den 29-jährigen Hauptangeklagten. Nachdem die Tat vollendet war, ließen die Männer die junge Frau allein im Hotelzimmer zurück. Sie befand sich zu diesem Zeitpunkt in einem kritischen Zustand, hatte sich bereits übergeben und drohte zu ersticken.
Die Staatsanwaltschaft sah darin einen versuchten Totschlag durch Unterlassen. In der Anklageschrift hieß es, der Mann habe den möglichen Tod der Frau „billigend in Kauf genommen“. Er habe sie hilflos zurückgelassen, obwohl er ihre lebensbedrohliche Lage hätte erkennen müssen.
Das Gericht folgte dieser Einschätzung jedoch nicht. Die Richter konnten keinen Tötungsvorsatz feststellen und sprachen den 29-Jährigen in diesem Anklagepunkt frei. Für die Vergewaltigung wurde er jedoch wie die anderen verurteilt.
Zufallsfund durch Telefonüberwachung
Die Aufklärung des Verbrechens war reiner Zufall. Die Polizei ermittelte ursprünglich in einem völlig anderen Fall im Bereich der Drogenkriminalität gegen die Männer. Aus diesem Grund wurden ihre Telefone überwacht und ihre Gespräche abgehört.
Während dieser Überwachungsmaßnahmen sprachen die Männer am Telefon über die Tatnacht im Düsseldorfer Hotel. Sie unterhielten sich über die Details der Vergewaltigung, ohne zu ahnen, dass die Ermittler jedes Wort aufzeichneten.
Ermittlungserfolg durch Nebenerkenntnisse
Solche „Zufallsfunde“ sind in der Polizeiarbeit nicht ungewöhnlich. Informationen, die bei der Überwachung wegen eines bestimmten Delikts gewonnen werden, können zur Aufklärung anderer, oft schwerwiegenderer Straftaten führen. Im konkreten Fall lieferten die abgehörten Gespräche den entscheidenden Beweis, der zur Anklage und schließlich zur Verurteilung führte.
Ohne die Ermittlungen im Drogenmilieu wäre die Vergewaltigung möglicherweise nie ans Licht gekommen. Die Beweislage, die sich aus den Telefonmitschnitten ergab, war für das Gericht von zentraler Bedeutung, um den Tathergang zu rekonstruieren und die Schuld der Angeklagten festzustellen.




