Ein Ehepaar aus Köln wurde vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt, nachdem es systematisch bei der Abrechnung von Corona-Bürgertests betrogen hatte. Die beiden hatten über 111.000 Euro für Tests erhalten, die nie durchgeführt wurden. Das Geld konnte von den Behörden vollständig sichergestellt werden.
Wichtige Fakten
- Ein 40-jähriger Mann und seine 38-jährige Frau aus Köln wurden zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
- Sie rechneten über 9.000 nicht durchgeführte Corona-Tests ab und erlangten so mehr als 111.000 Euro.
- Die Tat fand zwischen Februar und Mai 2022 in einem Testzentrum in Falkensee (Brandenburg) statt.
- Das Paar legte ein umfassendes Geständnis ab, und die gesamte Summe wurde von den Ermittlern sichergestellt.
Gerichtsentscheidung nach umfassendem Geständnis
Vor dem Schöffengericht des Kölner Amtsgerichts endete der Prozess gegen ein Ehepaar wegen gewerbsmäßigen Betrugs mit einem klaren Urteil. Der 40-jährige Heizungsinstallateur und die 38-jährige zahnmedizinische Assistentin erhielten jeweils eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Grundlage für das Urteil war eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die durch das vollständige Geständnis der Angeklagten ermöglicht wurde.
Amtsrichterin Julia Schumacher betonte die erhebliche Summe, die das Paar unrechtmäßig erlangt hatte. „Das ist ein ganz schön hohes Sümmchen. Dafür hätten Sie sonst ganz schön lange arbeiten gehen müssen“, erklärte die Richterin in der Urteilsbegründung. Die Angeklagten, Eltern zweier Kinder im Alter von 13 und 16 Jahren, waren zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.
Zusätzliche Geldauflagen verhängt
Neben den Bewährungsstrafen verhängte das Gericht auch finanzielle Auflagen. Der Mann muss eine Zahlung in Höhe von 3.500 Euro an die Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ leisten. Seine Frau wurde zur Zahlung von 1.500 Euro an das Bergische Kinder- und Jugendhospiz verpflichtet. Diese Auflagen sind Teil der Bewährungsbedingungen.
Details zum Betrugsmodell
Das Paar hatte zwischen Februar und Mai 2022 ein Corona-Testzentrum in einem Zelt in Falkensee, einer Stadt nordwestlich von Potsdam, betrieben. Wie der 40-jährige Angeklagte vor Gericht aussagte, hatten sie sich für diesen Standort entschieden, da sie in Köln keine Genehmigung mehr erhielten. Der Grund: Die Stadt hatte bereits eine Sättigung an Teststellen erreicht.
Die Wahl fiel auf Falkensee, weil das Paar von 1995 bis 2007 in der Nähe von Potsdam gelebt hatte und die Familie der Frau noch immer dort wohnt. Nach erfolgreicher Beantragung einer Teststellen-Nummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) begannen sie mit dem Betrieb.
Abrechnung im großen Stil
Die Ermittlungen ergaben, dass das Paar mehr als 10.000 Antigen-Schnelltests bei der KVBB abrechnete. Tatsächlich durchgeführt wurden jedoch nur etwa 1.000 Tests. Die Differenz von rund 9.000 Tests bildete die Grundlage für den unrechtmäßig erhaltenen Betrag von über 111.000 Euro.
„Wir haben dann Tests durchgeführt, aber nicht in dem Umfang, wie wir abgerechnet haben“, räumte der Mann vor Gericht ein. Diese Diskrepanz zwischen durchgeführten und abgerechneten Leistungen stellt den Kern des Betrugs dar.
Ermittlungen und Sicherstellung der Gelder
Ein entscheidender Punkt, der sich strafmildernd auswirkte, war die Tatsache, dass die gesamte ergaunerte Summe noch vorhanden war, als die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnahm. Anders als in vielen vergleichbaren Fällen hatte das Paar das Geld nicht ausgegeben. Die Ermittlungsbehörden konnten daher den gesamten Betrag von über 111.000 Euro durch einen sogenannten Vermögensarrest sicherstellen.
Dieser Umstand, kombiniert mit dem umfassenden Geständnis und der bisherigen Unbescholtenheit der Angeklagten, ermöglichte die Verständigung im Prozess. Den Angeklagten wurde im Gegenzug für ihre Kooperation eine Strafe zwischen 12 und 18 Monaten auf Bewährung in Aussicht gestellt.
Die Bereitschaft zur Aufklärung und die vollständige Rückführung des Schadens wurden vom Gericht als positive Faktoren gewertet, die eine Haftstrafe ohne Bewährung abwendeten.
Hintergrund: Die „Goldgräberstimmung“ bei Bürgertests
Der Fall des Kölner Paares ist kein Einzelfall. Während der Hochphase der Corona-Pandemie schufen Bund und Länder die Möglichkeit kostenloser Bürgertests, um Infektionsketten zu durchbrechen. Die Abrechnung erfolgte oft unbürokratisch über die Kassenärztlichen Vereinigungen, um schnell eine flächendeckende Testinfrastruktur aufzubauen.
Systemische Schwachstellen
Die einfache und schnelle Abrechnung, die zur Bewältigung der Pandemie notwendig war, schuf gleichzeitig Anreize für Betrug. Kontrollmechanismen waren anfangs oft unzureichend, was es Betreibern von Testzentren ermöglichte, nicht erbrachte Leistungen in großem Umfang abzurechnen. Bundesweit wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Abrechnungsbetrug mit Corona-Tests eingeleitet.
Das schnelle Geld lockte viele Personen an, die die Notsituation ausnutzen wollten. Der vorliegende Fall zeigt exemplarisch, wie einfach es war, das System zu täuschen, aber auch, dass die Strafverfolgungsbehörden konsequent gegen solche Taten vorgehen.




