Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen 20-jährigen Syrer zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann sich zur Durchführung eines terroristischen Mordanschlags bereit erklärt hatte. Der Vorwurf der Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) konnte jedoch nicht bestätigt werden.
Der Mann war kurz vor Weihnachten 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft in Lennestadt im Sauerland festgenommen worden, nachdem Ermittler auf seine Pläne aufmerksam geworden waren. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 20-jähriger Syrer wurde vom OLG Düsseldorf zu drei Jahren und drei Monaten Jugendhaft verurteilt.
- Der Schuldspruch erfolgte wegen des Sich-Bereit-Erklärens zum Mord.
- Ein Kontakt zu einem IS-Terroristen soll den Angeklagten zu der Tatabsicht motiviert haben.
- Der Vorwurf der IS-Mitgliedschaft wurde vom Gericht nicht bestätigt.
- Die Festnahme erfolgte in einer Flüchtlingsunterkunft in Lennestadt (Sauerland).
Details zum Gerichtsurteil in Düsseldorf
Am Oberlandesgericht Düsseldorf ist ein bedeutendes Urteil im Kampf gegen den Terrorismus gefallen. Ein 20-jähriger Syrer wurde zu einer Jugendstrafe verurteilt, nachdem er sich bereit erklärt hatte, einen Messerangriff im Namen des IS durchzuführen. Die Verhandlung fand seit dem 21. August unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da es sich um ein Jugendstrafverfahren handelte.
Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hatte die Anklage erhoben. Der zentrale Anklagepunkt war das „Sich-Bereit-Erklären zum Mord“. Dieser Tatbestand zielt darauf ab, bereits die Vorbereitung und die konkrete Absicht einer schweren Straftat unter Strafe zu stellen, auch wenn es noch nicht zur Ausführung gekommen ist. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte, dass dieser Vorwurf zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte.
Anklagevorwurf der IS-Mitgliedschaft nicht bestätigt
Ein weiterer wesentlicher Punkt der Anklage war der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, konkret dem sogenannten „Islamischen Staat“. Dieser schwerwiegende Vorwurf konnte im Laufe der Beweisaufnahme jedoch nicht erhärtet werden. Das Gericht sprach den Angeklagten in diesem Punkt frei, was die Komplexität der Beweisführung in solchen Verfahren unterstreicht.
Hintergrund: Straftatbestand des „Sich-Bereit-Erklärens“
Der Paragraph 89a des Strafgesetzbuches (StGB) zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat stellt Handlungen unter Strafe, die auf die Begehung eines Terroranschlags abzielen. Dazu gehört auch das Sich-Bereit-Erklären gegenüber einer terroristischen Vereinigung, eine solche Tat auszuführen. Ziel der Gesetzgebung ist es, Sicherheitsbehörden ein frühzeitiges Eingreifen zu ermöglichen, bevor Menschen zu Schaden kommen.
Der Weg zur Radikalisierung
Nach Erkenntnissen der Ermittler reiste der junge Mann im Oktober 2022 als Jugendlicher nach Deutschland ein. In der Folgezeit soll er über Online-Kanäle Kontakt zu einem bekannten IS-Terroristen aufgenommen haben. Diese Person forderte ihn den Ermittlungen zufolge auf, einen Anschlag in Deutschland zu verüben.
Der Angeklagte erklärte sich daraufhin bereit, einen Messerangriff auf Frauen und Kinder durchzuführen. Diese spezifische Zielauswahl unterstreicht die menschenverachtende Ideologie, die hinter derartigen Planungen steht. Die Kommunikation und die daraus resultierende Bereitschaftserklärung waren die zentralen Beweismittel im Verfahren.
Chronologie der Ereignisse
- Oktober 2022: Einreise des damals Jugendlichen nach Deutschland.
- Anschließend: Kontaktaufnahme zu einem IS-Terroristen.
- Ende 2024: Festnahme in einer Flüchtlingsunterkunft in Lennestadt.
- 15. Januar 2025: Erlass eines Untersuchungshaftbefehls.
- 21. August 2025: Beginn des Jugendstrafverfahrens in Düsseldorf.
- 06. November 2025: Urteilsverkündung am Oberlandesgericht.
Festnahme und Ermittlungen im Sauerland
Die Sicherheitsbehörden wurden auf die Aktivitäten des jungen Mannes aufmerksam, was zu einer intensiven Überwachung führte. Kurz vor Weihnachten 2024 stuften die Behörden die Situation als akute „Gefährdungslage“ ein und griffen zu. Spezialkräfte der Polizei nahmen den damals 19-Jährigen in einer Flüchtlingsunterkunft in Lennestadt fest.
Nach der Festnahme wurde er zunächst in Gewahrsam genommen. Als sich die Vorwürfe im Laufe der ersten Vernehmungen und der Auswertung von Beweismitteln erhärteten, wurde am 15. Januar 2025 ein Untersuchungshaftbefehl erlassen. Seitdem befand sich der Mann ununterbrochen in Haft.
Das schnelle und konsequente Handeln der Sicherheitsbehörden hat hier möglicherweise einen schweren Anschlag verhindert. Die Ermittlungsarbeit im digitalen Raum spielt eine immer größere Rolle bei der Früherkennung von Radikalisierungsprozessen.
Rechtskräftiges Urteil ohne weitere Instanzen
Das Verfahren endete mit einer bemerkenswerten Einigkeit zwischen Anklage und Verteidigung. In ihren Plädoyers schlossen sich die Verteidiger des Angeklagten den Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft an. Sie beantragten ebenfalls eine Haftstrafe im Bereich von rund drei Jahren.
Nachdem der Senat das Urteil von drei Jahren und drei Monaten Jugendhaft verkündet hatte, erklärten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung umgehend den Verzicht auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil sofort rechtskräftig, und der 20-Jährige muss seine Haftstrafe antreten. Dieses Vorgehen deutet darauf hin, dass die Beweislage als erdrückend angesehen wurde und keine Aussicht auf eine erfolgreiche Anfechtung des Urteils bestand.
Der Fall zeigt erneut die anhaltende Bedrohung durch islamistischen Terrorismus und die Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden, radikalisierte Einzeltäter frühzeitig zu identifizieren. Gleichzeitig verdeutlicht er die Funktionsfähigkeit des deutschen Rechtsstaats, der auch in solchen Fällen auf rechtsstaatliche Verfahren und eine differenzierte Urteilsfindung setzt.




