Das Landgericht Düsseldorf hat einen 24-jährigen Autofahrer wegen versuchten Totschlags zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Mann hatte im März dieses Jahres einen 19-jährigen Radfahrer absichtlich mit einem Auto angefahren und überrollt. Hintergrund der Tat war offenbar eine Geldschuld von nur 250 Euro.
Neben der Haftstrafe muss der Verurteilte 10.000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen und verliert seinen Führerschein. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Täter den Tod des jungen Mannes billigend in Kauf genommen hatte.
Die wichtigsten Fakten zum Urteil
- Ein 24-jähriger Mann wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt.
 - Die Anklage lautete auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung.
 - Das Motiv waren mutmaßliche Schulden des Opfers in Höhe von 250 Euro.
 - Das Opfer erlitt schwere Verletzungen mit dauerhaften Folgen.
 - Der Täter muss zusätzlich 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und seinen Führerschein abgeben.
 
Das Urteil des Landgerichts
Am Landgericht Düsseldorf fiel heute das Urteil in einem Fall, der die Brutalität einer Tat mit einem geringfügigen Anlass verbindet. Ein 24-jähriger Düsseldorfer muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Die Richter befanden ihn des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig.
Der Vorsitzende Richter Rainer Drees machte in seiner Urteilsbegründung die Haltung des Gerichts deutlich. Die Handlung des Angeklagten sei weit über eine einfache Körperverletzung hinausgegangen.
„Wer jemanden mit einem Auto als Waffe anfährt und überrollt, nimmt dessen Tod billigend in Kauf“, so die Feststellung des Gerichts.
Diese juristische Einschätzung war entscheidend für die Verurteilung wegen versuchten Totschlags und nicht, wie von der Verteidigung gefordert, nur wegen gefährlicher Körperverletzung.
Zusätzliche Strafen für den Täter
Die Konsequenzen für den 24-Jährigen gehen über die Freiheitsstrafe hinaus. Das Gericht ordnete den Entzug seiner Fahrerlaubnis an und verhängte eine mehrjährige Sperre für die Neuerteilung. Des Weiteren wurde er zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro an den schwer verletzten Radfahrer verpflichtet. Diese Summe soll zumindest einen Teil des erlittenen Leids finanziell kompensieren.
Rekonstruktion der Tat
Die Tat ereignete sich im März in Düsseldorf. Der Angeklagte war mit drei Freunden in einem geliehenen Auto unterwegs, als sie den 19-jährigen Radfahrer zufällig auf der Straße entdeckten. Laut Aussage des Täters habe das Opfer einem seiner Mitfahrer 250 Euro geschuldet.
Der Angeklagte behauptete im Prozess, er habe den Radfahrer lediglich vom Rad stoßen und anschließend verprügeln wollen, um die Schulden einzutreiben. Die Ereignisse eskalierten jedoch auf dramatische Weise.
Was bedeutet „billigend in Kauf nehmen“?
Im deutschen Strafrecht spricht man von bedingtem Vorsatz (dolus eventualis), wenn ein Täter den Eintritt eines schädlichen Erfolgs zwar nicht direkt anstrebt, ihn aber als mögliche Folge seines Handelns erkennt und sich damit abfindet. In diesem Fall urteilte das Gericht, dass der Autofahrer wusste, dass das Überrollen einer Person tödlich enden kann, und er diesen möglichen Ausgang akzeptierte, um sein ursprüngliches Ziel zu erreichen.
Das Gericht konnte nicht zweifelsfrei nachweisen, dass der Radfahrer mehrfach überrollt wurde, wie es die ursprüngliche Anklage vermutete. Es sah es jedoch als erwiesen an, dass der Fahrer mit hoher Geschwindigkeit zurücksetzte und den am Boden liegenden 19-Jährigen mindestens einmal mit dem linken Hinterrad gezielt überfuhr.
Die Folgen für das Opfer
Für den 19-jährigen Radfahrer hat die Attacke das Leben verändert. Er erlitt bei dem Vorfall schwerste Verletzungen, die ihn laut Gericht dauerhaft beeinträchtigen werden. Die medizinische Bilanz ist gravierend und zeigt die Wucht des Angriffs.
Dokumentierte Verletzungen des Opfers
- Ein komplizierter Schienbeinbruch
 - Mehrere Bänderrisse im Knie- und Sprunggelenk
 - Schwere und großflächige Hautabschürfungen
 - Psychische Traumata als Folge des Angriffs
 
Die körperlichen Verletzungen erforderten mehrere Operationen und langwierige Rehabilitationsmaßnahmen. Die Ärzte gehen davon aus, dass der junge Mann mit chronischen Schmerzen und Bewegungseinschränkungen leben muss. Die psychischen Folgen eines solchen Angriffs sind oft ebenso schwerwiegend und langwierig wie die physischen Wunden.
Rechtliche Einordnung und Ausblick
Während des Prozesses versuchte die Verteidigung, die Tötungsabsicht des Angeklagten zu widerlegen. Der Anwalt plädierte auf eine Verurteilung ausschließlich wegen gefährlicher Körperverletzung, was eine deutlich geringere Strafe bedeutet hätte. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und bewertete den Einsatz des Autos als Waffe als klares Indiz für einen bedingten Tötungsvorsatz.
Als strafmildernd werteten die Richter das Teilgeständnis des 24-Jährigen. Er hatte zugegeben, den Radfahrer angefahren zu haben, bestritt aber die Absicht, ihn zu töten oder zu überrollen.
Der Verteidiger kündigte noch im Gerichtssaal an, das Urteil anfechten zu wollen. Er wird voraussichtlich Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Der Fall wird die Justiz also voraussichtlich weiter beschäftigen, während das Opfer versucht, mit den lebenslangen Folgen der Tat zurechtzukommen.




