Ein Ehepaar aus Köln erlebte am Sonntagnachmittag einen Schreckmoment auf der Autobahn 61 bei Armsheim. Ein von einer Brücke geworfener Stein traf die Windschutzscheibe ihres Fahrzeugs. Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nach zwei Kindern, die als Tatverdächtige gelten.
Das Wichtigste in Kürze
- Vorfall: Ein Stein wurde am Sonntagnachmittag von einer Autobahnbrücke auf die A61 geworfen.
 - Ort: Der Tatort liegt in der Nähe von Armsheim in Rheinland-Pfalz.
 - Betroffene: Ein Ehepaar aus Köln, dessen Auto getroffen wurde. Es gab keine Verletzten.
 - Tatverdächtige: Zwei Kinder wurden auf der Brücke beobachtet, konnten aber nicht mehr angetroffen werden.
 - Ermittlungen: Die Polizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und bittet um Zeugenhinweise.
 
Der Vorfall im Detail
Am Sonntag, den 19. Oktober, war ein Ehepaar aus Köln gegen 14:45 Uhr mit ihrem Pkw auf der A61 in Fahrtrichtung Süden unterwegs. Als sie sich der Autobahnbrücke bei Armsheim näherten, geschah das Unfassbare: Ein Gegenstand schlug mit Wucht auf ihrer Windschutzscheibe ein. Die Insassen blieben unverletzt, standen aber unter Schock.
Nach ersten Erkenntnissen der Polizei handelte es sich bei dem Wurfgeschoss um einen kleinen Stein. Dieser wurde mutmaßlich von zwei Kindern geworfen, die sich zum Zeitpunkt des Vorfalls auf der Brücke aufhielten. Das Ehepaar konnte geistesgegenwärtig reagieren, das Fahrzeug sicher zum Stehen bringen und die Polizei alarmieren.
Glück im Unglück für die Kölner Autofahrer
Obwohl der Aufprall deutlich zu hören und zu spüren war, hielt die Windschutzscheibe dem Einschlag stand. Es entstanden weder Risse noch andere sichtbare Sachschäden am Fahrzeug. Die Tatsache, dass es bei diesem Vorfall zu keinem Personen- oder Sachschaden kam, ist reinem Glück zu verdanken. Ein größerer Stein oder ein Treffer an einer anderen Stelle hätte katastrophale Folgen haben können.
Gefahren durch Steinwürfe
Ein Steinwurf auf ein fahrendes Auto kann lebensgefährlich sein. Schon bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h entwickelt ein kleiner Stein eine enorme Aufprallenergie. Mögliche Folgen sind durchschlagene Scheiben, schwere Verletzungen der Insassen oder der Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug, was zu schweren Unfällen führen kann.
Polizei leitet umgehend Fahndung ein
Unmittelbar nach dem Notruf des Ehepaars leitete die zuständige Autobahnpolizei Gau-Bickelheim eine Fahndung ein. Die Beamten suchten das Umfeld der Brücke intensiv ab, konnten die beiden als Tatverdächtige beschriebenen Kinder jedoch nicht mehr antreffen. Die Ermittlungen konzentrieren sich nun auf die Suche nach Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben könnten.
Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet. Dieser Straftatbestand ist im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und zielt darauf ab, die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs zu schützen. Bereits der Versuch ist strafbar.
„Solche Taten sind keine Dummejungenstreiche, sondern potenziell tödliche Angriffe auf Menschenleben. Wir nehmen diesen Vorfall sehr ernst und setzen alles daran, die Verantwortlichen zu finden“, erklärte ein Sprecher der Polizei auf Anfrage.
Was ist ein „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“?
Laut § 315b des Strafgesetzbuches macht sich strafbar, wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Das Werfen von Steinen von einer Brücke fällt eindeutig unter diese Definition.
Die rechtlichen Konsequenzen für Kinder
Da die Tatverdächtigen als Kinder beschrieben wurden, stellt sich die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. In Deutschland sind Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig. Das bedeutet, sie können für ihre Taten nicht strafrechtlich belangt werden.
Mögliche Folgen trotz Strafunmündigkeit
Auch wenn keine strafrechtliche Verfolgung möglich ist, kann eine solche Tat weitreichende Konsequenzen haben:
- Einschaltung des Jugendamtes: Die Polizei informiert in solchen Fällen in der Regel das zuständige Jugendamt, das die familiäre Situation prüft.
 - Zivilrechtliche Haftung: Die Eltern können für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
 - Präventive Maßnahmen: Oft werden erzieherische Maßnahmen angeordnet, um den Kindern die Tragweite ihres Handelns zu verdeutlichen.
 
Experten betonen, wie wichtig es ist, Kindern die Gefahren solcher Handlungen zu erklären. Oft fehlt ihnen das Bewusstsein für die potenziell tödlichen Folgen, die aus einem vermeintlichen „Streich“ entstehen können.
Zeugenaufruf der Polizei
Um den Fall aufklären zu können, ist die Polizei dringend auf die Hilfe aus der Bevölkerung angewiesen. Gesucht werden Personen, die am Sonntagnachmittag, dem 19. Oktober, gegen 14:45 Uhr im Bereich der Autobahnbrücke bei Armsheim verdächtige Beobachtungen gemacht haben.
Besonders wichtige Fragen sind:
- Wer hat zwei Kinder auf oder in der Nähe der Brücke gesehen?
 - Kann jemand eine Beschreibung der Kinder geben (Alter, Kleidung)?
 - Gibt es weitere Autofahrer, die möglicherweise ebenfalls Ziel eines Wurfes wurden oder etwas beobachtet haben?
 
Jeder noch so kleine Hinweis kann für die Ermittler von entscheidender Bedeutung sein. Die Polizei appelliert an das Verantwortungsbewusstsein aller Verkehrsteilnehmer, verdächtige Aktivitäten auf oder an Autobahnbrücken sofort zu melden.
Hinweise nimmt die Autobahnpolizei in Gau-Bickelheim unter der Telefonnummer 06701/919-0 oder per E-Mail an [email protected] entgegen.




