In einer bundesweiten Aktion hat der Zoll am Freitag tausende Betriebe im Gastronomie- und Hotelgewerbe kontrolliert. Der Schwerpunkt der Razzia lag auf der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Mindestlohnverstößen. Auch in Köln waren die Ermittler im Einsatz und meldeten bereits zu Beginn der Maßnahme erste Erfolge.
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesweite Zoll-Razzia in der Gastronomie- und Hotelbranche am 19. September 2025.
- Tausende Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) waren im Einsatz.
- Kontrolliert wurden die Einhaltung des Mindestlohns, die korrekte Anmeldung zur Sozialversicherung und der rechtmäßige Aufenthalt von ausländischen Arbeitskräften.
- In Köln wurden die Zollfahnder bei den ersten drei überprüften Betrieben fündig.
- Die Aktion konzentrierte sich auf Betriebe, zu denen bereits im Vorfeld Hinweise auf Unregelmäßigkeiten vorlagen.
Bundesweite Aktion zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung
Am Freitagmorgen startete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls eine umfassende und koordinierte Überprüfungsaktion in ganz Deutschland. Mehrere tausend Beamte rückten aus, um Restaurants, Hotels und andere gastgewerbliche Einrichtungen zu kontrollieren. Ziel der Maßnahme war es, illegale Beschäftigungsverhältnisse und die Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns aufzudecken.
Solche Schwerpunktprüfungen finden regelmäßig statt und konzentrieren sich oft auf Branchen, die als besonders anfällig für Schwarzarbeit gelten. Das Gastgewerbe steht dabei häufig im Fokus der Ermittler, da hier oft mit Bargeld gearbeitet wird und die Personalfluktuation hoch ist.
Die Rolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
Die FKS ist eine Sondereinheit des deutschen Zolls, die für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuständig ist. Ihre Aufgaben umfassen die Überprüfung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, um sicherzustellen, dass Sozialversicherungsbeiträge und Steuern korrekt abgeführt werden und der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird. Verstöße können mit hohen Bußgeldern und sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Erste Erfolge in Köln gemeldet
Auch in Köln und Umgebung war das zuständige Hauptzollamt im Einsatz. Bereits kurz nach Beginn der Kontrollen konnten die Beamten erste Verstöße feststellen. Jens Ahland, Sprecher des Hauptzollamts Köln, bestätigte die schnellen Ermittlungserfolge gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
„Drei Treffer in drei Läden“, fasste Ahland die Ergebnisse der ersten Kontrollen zusammen. Diese hohe Trefferquote unterstreiche die Notwendigkeit solcher Maßnahmen.
Die Beamten konzentrierten sich zunächst auf Betriebe, bei denen bereits im Vorfeld konkrete Verdachtsmomente oder Hinweise aus der Bevölkerung vorlagen. „Wir bekommen fast tagtäglich Hinweise auf Betriebe, die ihre Beschäftigten schwarzarbeiten lassen oder weit weniger als den Mindestlohn zahlen“, erklärte Ahland weiter.
Konkreter Fall von Aufenthaltsverstoß
Bei einer der Überprüfungen in Köln stießen die Zollfahnder auf eine Person, die zur Abschiebung ausgeschrieben war. Der Fall wurde umgehend an die zuständige Ausländerbehörde übergeben. Dieser Fund zeigt, dass die Kontrollen nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch aufenthaltsrechtliche Verstöße aufdecken.
Folgen von Schwarzarbeit
Schwarzarbeit schadet nicht nur dem Staat durch entgangene Steuern und Sozialabgaben, sondern auch den Arbeitnehmern selbst. Sie haben keinen Anspruch auf Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlten Urlaub. Zudem erwerben sie keine Rentenansprüche. Für Arbeitgeber können die Strafen von empfindlichen Bußgeldern bis hin zu Haftstrafen reichen.
Hintergründe der Kontrollen im Gastgewerbe
Das Gastgewerbe ist aufgrund seiner Struktur besonders anfällig für Verstöße gegen das Arbeitsrecht. Dazu gehören unter anderem:
- Barzahlungen: Hohe Bargeldumsätze können die Verschleierung von Einnahmen und die illegale Bezahlung von Mitarbeitern erleichtern.
- Unregelmäßige Arbeitszeiten: Flexible und oft kurzfristige Personaleinsätze erschweren die genaue Erfassung der Arbeitsstunden.
- Hohe Personalfluktuation: Ein häufiger Wechsel von Mitarbeitern kann dazu verleiten, Anmeldepflichten zu umgehen.
- Einsatz von Geringqualifizierten: Arbeitskräfte mit geringen Deutschkenntnissen oder unsicherem Aufenthaltsstatus sind oft leichter auszubeuten, da sie ihre Rechte nicht kennen oder sich nicht trauen, diese einzufordern.
Was wird bei einer Zollkontrolle geprüft?
Bei einer Razzia wie der aktuellen überprüfen die Beamten der FKS eine Reihe von Dokumenten und Sachverhalten direkt vor Ort. Dazu gehören die Anmeldungen der Mitarbeiter zur Sozialversicherung, die geführten Arbeitszeitaufzeichnungen und die Einhaltung der Lohnuntergrenze. Zudem werden die Ausweisdokumente der angetroffenen Arbeitskräfte kontrolliert, um deren Identität und Arbeitserlaubnis zu verifizieren.
Die bei den Kontrollen gesammelten Informationen werden anschließend mit den Geschäftsunterlagen der Unternehmen abgeglichen. Bei Unstimmigkeiten leiten die Hauptzollämter weitere Ermittlungen ein, die zu Bußgeld- oder Strafverfahren führen können.
Wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
Illegale Beschäftigung und Mindestlohnverstöße sind kein Kavaliersdelikt. Sie führen zu einem erheblichen Schaden für die Sozialkassen und den Staatshaushalt. Schätzungen zufolge entgehen dem Staat jährlich Steuern und Sozialabgaben in Milliardenhöhe. Gleichzeitig schaffen sie unfaire Wettbewerbsbedingungen, da sich gesetzestreue Unternehmen nicht mit Betrieben messen können, die durch illegale Praktiken ihre Lohnkosten senken.
Regelmäßige und unangekündigte Kontrollen wie diese sollen daher nicht nur der Strafverfolgung dienen, sondern auch eine präventive Wirkung entfalten. Sie senden ein klares Signal an die Branche, dass die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften konsequent überwacht wird. Für die große Mehrheit der ehrlichen Gastronomen und Hoteliers bedeuten solche Aktionen eine Stärkung des fairen Wettbewerbs.




