Ein einziger Schuss aus einer Schreckschusswaffe hat in Köln einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst, an dem auch Spezialkräfte des SEK beteiligt waren. Eine 46-jährige Frau feuerte aus dem Fenster ihrer Wohnung und sorgte damit für die stundenlange Sperrung ganzer Straßenzüge. Die Frau gab später an, sie habe die Waffe lediglich testen wollen und von dem massiven Polizeiaufgebot vor ihrer Tür nichts bemerkt.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine 46-jährige Frau feuerte in Köln aus dem Fenster und löste einen Großeinsatz aus.
- Spezialeinsatzkräfte (SEK) und zahlreiche weitere Beamte waren vor Ort.
- Als Grund gab die Frau an, sie habe ihre neu erworbene Schreckschusspistole testen wollen.
- Trotz des umfangreichen Einsatzes wurde die Frau nicht in Gewahrsam genommen.
Großalarm nach einem lauten Knall
Anwohner alarmierten am späten Nachmittag die Polizei, nachdem sie einen lauten Knall gehört und eine Person mit einer Waffe am Fenster eines Mehrfamilienhauses gesehen hatten. Da die Situation zunächst unklar war und eine ernsthafte Bedrohung nicht ausgeschlossen werden konnte, reagierten die Behörden mit einem Großaufgebot. Mehrere Dutzend Beamte wurden zum Einsatzort beordert.
Die Polizei sperrte die umliegenden Straßen weiträumig ab, um die Sicherheit von Passanten und Anwohnern zu gewährleisten. Angesichts der potenziellen Gefahr wurden auch schwer bewaffnete Spezialkräfte des Spezialeinsatzkommandos (SEK) hinzugezogen, die sich für einen möglichen Zugriff bereithielten.
Warum bei Waffenmeldungen das SEK alarmiert wird
Bei Notrufen, die eine Schusswaffe betreffen, ist es für die Polizei aus der Ferne unmöglich, zwischen einer echten Waffe und einer Schreckschusspistole zu unterscheiden. Aus Sicherheitsgründen wird daher oft vom schlimmsten Fall ausgegangen. Das Vorgehen mit Spezialkräften dient dem Schutz der Beamten und der Öffentlichkeit, bis die Lage vor Ort geklärt ist.
Überraschte Verursacherin
Während sich vor dem Gebäude ein Großeinsatz entwickelte, schien die Verursacherin des Alarms, die 46-jährige Seher A., davon nichts mitzubekommen. Als die SEK-Beamten schließlich ihre Wohnungstür öffneten, trafen sie auf eine völlig überraschte Frau. Sie hatte nach eigenen Angaben die Waffe, eine Gaspistole, kurz zuvor erworben und wollte lediglich deren Funktion überprüfen.
Sie erklärte den Beamten, dass sie einfach aus dem Fenster in die Luft geschossen habe, ohne sich der möglichen Konsequenzen bewusst zu sein. Von den Absperrungen, den zahlreichen Polizeifahrzeugen und den schwer bewaffneten Einsatzkräften vor ihrem Haus habe sie nichts mitbekommen.
„Besonders schlau war es nicht, was ich getan habe“, räumte Seher A. später ein.
Die rechtlichen Konsequenzen
Nachdem die Situation geklärt und die Waffe sichergestellt war, wurde der Einsatz beendet. Die Beamten stellten fest, dass von der Frau keine weitere Gefahr ausging. Sie wurde daher nicht festgenommen oder zur Wache mitgenommen. Die Polizei leitete jedoch ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Rechtliche Einordnung von Schreckschusswaffen
- Kleiner Waffenschein: Das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit ist nur mit einem kleinen Waffenschein erlaubt.
- Schießen verboten: Auch mit einem kleinen Waffenschein ist das Abfeuern der Waffe in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten nur in Notwehrsituationen oder auf befriedetem Besitztum, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen.
- Strafen: Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat gewertet werden und zu hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen führen.
Teurer Testschuss
Neben dem Strafverfahren muss die 46-Jährige auch mit erheblichen finanziellen Forderungen rechnen. Die Kosten für einen derart umfangreichen Polizeieinsatz, insbesondere unter Beteiligung von Spezialeinheiten, können sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Diese werden in der Regel der Person in Rechnung gestellt, die den Einsatz fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
Der Vorfall unterstreicht die erheblichen Gefahren und Konsequenzen, die der unsachgemäße Umgang mit Schreckschusswaffen nach sich ziehen kann. Für die Öffentlichkeit sind sie optisch kaum von scharfen Schusswaffen zu unterscheiden und können daher schnell Panik und große Polizeieinsätze auslösen.




