In der Düsseldorfer Innenstadt haben Polizeibeamte am Donnerstagnachmittag auf einen 40-jährigen Mann geschossen und ihn dabei schwer verletzt. Der Mann hatte zuvor Passanten auf einer belebten Einkaufsstraße mit einer Waffe bedroht und sich geweigert, diese niederzulegen. Er musste nach dem Vorfall notoperiert werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 40-jähriger Mann wurde in der Düsseldorfer Innenstadt von der Polizei angeschossen.
- Er hatte zuvor mit einer Waffe hantiert und sich den Anweisungen der Beamten widersetzt.
- Der Mann wurde schwer verletzt und musste im Krankenhaus notoperiert werden.
- Informationen aus Polizeikreisen deuten auf eine vorangegangene psychiatrische Behandlung des Mannes hin.
- Die Polizei Duisburg hat die Ermittlungen aus Neutralitätsgründen übernommen.
Großeinsatz auf belebter Einkaufsstraße
Am Donnerstagnachmittag, gegen 15:28 Uhr, gingen bei der Düsseldorfer Polizei mehrere Notrufe ein. Zeugen meldeten einen Mann, der vor einem Schnellrestaurant auf der Schadowstraße, einer der meistfrequentierten Einkaufsmeilen der Stadt, mit einer Schusswaffe hantierte und eine bedrohliche Situation verursachte.
Die Polizei reagierte umgehend und entsandte mehrere Streifenwagen zum Einsatzort. Die eintreffenden Beamten lokalisierten den Verdächtigen nur wenige Meter weiter vor einem Bekleidungsgeschäft. Die Situation entwickelte sich schnell zu einem kritischen Moment inmitten des öffentlichen Raumes.
Konfrontation führte zur Schussabgabe
Die Polizisten forderten den 40-jährigen Mann mehrfach auf, seine Waffe sofort niederzulegen. Laut offiziellen Angaben der Polizei ignorierte der Mann diese Anweisungen jedoch konsequent. Angesichts der unmittelbaren Bedrohung für die Beamten und unbeteiligte Passanten sahen sich die Einsatzkräfte gezwungen, von ihrer Dienstwaffe Gebrauch zu machen.
Mindestens ein Schuss traf den Mann und verletzte ihn schwer. Die Beamten leisteten umgehend Erste Hilfe, bis ein Notarzt eintraf. Nach der Erstversorgung vor Ort wurde der Verletzte in ein nahegelegenes Krankenhaus transportiert, wo er sofort einer Notoperation unterzogen wurde. Sein Zustand wurde als kritisch beschrieben.
Rechtlicher Rahmen für Schusswaffengebrauch
Der Gebrauch der Schusswaffe durch Polizeibeamte in Deutschland ist streng geregelt. Er ist nur als letztes Mittel zulässig, um eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit von Personen abzuwehren. Jeder Schusswaffengebrauch wird anschließend intensiv untersucht, um die Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
Hintergründe des Mannes und der Tatwaffe
Nach ersten Erkenntnissen aus Polizeikreisen handelt es sich bei dem angeschossenen Mann um einen 40-Jährigen, der erst vor Kurzem in einer psychiatrischen Einrichtung behandelt wurde. Ob er regulär entlassen wurde oder sich unerlaubt von der Klinik entfernt hatte, war zunächst unklar und ist nun Teil der laufenden Ermittlungen.
Auch die bei dem Mann sichergestellte Waffe wird derzeit genau untersucht. Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob es sich um eine scharfe Schusswaffe, eine Schreckschusspistole oder eine täuschend echt aussehende Attrappe handelte. Augenzeugenberichten zufolge ähnelte die Waffe optisch stark dem Modell Walther P99, das auch von der Polizei in Nordrhein-Westfalen verwendet wird.
Fakten zum Polizeieinsatz
- Zeitpunkt: Donnerstag, 09.10.2025, ca. 15:28 Uhr
- Ort: Schadowstraße, Düsseldorf
- Beteiligte: Ein 40-jähriger Mann, mehrere Polizeibeamte
- Verletzte: Der 40-jährige Mann wurde schwer verletzt. Weitere Personen kamen nicht zu Schaden.
Ermittlungen aus Neutralitätsgründen abgegeben
Unmittelbar nach dem Vorfall sperrte die Polizei den Bereich um den Tatort auf der Schadowstraße weiträumig ab. Die Spurensicherung begann mit ihrer Arbeit, um den genauen Hergang des Geschehens zu rekonstruieren. Verstreute medizinische Ausrüstungsgegenstände zeugten von dem schnellen Einsatz der Rettungskräfte.
„Um eine neutrale und objektive Aufklärung des Sachverhalts zu gewährleisten, wurde das Polizeipräsidium Duisburg mit den weiteren Ermittlungen betraut“, erklärte eine Sprecherin der Polizei Düsseldorf.
Dieses Vorgehen ist in Fällen, in denen Polizeibeamte von ihrer Schusswaffe Gebrauch machen, ein Standardverfahren in Nordrhein-Westfalen. Die Duisburger Ermittler werden nun die Zeugenaussagen auswerten, die Bodycam-Aufnahmen der beteiligten Beamten analysieren und den genauen Ablauf der Konfrontation untersuchen. Ein zentraler Punkt wird die Klärung der Frage sein, warum der Mann sich in diesem psychischen Zustand mit einer Waffe in der Öffentlichkeit aufhielt und welche Motive seinem Handeln zugrunde lagen.




