In den frühen Morgenstunden des 30. September ereignete sich in Köln-Worringen ein Verkehrsunfall, bei dem eine 48-jährige Fußgängerin von einem Auto erfasst und leicht verletzt wurde. Der verantwortliche Fahrer stoppte nicht, um Hilfe zu leisten, sondern setzte seine Fahrt fort. Die Kölner Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht dringend nach dem flüchtigen Mann.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine 48-jährige Frau wurde in Köln-Worringen bei einem Unfall leicht verletzt.
- Der Autofahrer, der sie erfasste, beging Fahrerflucht und wird von der Polizei gesucht.
- Der Vorfall ereignete sich am Dienstagmorgen gegen 6:20 Uhr an der Sankt-Tönnis-Straße.
- Die Polizei hat eine Beschreibung des Fahrers veröffentlicht und bittet um Zeugenhinweise.
Unfallhergang am frühen Morgen
Der Vorfall ereignete sich nach Angaben der Polizei am frühen Dienstagmorgen. Gegen 6:20 Uhr beabsichtigte die 48-jährige Frau, die Sankt-Tönnis-Straße im Stadtteil Worringen zu überqueren. Zu diesem Zeitpunkt bog ein bislang unbekannter Autofahrer von der Alten Neusser Straße in die Sankt-Tönnis-Straße ein.
Während des Abbiegevorgangs kam es zur Kollision mit der Fußgängerin. Das Fahrzeug erfasste die Frau, die dadurch leichte Verletzungen erlitt. Der Fahrer hielt nach dem Zusammenstoß nicht an, um sich um den Zustand der Verletzten zu kümmern oder seine Personalien anzugeben, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Stattdessen fuhr er einfach weiter.
Polizei nimmt Ermittlungen auf und sucht Zeugen
Nachdem der Vorfall gemeldet wurde, leitete das Verkehrskommissariat 2 der Kölner Polizei umgehend die Ermittlungen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein. Die Beamten sicherten Spuren am Unfallort und befragten die verletzte Frau, die glücklicherweise ansprechbar war und eine Beschreibung des Fahrers abgeben konnte.
Was ist unerlaubtes Entfernen vom Unfallort?
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich als Fahrerflucht bezeichnet, ist in Deutschland eine Straftat nach § 142 des Strafgesetzbuches (StGB). Jeder Unfallbeteiligte ist gesetzlich verpflichtet, am Unfallort zu bleiben, die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen und Verletzten zu helfen. Ein Verstoß kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Die Polizei ist nun auf die Hilfe aus der Bevölkerung angewiesen, um den flüchtigen Fahrer zu identifizieren und den genauen Unfallhergang zu rekonstruieren. Jeder Hinweis kann für die Ermittler von entscheidender Bedeutung sein.
"Das Zurücklassen einer verletzten Person ist ein schwerwiegendes Delikt, das wir mit aller Konsequenz verfolgen. Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein des Fahrers, sich zu stellen, und bitten mögliche Zeugen, sich umgehend bei uns zu melden", so ein Sprecher der Polizei.
Personenbeschreibung des gesuchten Fahrers
Die verletzte Fußgängerin konnte den Beamten eine Beschreibung des Mannes geben, der das Fahrzeug fuhr. Anhand ihrer Aussage wurde folgendes Täterprofil erstellt:
- Alter: ca. 55 bis 60 Jahre
- Statur: korpulent
- Haare: schütteres Haar
Weitere Details zum Fahrzeugtyp oder zum Kennzeichen sind bislang nicht bekannt. Die Ermittler hoffen, dass diese Beschreibung in Verbindung mit dem Unfallort und der -zeit zu entscheidenden Hinweisen führt.
Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt
Statistiken zeigen, dass sich jährlich in Deutschland tausende Autofahrer unerlaubt von Unfallstellen entfernen. Besonders schwer wiegen Fälle, bei denen Personen verletzt werden. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen dem Fahrer auch der Entzug der Fahrerlaubnis und hohe zivilrechtliche Forderungen seitens des Opfers und der Versicherungen.
Wie können Zeugen helfen?
Die Polizei bittet Personen, die am Dienstagmorgen im Bereich der Kreuzung Sankt-Tönnis-Straße und Alte Neusser Straße Beobachtungen gemacht haben, sich zu melden. Besonders wichtig sind folgende Informationen:
- Haben Sie den Unfall selbst beobachtet?
- Können Sie Angaben zum flüchtigen Fahrzeug machen (Marke, Modell, Farbe, Kennzeichenfragment)?
- Ist Ihnen ein Fahrzeug aufgefallen, das sich nach 6:20 Uhr mit überhöhter Geschwindigkeit vom Unfallort entfernt hat?
- Kennen Sie eine Person, auf die die Beschreibung passt und die möglicherweise ein beschädigtes Fahrzeug besitzt?
Jede noch so kleine Information kann helfen, den Fall aufzuklären und den Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Vertraulichkeit wird zugesichert.
Hinweise nimmt das Verkehrskommissariat 2 unter der Telefonnummer 0221 229-0 entgegen. Alternativ können sich Zeugen auch per E-Mail an [email protected] wenden.




