In den frühen Morgenstunden des Dienstags haben aufmerksame Anwohner in der Kölner Altstadt einen Einbruch in ein Restaurant beobachtet und umgehend die Polizei alarmiert. Die eintreffenden Beamten konnten einen 54-jährigen Mann noch am Tatort festnehmen, als dieser gerade dabei war, Diebesgut an sich zu nehmen. Der Vorfall ereignete sich in einem Steakhaus an der Straße „An Groß St. Martin“.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 54-jähriger Mann wurde bei einem Einbruch in ein Restaurant in der Kölner Altstadt festgenommen.
 - Nachbarn bemerkten den Einbruch gegen 7 Uhr morgens und alarmierten die Polizei.
 - Der Täter wurde im Inneren des Restaurants mit Diebesgut, darunter Geldbörsen und Fleisch, angetroffen.
 - Die Festnahme unterstreicht die Bedeutung von aufmerksamen Zeugen für die Polizeiarbeit.
 
Ablauf des Einbruchs am Dienstagmorgen
Der Vorfall begann gegen 7 Uhr, einer Zeit, in der die historische Kölner Altstadt langsam erwacht. Anwohner eines Steakhauses nahe der Kirche Groß St. Martin wurden durch laute Geräusche aufgeschreckt. Als sie nach der Ursache sahen, beobachteten sie einen Mann, der sich gewaltsam Zugang zu dem Restaurant verschaffte.
Laut den ersten Zeugenaussagen, die von der Polizei Köln aufgenommen wurden, schlug der Mann zunächst eine Fensterscheibe des Gebäudes ein. Offenbar stellte er jedoch schnell fest, dass die entstandene Öffnung zu klein war, um hindurchzusteigen. Unbeirrt von diesem ersten Misserfolg, wandte er sich der Haupteingangstür des Restaurants zu und hebelte diese gewaltsam auf, um ins Innere zu gelangen.
Hintergrund: Einbrüche in Gewerbeobjekte
Einbrüche in Restaurants und andere Gewerbebetriebe finden häufig außerhalb der regulären Öffnungszeiten statt, also spät in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden. Täter hoffen dabei, ungestört zu sein. Sie suchen in der Regel nach Bargeld aus Kassen, aber auch nach Wertgegenständen oder leicht transportierbarer Ware.
Schnelle Reaktion von Polizei und Nachbarn
Die Anwohner zögerten nicht und wählten sofort den Notruf, um ihre Beobachtungen zu melden. Diese schnelle und präzise Meldung ermöglichte es der Leitstelle der Polizei, umgehend mehrere Streifenteams zum Einsatzort zu entsenden. Die Beamten trafen nur wenige Minuten nach dem Notruf an der Straße „An Groß St. Martin“ ein.
Dort bot sich ihnen ein klares Bild: Die Eingangstür des Steakhauses stand offen und wies deutliche Spuren eines gewaltsamen Eindringens auf. Die Polizisten betraten das Gebäude und trafen den 54-jährigen Tatverdächtigen direkt im Gastraum an. Er war gerade dabei, das Lokal nach Wertgegenständen zu durchsuchen und hatte sich bereits Diebesgut eingesteckt.
„Dank aufmerksamer Zeugen haben Streifenteams am Dienstagmorgen einen Einbrecher festgenommen“, bestätigte ein Sprecher der Polizei Köln in einer offiziellen Mitteilung.
Diebesgut umfasste Bargeld und Lebensmittel
Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten mehrere Geldbörsen sowie verpacktes Fleisch aus den Beständen des Restaurants. Die Kombination des Diebesguts deutet darauf hin, dass der Täter sowohl auf Bargeld als auch auf Lebensmittel aus war. Das gesamte Diebesgut wurde sichergestellt.
Der Mann leistete bei seiner Festnahme keinen Widerstand. Er wurde umgehend zur nächsten Polizeiwache gebracht, um seine Identität festzustellen und die weiteren polizeilichen Maßnahmen durchzuführen.
Ermittlungen und rechtliche Konsequenzen
Bei dem Festgenommenen handelt es sich um einen 54-jährigen Mann, der aus Algerien stammt. Er ist den Behörden bereits bekannt. Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen, um zu klären, ob der Mann für weitere ähnliche Delikte in der Umgebung verantwortlich sein könnte.
Die Staatsanwaltschaft hat die Vorführung des Mannes vor einen Haftrichter beantragt. Diese sollte noch im Laufe des Tages stattfinden. Ein Haftrichter entscheidet darüber, ob ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft genommen wird, beispielsweise bei Fluchtgefahr oder der Gefahr der Wiederholung von Straftaten.
Was macht ein Haftrichter?
Ein Haftrichter, auch Ermittlungsrichter genannt, prüft auf Antrag der Staatsanwaltschaft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft vorliegen. Dazu gehören ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund wie Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr. Die Entscheidung wird nach einer Anhörung des Beschuldigten getroffen.
Die Wichtigkeit ziviler Aufmerksamkeit
Die Polizei Köln betont immer wieder die entscheidende Rolle, die aufmerksame Bürger bei der Aufklärung und Verhinderung von Straftaten spielen. Der vorliegende Fall ist ein Paradebeispiel dafür, wie durch schnelles und überlegtes Handeln von Zeugen ein Täter auf frischer Tat ertappt werden kann.
Experten für Kriminalprävention raten Bürgern, bei verdächtigen Beobachtungen folgende Schritte zu beachten:
- Sofort die 110 wählen: Melden Sie verdächtige Personen oder Geräusche umgehend der Polizei. Zögern Sie nicht, aus Angst, es könnte sich um einen Fehlalarm handeln.
 - Sich nicht selbst in Gefahr bringen: Konfrontieren Sie Täter niemals direkt. Ihre Sicherheit hat oberste Priorität.
 - Gute Beobachtungen machen: Merken Sie sich wichtige Details wie Aussehen, Kleidung, Fahrzeuge oder Fluchtrichtung. Diese Informationen sind für die Polizei äußerst wertvoll.
 
In diesem Fall hat das vorbildliche Verhalten der Nachbarn direkt zum Erfolg geführt und möglicherweise weitere Straftaten verhindert. Der entstandene Sachschaden am Restaurant wird nun von den Eigentümern und der Versicherung bewertet werden müssen.




