Mitarbeiter eines Juweliergeschäfts in der Kölner Keupstraße haben am Mittwochnachmittag einen bewaffneten Raubüberfall verhindert. Sie überwältigten den 23-jährigen Tatverdächtigen und hielten ihn fest, bis die Polizei eintraf. Der Mann hatte zuvor den Verkaufsraum mit Pfefferspray attackiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 23-jähriger Mann versuchte am Mittwochnachmittag, ein Juweliergeschäft in Köln-Mülheim auszurauben.
- Der Täter setzte Pfefferspray ein, wurde aber von Angestellten überwältigt.
- Die Mitarbeiter hielten den Mann fest, bis die Polizei ihn am Tatort festnehmen konnte.
- Bei dem Festgenommenen besteht der Verdacht auf Drogeneinfluss; eine Blutprobe wurde angeordnet.
Überfall am helllichten Tag in Mülheim
Am Mittwoch, dem 1. Oktober, kam es gegen 13:30 Uhr zu einem versuchten Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft in der belebten Keupstraße im Stadtteil Mülheim. Nach Angaben der Polizei Köln betrat ein 23-jähriger Mann maskiert das Ladenlokal. Unmittelbar nach dem Betreten setzte er Pfefferspray im gesamten Verkaufsraum ein, um die Anwesenden handlungsunfähig zu machen.
Sein Ziel war offenbar, schnellstmöglich wertvollen Schmuck aus den Auslagen zu entwenden. Als der Täter versuchte, nach den Schmuckstücken zu greifen, reagierten die Mitarbeiter des Geschäfts umgehend und entschlossen.
Tatort Keupstraße
Die Keupstraße in Köln-Mülheim ist eine der bekanntesten und lebhaftesten Einkaufsstraßen der Stadt. Sie ist für ihre zahlreichen türkischen Geschäfte, Restaurants und Juweliere bekannt und zieht täglich viele Besucher an. Ein Überfall zur Mittagszeit an einem so belebten Ort stellt ein besonders hohes Risiko dar.
Mutiger Einsatz der Angestellten verhindert Schlimmeres
Anstatt sich von dem Angriff einschüchtern zu lassen, stellte sich einer der Mitarbeiter dem Angreifer mutig in den Weg. Gemeinsam mit seinen Kollegen gelang es ihm, den 23-Jährigen zu überwältigen und am Boden zu fixieren. Dieser couragierte Einsatz verhinderte den Diebstahl des Schmucks und eine mögliche Eskalation der Situation.
Während einige Mitarbeiter den Täter festhielten, wählten andere sofort den Notruf der Polizei. Durch ihr koordiniertes und schnelles Handeln sorgten sie dafür, dass professionelle Hilfe unverzüglich alarmiert wurde und der Täter nicht entkommen konnte. Das entschlossene Vorgehen der Angestellten war entscheidend für den Erfolg der Vereitelung des Raubes.
Polizei nimmt Tatverdächtigen vor Ort fest
Die alarmierten Polizeikräfte trafen wenige Minuten nach dem Notruf am Tatort ein. Sie fanden den Tatverdächtigen vor, der von den Mitarbeitern des Juweliergeschäfts weiterhin festgehalten wurde. Die Beamten nahmen den 23-jährigen Mann noch im Ladenlokal widerstandslos fest.
Während der ersten Befragungen und Maßnahmen vor Ort ergaben sich für die Polizisten Hinweise, dass der Mann zum Zeitpunkt der Tat unter dem Einfluss von Drogen gestanden haben könnte. Aufgrund dieses Verdachts wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet, um den genauen Zustand des Mannes zu klären und gerichtsverwertbare Beweise zu sichern.
Rechtliche Lage: Festhalten durch Privatpersonen
Das deutsche Recht erlaubt es Bürgern unter bestimmten Umständen, einen Straftäter festzuhalten. Gemäß § 127 der Strafprozessordnung (StPO) darf jeder eine Person ohne richterliche Anordnung vorläufig festnehmen, wenn diese auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und Fluchtverdacht besteht oder ihre Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Das Handeln der Mitarbeiter war somit rechtlich gedeckt.
Ermittlungen und juristisches Nachspiel
Der festgenommene Mann wurde zur weiteren Vernehmung auf eine Polizeiwache gebracht. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen wegen versuchten schweren Raubes aufgenommen. Dazu gehört die Auswertung von Spuren am Tatort, die Befragung von Zeugen und die Analyse der Videoüberwachung, sofern vorhanden.
Die Staatsanwaltschaft Köln wird den Fall nun prüfen. Laut Polizeiangaben soll der 23-Jährige noch am Donnerstag, dem 2. Oktober, einem Haftrichter vorgeführt werden. Dieser wird entscheiden, ob der Mann in Untersuchungshaft genommen wird. Faktoren wie Fluchtgefahr oder Wiederholungsgefahr spielen dabei eine wesentliche Rolle.
Das Ergebnis der Blutprobe wird ebenfalls in die Ermittlungen einfließen. Sollte sich der Drogeneinfluss bestätigen, könnte dies Auswirkungen auf die Beurteilung der Schuldfähigkeit des Täters und das spätere Strafmaß haben. Die Mitarbeiter des Juweliergeschäfts blieben bei dem Vorfall nach ersten Informationen körperlich unverletzt, der Einsatz von Pfefferspray kann jedoch zu Reizungen der Augen und Atemwege führen.




