Beamte des Hauptzollamts Köln haben bei einer großangelegten Aktion fast vier Tonnen unversteuerten Kaffee beschlagnahmt. Der Einsatz, der mit einer routinemäßigen Fahrzeugkontrolle auf der Autobahn A3 begann, führte zu weiteren Durchsuchungen in Hessen. Der entstandene Steuerschaden beläuft sich nach Angaben der Behörde auf rund 17.000 Euro.
Wichtige Erkenntnisse
- Insgesamt wurden fast vier Tonnen unversteuerter Kaffee sichergestellt.
- Der Steuerschaden wird auf circa 17.000 Euro geschätzt.
- Die Ermittlungen begannen mit einer Kontrolle eines Transporters auf der A3 bei Köln.
- Anschließende Durchsuchungen fanden an drei Standorten in Hessen statt.
- Ein 36-jähriger deutscher Staatsbürger steht im Zentrum eines Steuerstrafverfahrens.
Routinekontrolle auf der A3 als Ausgangspunkt
Die Ermittlungen kamen ins Rollen, als eine Streife des Kölner Zolls einen niederländischen Kleintransporter auf dem Autobahnrastplatz Königsforst an der A3 für eine Überprüfung stoppte. Solche Kontrollen sind Teil der täglichen Arbeit der Zollbeamten zur Bekämpfung von Schmuggel und Steuerhinterziehung.
Bei der Inspektion des Laderaums entdeckten die Zöllner eine erhebliche Menge an Kaffee, für die der Fahrer keinerlei erforderliche Dokumente vorweisen konnte. Es handelte sich dabei um eine Lieferung, die offensichtlich nicht für die fällige Kaffeesteuer angemeldet war.
Erster Fund im Transporter
Die erste Sicherstellung umfasste bereits mehrere hundert Kilogramm Kaffee. Konkret fanden die Beamten fast 250 Kilogramm löslichen Kaffee sowie mehr als 170 Kilogramm Röstkaffee. Bereits diese Menge deutete auf einen gewerblichen Handel hin und nicht auf einen Transport für den privaten Gebrauch.
Hintergrund: Die Kaffeesteuer in Deutschland
In Deutschland unterliegt Kaffee einer nationalen Verbrauchssteuer, der sogenannten Kaffeesteuer. Diese beträgt 2,19 Euro pro Kilogramm Röstkaffee und 4,78 Euro pro Kilogramm löslichem Kaffee. Jede Einfuhr oder gewerbliche Herstellung muss dem Zoll gemeldet und die Steuer entrichtet werden. Die Umgehung dieser Steuer stellt eine Straftat dar.
Ermittlungen führen zu Razzien in Hessen
Ein entscheidender Hinweis für die weiteren Ermittlungen fand sich direkt im kontrollierten Fahrzeug. Eine Rechnung, die bei den Unterlagen des Fahrers entdeckt wurde, enthielt Angaben zum mutmaßlichen Empfänger der illegalen Warenlieferung.
Auf Basis dieser Information handelten die Ermittler des Kölner Zolls schnell. In enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden wurden innerhalb weniger Stunden Durchsuchungsbeschlüsse für mehrere Adressen in Hessen erwirkt und umgesetzt.
Die Maßnahmen erfolgten koordiniert und zeitgleich an drei verschiedenen Standorten. Die Einsatzkräfte durchsuchten Objekte in den Städten Darmstadt, Gießen und Limburg. Ziel war es, den Hauptabnehmer des unversteuerten Kaffees zu identifizieren und weitere Beweismittel zu sichern.
„Die schnelle Auswertung der im Fahrzeug gefundenen Unterlagen war der Schlüssel zum Erfolg. Dadurch konnten wir die Hintermänner überraschen und die gesamte Lieferkette aufdecken“, erklärte ein Sprecher des Hauptzollamts Köln.
Das gesamte Ausmaß des Schmuggels
Die Durchsuchungen in den drei hessischen Städten bestätigten den Verdacht der Ermittler in vollem Umfang. An den Standorten wurden Lager entdeckt, in denen weitere große Mengen an unversteuertem Kaffee aufbewahrt wurden.
Insgesamt stellten die Zollbeamten bei diesen Razzien zusätzlich rund dreieinhalb Tonnen Kaffee sicher. Zusammen mit dem ersten Fund aus dem Transporter auf der A3 belief sich die Gesamtmenge damit auf fast vier Tonnen.
Genug Kaffee für ganz Köln
Um die beschlagnahmte Menge zu veranschaulichen, zog das Hauptzollamt Köln einen anschaulichen Vergleich: Mit den knapp vier Tonnen Kaffee hätte man für jeden einzelnen Einwohner der Stadt Köln eine Tasse Kaffee zubereiten können.
Steuerstrafverfahren eingeleitet
Der durch die nicht entrichtete Kaffeesteuer entstandene Schaden für den Fiskus ist erheblich. Die Behörden beziffern den Steuerschaden auf rund 17.000 Euro. Dieser Betrag ergibt sich aus der Summe der fälligen Steuern für die Gesamtmenge des sichergestellten Röst- und löslichen Kaffees.
Als Hauptverantwortlicher wurde ein 36-jähriger deutscher Staatsbürger identifiziert, der als Geschäftsführer der Empfängerfirma fungiert. Gegen ihn wurde umgehend ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Ermittlungen zur Aufklärung des gesamten Netzwerks dauern an.




