Das Landgericht Köln hat am Freitag, den 19. September 2025, sein Urteil in einem Prozess um eine Serie von Automaten-Sprengungen in der Region gesprochen. Zwei Männer und eine Frau standen wegen der Taten vor Gericht, die zwischen 2023 und 2024 stattfanden. Die Strafen fielen sehr unterschiedlich aus und reichen von einer langen Haftstrafe bis zu einer Verwarnung.
Die Angeklagten hatten es auf Geld- und Zigarettenautomaten abgesehen. Die beiden männlichen Täter erhielten eine mehrjährige Haftstrafe beziehungsweise eine Jugendstrafe zur Bewährung. Ihre Komplizin, die als Fahrerin fungierte, kam mit einer gerichtlichen Verwarnung davon. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer gezielt zusammenarbeiteten, um durch die Explosionen an Bargeld zu gelangen.
Die wichtigsten Fakten
- Drei Personen wegen Serie von Automatensprengungen in Köln verurteilt.
- Ein Haupttäter muss für sechs Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
- Ein zweiter Täter erhielt eine zweijährige Jugendstrafe auf Bewährung.
- Eine als Fahrerin beteiligte Frau wurde vom Gericht verwarnt.
- Die Taten verursachten erheblichen Sachschaden in der Region.
Details zur Urteilsverkündung am Landgericht Köln
Nach mehrtägiger Verhandlung verkündete das Kölner Landgericht die Entscheidung im Fall der Automatensprenger-Bande. Der Vorsitzende Richter betonte in der Urteilsbegründung die hohe kriminelle Energie und die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, die von den Taten ausging. Die Angeklagten hatten über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg immer wieder zugeschlagen.
Der Hauptangeklagte, ein erwachsener Mann, wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in mehreren Fällen federführend war. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht die bandenmäßige Vorgehensweise und den beträchtlichen Schaden, der nicht nur das gestohlene Geld, sondern vor allem die zerstörten Automaten umfasste.
Unterschiedliche Strafen für die Beteiligten
Sein Komplize, der zur Tatzeit unter das Jugendstrafrecht fiel, erhielt eine zweijährige Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Für ihn sprach sein Alter und eine günstigere Sozialprognose. Er muss sich nun in den kommenden Jahren bewähren und strenge Auflagen erfüllen, um nicht doch noch in Haft zu müssen.
Die dritte Angeklagte, eine Frau, hatte in mindestens zwei Fällen Fahrdienste für die Täter übernommen. Sie brachte die Männer zu den Tatorten und holte sie nach den Sprengungen wieder ab. Da ihre Beteiligung als geringfügiger eingestuft wurde und sie nicht direkt an den Sprengungen beteiligt war, beließ es das Gericht bei einer Verwarnung. Dies ist die mildeste Form einer strafrechtlichen Reaktion.
Hintergrund: Automatensprengungen in NRW
Nordrhein-Westfalen ist seit Jahren ein Schwerpunkt bei der Sprengung von Geldautomaten. Laut Landeskriminalamt NRW werden die Täter immer professioneller und rücksichtsloser. Oft nutzen sie feste Explosivstoffe, die eine immense Zerstörungskraft haben und auch umliegende Gebäude gefährden. Im vorliegenden Fall kamen jedoch sogenannte „Polenböller“ zum Einsatz.
Die Vorgehensweise der Täter
Die Ermittlungen der Polizei ergaben ein klares Muster bei den Taten. Die beiden Männer hatten sich gezielt zusammengeschlossen, um sich durch die Sprengungen eine regelmäßige Einnahmequelle zu verschaffen. Ihr Ziel waren sowohl Geldautomaten als auch Zigarettenautomaten, die oft an weniger belebten Orten aufgestellt sind.
Als Tatmittel dienten ihnen sogenannte Polenböller. Dabei handelt es sich um in Deutschland nicht zugelassene pyrotechnische Gegenstände, die eine deutlich höhere Sprengkraft als herkömmliches Silvesterfeuerwerk haben. Diese Böller wurden in die Ausgabe- oder Serviceschächte der Automaten eingeführt und zur Explosion gebracht.
Gefahr durch illegale Sprengkörper
„Polenböller“ enthalten oft einen Blitzknallsatz, der sehr schnell und mit hoher Energie reagiert. Die unsachgemäße Handhabung kann zu schweren Verletzungen führen. Bei Sprengungen von Automaten fliegen Metallteile oft unkontrolliert durch die Luft und können zu einer ernsten Gefahr für Unbeteiligte werden.
Hoher Sachschaden als Folge
Während die Beute in Form von Bargeld oder Zigaretten oft überschaubar war, überstieg der verursachte Sachschaden den Wert des Diebesguts um ein Vielfaches. Ein gesprengter Geldautomat kostet in der Neuanschaffung oft mehrere zehntausend Euro. Hinzu kommen Schäden an den Gebäuden, in denen die Automaten installiert waren.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer betont, dass die Täter diesen Schaden billigend in Kauf nahmen. Es sei ihnen ausschließlich um die schnelle und unkomplizierte Beschaffung von Geld gegangen, ohne Rücksicht auf die Konsequenzen für die Eigentümer der Automaten oder die allgemeine Sicherheit.
Die Rolle der Ermittlungsbehörden
Die Polizei Köln hatte nach den ersten Taten eine spezielle Ermittlungsgruppe eingerichtet. Durch die Analyse von Tatortspuren, die Auswertung von Zeugenaussagen und die Überwachung von Verdächtigen gelang es den Beamten schließlich, die drei Personen zu identifizieren und festzunehmen.
Ein Sprecher der Polizei erklärte nach dem Urteil, man sei zufrieden, dass die Täterserie nun aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Die Aufklärung solcher Fälle sei oft aufwendig, da die Täter meist nachts und an wechselnden Orten agieren.
„Jede erfolgreiche Festnahme und Verurteilung in diesem Bereich ist ein wichtiges Signal an die Täter-Szene. Wir werden nicht nachlassen, den Druck auf diese Kriminellen hochzuhalten“, so ein Vertreter der Kölner Polizei.
Einordnung des Urteils und Ausblick
Das Urteil des Landgerichts Köln spiegelt die juristische Praxis wider, bei bandenmäßig organisierten Straftaten mit erheblicher Sachbeschädigung konsequent durchzugreifen. Besonders die hohe Haftstrafe für den Haupttäter soll eine abschreckende Wirkung entfalten.
Für die Betreiber von Geld- und Zigarettenautomaten bleibt das Risiko von Angriffen jedoch bestehen. Viele Unternehmen rüsten ihre Geräte inzwischen mit zusätzlicher Sicherheitstechnik aus, wie zum Beispiel Systemen zur Einfärbung von Geldscheinen bei einer Explosion. Diese Maßnahmen sollen die Taten für Kriminelle unattraktiver machen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger der Angeklagten haben die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Revision einzulegen. Sollten sie dies tun, müsste der Bundesgerichtshof das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen.




