Die Befürchtungen haben sich bestätigt: Auf dem beliebten Gertrudenhof in Hürth ist die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, offiziell nachgewiesen worden. Bereits am vergangenen Freitag mussten vorsorglich 500 Hühner auf Anordnung des Veterinäramtes getötet werden. Nun wurden weitreichende Schutzmaßnahmen ergriffen, die auch Teile des Kölner Stadtgebiets betreffen.
Der Rhein-Erft-Kreis hat umgehend eine Schutzzone und eine erweiterte Beobachtungszone eingerichtet, um eine weitere Ausbreitung des hochansteckenden Virus zu verhindern. Für Geflügelhalter in den betroffenen Gebieten gelten ab sofort strenge Auflagen.
Das Wichtigste in Kürze
- Offizieller Ausbruch: Die Geflügelpest auf dem Gertrudenhof in Hürth ist amtlich bestätigt.
- Präventive Tötung: 500 Hühner wurden bereits am Freitag als Vorsichtsmaßnahme getötet.
- Schutzzonen eingerichtet: Eine 3-Kilometer-Schutzzone und eine 10-Kilometer-Beobachtungszone sind in Kraft.
- Köln betroffen: Die Beobachtungszone erstreckt sich auf mehrere Kölner Stadtteile, darunter Widdersdorf, Vogelsang und Poll.
- Stallpflicht: Für alle Geflügelhalter in den Zonen gilt die Anweisung, ihre Tiere in geschlossenen Ställen zu halten.
Behörden reagieren mit strengen Maßnahmen
Nachdem erste Verdachtsfälle aufkamen, herrscht nun traurige Gewissheit. Der Nachweis des Vogelgrippe-Erregers auf dem Gertrudenhof löste sofortige Reaktionen der zuständigen Behörden aus. Das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises ordnete die Tötung von rund 500 Hühnern an, um die Infektionskette so schnell wie möglich zu unterbrechen.
Diese Maßnahme ist ein Standardverfahren bei einem bestätigten Ausbruch der Geflügelpest, da das Virus eine extrem hohe Ansteckungsrate unter Vögeln hat und sich rasant verbreiten kann. Ziel ist es, das Leiden weiterer Tiere zu verhindern und den Seuchenherd einzudämmen.
Schutz- und Beobachtungszonen im Detail
Um den Ausbruchsbetrieb herum wurden zwei konzentrische Zonen eingerichtet, die unterschiedlichen Regelungen unterliegen. Diese geografische Abgrenzung ist entscheidend, um die Bewegungen von Tieren und potenziell kontaminiertem Material zu kontrollieren.
Die eingerichteten Zonen
- Schutzzone: Ein Radius von drei Kilometern um den Gertrudenhof. Hier gelten die strengsten Auflagen, wie Transportverbote für Geflügel und strenge Biosicherheitsmaßnahmen.
- Beobachtungszone: Ein Radius von zehn Kilometern. Dieses Gebiet unterliegt ebenfalls Kontrollen, um eine mögliche unentdeckte Ausbreitung frühzeitig zu erkennen.
Die Einrichtung dieser Zonen ist eine direkte Folge der Risikobewertung durch die Veterinärexperten. Sie basieren auf der potenziellen Reichweite des Virus durch Wildvögel oder menschliche Aktivitäten.
Auswirkungen auf Kölner Stadtgebiet
Die zehn Kilometer große Beobachtungszone reicht weit über die Grenzen des Rhein-Erft-Kreises hinaus und betrifft auch Kölner Bürgerinnen und Bürger. Mehrere Stadtteile im Westen und Süden der Stadt liegen innerhalb dieses Radius.
Zu den betroffenen Kölner Stadtteilen gehören:
- Widdersdorf
- Vogelsang
- Poll
- Westhoven
- Weiß
Für alle Halter von Hühnern, Enten, Gänsen oder anderem Geflügel in diesen Gebieten hat dies unmittelbare Konsequenzen. Die wichtigste Anordnung ist die sofortige Aufstallungspflicht.
„Alle Geflügelhalter in der Beobachtungszone sind verpflichtet, ihre Tiere ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die den Kontakt zu Wildvögeln sicher verhindert. Dies ist die wirksamste Methode, um eine Ansteckung des eigenen Bestandes zu vermeiden“, erklärte ein Sprecher des Rhein-Erft-Kreises.
Diese Maßnahme soll verhindern, dass Wildvögel, die als Hauptüberträger des Virus gelten, mit Hausgeflügel in Kontakt kommen. Selbst kleinste Hobbyhaltungen sind von dieser Regelung betroffen und müssen umgesetzt werden.
Was ist die Geflügelpest?
Die Geflügelpest, auch Aviäre Influenza oder Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die vor allem bei Hühnern und Puten zu schweren Krankheitsverläufen mit hoher Sterblichkeitsrate führt. Das Virus wird häufig durch den Kot oder Speichel infizierter Wildvögel verbreitet. Für den Menschen stellt der derzeit zirkulierende Erreger nach Einschätzung von Experten in der Regel keine Gefahr dar, doch die wirtschaftlichen Schäden für die Landwirtschaft können enorm sein.
Was Geflügelhalter jetzt tun müssen
Wer in den genannten Kölner Stadtteilen oder im Rhein-Erft-Kreis Geflügel hält, muss nicht nur die Stallpflicht beachten. Es wird dringend empfohlen, die Biosicherheitsmaßnahmen zu erhöhen.
Dazu gehören einfache, aber effektive Schritte:
- Schutzkleidung: Tragen Sie separate Kleidung und Schuhe, die nur im Stall verwendet werden.
- Desinfektion: Richten Sie Desinfektionswannen oder -matten am Stalleingang ein.
- Futter und Wasser sichern: Lagern Sie Futter, Einstreu und Wasser so, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
- Meldepflicht: Ungewöhnliche Krankheitsanzeichen oder eine erhöhte Sterblichkeit im Bestand müssen umgehend dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Die Stadt Köln hat bisher noch keine eigene, ergänzende Verfügung erlassen, ist aber durch die Anordnung des Kreises direkt betroffen. Es wird erwartet, dass die städtischen Behörden die Maßnahmen mittragen und die Einhaltung kontrollieren werden. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich auf den offiziellen Kanälen der Stadt und des Rhein-Erft-Kreises über die aktuelle Lage zu informieren.




