Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr im Rheinland müssen sich ab 2026 auf höhere Ticketpreise einstellen. Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und der Aachener Verkehrsverbund (AVV) planen eine zweistufige Preiserhöhung. Gleichzeitig wird mit der Fusion der beiden Verbünde eine umfassende Tarifreform umgesetzt, die das Ticketsystem vereinfachen soll.
Die Anpassungen sind eine Reaktion auf gestiegene Kosten und Unsicherheiten bei der Finanzierung des Deutschlandtickets. Für Gelegenheitsfahrer ohne Deutschlandticket wird die durchschnittliche Preissteigerung im Jahr 2026 bei 4,4 Prozent liegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Ticketpreise steigen zum 1. Januar 2026 um 1,9 Prozent und erneut zum 1. Juni 2026.
- Die durchschnittliche Preiserhöhung für das gesamte Jahr 2026 beträgt 4,4 Prozent.
- VRS und AVV führen zum 1. Juni 2026 einen gemeinsamen Tarif für das gesamte Rheinland ein.
- Das beliebte Kurzstreckenticket bleibt entgegen früherer Pläne für mindestens zwei weitere Jahre erhalten.
- Der digitale Tarif eezy.NRW wird als kostengünstige Alternative zum Papierticket stark gefördert.
Preiserhöhung in zwei Schritten
Entgegen der ursprünglichen Planung einer Nullrunde zu Jahresbeginn wird der VRS die Preise zum 1. Januar 2026 um 1,9 Prozent anheben. Diese Entscheidung betrifft alle Fahrkarten mit Ausnahme des Deutschlandtickets. Die gleiche Anpassung wird auch im Gebiet des AVV vorgenommen, um die Tarife anzugleichen.
Der zweite und größere Schritt folgt am 1. Juni 2026. Mit der offiziellen Einführung des gemeinsamen Rheinland-Tarifs werden die Preise erneut angepasst. Die Kalkulation ist so ausgelegt, dass sich über das gesamte Jahr eine durchschnittliche Erhöhung von 4,4 Prozent ergibt.
Gründe für die steigenden Preise
Als Hauptgrund für die außerplanmäßige Erhöhung nennt der VRS die unsichere Finanzierung des Deutschlandtickets. Ab 2026 subventionieren Bund und Länder das Ticket nur noch mit insgesamt drei Milliarden Euro, was 500 Millionen Euro weniger als im Vorjahr ist. Diese Lücke muss von den Verkehrsverbünden kompensiert werden.
Preisanstiege im bundesweiten Vergleich
Das Rheinland steht mit seiner Preisanpassung nicht allein da. Andere deutsche Verkehrsverbünde erhöhen ihre Tarife ebenfalls deutlich:
- Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR): +4,9 %
- Hamburg (HVV): +5,4 %
- Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV): +4,8 %
- Berlin-Brandenburg (VBB): +6,0 %
"Wir stehen mit 1,9 Prozent im Januar noch gut da", erklärte VRS-Geschäftsführer Michael Vogel mit Blick auf die erste Stufe der Erhöhung.
Ein gemeinsamer Tarif für das Rheinland
Die größte Veränderung für Fahrgäste ist die Fusion der Tarifgebiete von VRS und AVV zum 1. Juni 2026. Ziel ist es, das komplexe System zu vereinfachen und das Reisen zwischen den Regionen, beispielsweise von Köln nach Aachen, unkomplizierter zu machen.
Die bisherigen 16 Preisstufen der beiden Verbünde werden drastisch reduziert. Ab Juni 2026 wird es zunächst nur noch fünf Stufen geben, die ab 2028 auf vier reduziert werden sollen.
Die neuen Preisstufen ab Juni 2026
Das neue System ist einfacher strukturiert und orientiert sich an der Reichweite der Fahrt:
- Kurzstrecke: Für kurze Fahrten innerhalb einer Stadt.
- Stufe 1: Gilt für eine Stadt oder Gemeinde. Hier wird zwischen A-Tickets (für Köln, Bonn, Aachen) und B-Tickets (für kleinere Kommunen) unterschieden.
- Stufe 2: Deckt eine Stadt oder Gemeinde sowie das direkte Umland ab.
- Stufe 3: Umfasst das gesamte neue Verbundgebiet von VRS und AVV.
Eine Besonderheit bei der Preisstufe 1 ist, dass die Papiertickets nur lokal gelten. Ein in Köln gekauftes Ticket der Stufe 1 ist also nur für Fahrten innerhalb Kölns gültig. "In der App oder mit dem Handyticket kann man natürlich überall alles kaufen", stellt VRS-Geschäftsführer Michael Vogel klar. "Ich gebe mein Ziel ein. Der Preis wird angezeigt und das war es schon."
Überraschende Wende beim Kurzstreckenticket
Eine gute Nachricht für viele Gelegenheitsfahrer: Das Kurzstreckenticket, dessen Abschaffung ursprünglich geplant war, bleibt nun doch erhalten. Mindestens für zwei weitere Jahre, also bis voraussichtlich Juni 2028, wird das beliebte Ticket weiterhin angeboten.
"Die Beliebtheit des Tickets hat uns überrascht", sagte VRS-Tarifexperte Sascha Triemer. Er wies darauf hin, dass die Kurzstrecke oft teurer sei als eine Fahrt mit dem digitalen Luftlinientarif eezy.NRW. "Es macht also wirtschaftlich keinen Sinn, es zu nutzen. Trotzdem wird es stark nachgefragt."
Diese Entscheidung zeigt, dass die Verbünde auf die Gewohnheiten und Wünsche ihrer Kunden reagieren, auch wenn sie langfristig eine digitale Zukunft anstreben.
Fokus auf den Digitaltarif eezy.NRW
Die Zukunft des Ticketkaufs liegt nach Ansicht der Verkehrsverbünde klar im Digitalen. Der Fokus richtet sich verstärkt auf den Luftlinientarif eezy.NRW, der als flexible und oft günstigere Alternative zum klassischen Papierticket beworben wird.
Wie funktioniert eezy.NRW?
Bei eezy.NRW checkt der Fahrgast zu Beginn der Fahrt per App ein und am Zielort wieder aus. Abgerechnet wird die Luftliniendistanz zwischen Start und Ziel, nicht die tatsächlich gefahrene Strecke. Das macht den Tarif besonders für Fahrten mit Umstiegen attraktiv.
Um mehr Kunden von der digitalen Lösung zu überzeugen, werden neue Garantien eingeführt. Ab Januar stellt ein "Fahrtendeckel" sicher, dass eine Einzelfahrt mit eezy nie teurer ist als der Kauf eines entsprechenden Papiertickets. Zudem greift ein monatlicher Preisdeckel in Höhe des Deutschlandticket-Preises (ab Januar 63 Euro). Wer diesen Betrag erreicht, fährt den Rest des Monats kostenlos.
Die Strategie scheint aufzugehen. Laut VRS stiegen die Einnahmen durch eezy.NRW in den ersten sieben Monaten 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 81 Prozent, die Fahrgastzahlen sogar um 84 Prozent. Dennoch entfallen derzeit nur etwa 10 Prozent der Fahrten auf den Bartarif, dieser macht aber immer noch 20 Prozent der Einnahmen aus. Der Löwenanteil entfällt mit 79 Prozent auf das Deutschlandticket.
Die nächsten Schritte
Die Pläne zur Preiserhöhung und Tarifreform wurden bereits vom VRS-Unternehmensbeirat genehmigt. Die endgültige Entscheidung soll am 12. Dezember in einer gemeinsamen Sondersitzung der Verbandsversammlungen von VRS und AVV fallen. Zuvor wird die VRS-Verbandsversammlung am 27. November separat darüber abstimmen.




