In Köln sorgt der Fall einer ausreisepflichtigen Familie für Diskussionen. Ein Mann, der Deutschland seit über zwei Jahrzehnten verlassen müsste, erhält gemeinsam mit seiner Frau und acht Kindern monatlich mehr als 7.250 Euro an staatlichen Leistungen. Trotz einer bestehenden Ausreisepflicht und wiederholter Straffälligkeit wird die Abschiebung nicht vollzogen, während die Zahlungen aus öffentlichen Kassen weiterlaufen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein seit 23 Jahren ausreisepflichtiger Mann lebt mit seiner Familie in Köln.
- Die zehnköpfige Familie erhält monatlich 7.250,77 Euro an Sozialleistungen.
- Der Mann ist mehrfach straffällig geworden, eine Abschiebung findet jedoch nicht statt.
- Der Fall wirft grundlegende Fragen zur deutschen Migrations- und Sozialpolitik auf.
Ein Leben in der Duldung mit staatlicher Unterstützung
Der Fall von Huso B., einem bosnischen Staatsbürger, wirft ein Schlaglicht auf die Komplexität des deutschen Aufenthaltsrechts. Bereits seit 23 Jahren ist er offiziell ausreisepflichtig. Dennoch lebt er weiterhin in Köln, hat hier eine Familie gegründet und ist Vater von acht Kindern. Für den Lebensunterhalt der zehnköpfigen Familie kommt der Staat auf.
Die monatlichen Zahlungen an die Familie belaufen sich auf exakt 7.250,77 Euro. Diese Summe setzt sich aus verschiedenen Sozialleistungen zusammen, die darauf ausgelegt sind, das Existenzminimum einer Familie dieser Größe zu sichern. Dazu gehören Regelbedarfe, Kosten für Unterkunft und Heizung sowie weitere Zuschüsse, die gesetzlich vorgesehen sind.
Hintergrund: Ausreisepflicht und Duldung
Eine Ausreisepflicht entsteht, wenn eine Person kein Aufenthaltsrecht in Deutschland (mehr) besitzt, zum Beispiel nach einem abgelehnten Asylantrag. Eine Abschiebung kann jedoch aus verschiedenen Gründen ausgesetzt werden, etwa bei Krankheit, fehlenden Reisedokumenten oder wenn eine Trennung von der Familie eine unzumutbare Härte darstellen würde. In solchen Fällen wird eine „Duldung“ erteilt, die kein legaler Aufenthaltstitel ist, sondern lediglich die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung bescheinigt.
Die Situation von Huso B. ist jedoch nicht nur durch seine lange Aufenthaltsdauer trotz Ausreisepflicht gekennzeichnet. Er ist über die Jahre auch mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Diese Straftaten haben bisher jedoch nicht zu einer konsequenten Durchsetzung der Abschiebung geführt, was bei vielen Bürgern für Unverständnis sorgt.
Die rechtlichen und bürokratischen Hürden einer Abschiebung
Warum wird ein straffällig gewordener und ausreisepflichtiger Mann nicht abgeschoben? Die Antwort liegt in einem komplexen Geflecht aus rechtlichen Regelungen und praktischen Hindernissen. Im deutschen Recht genießen Ehe und Familie einen besonderen Schutz, der im Grundgesetz verankert ist. Die Trennung eines Vaters von seinen acht in Deutschland lebenden Kindern wird von den Behörden und Gerichten als schwerwiegender Eingriff bewertet.
Oftmals argumentieren die zuständigen Stellen, dass das Kindeswohl bei einer Abschiebung des Vaters gefährdet sein könnte. Insbesondere wenn die Kinder hier geboren und sozialisiert sind, wird eine Trennung von einem Elternteil kritisch gesehen. Dies führt zu einer sogenannten „Kettenduldung“, bei der die Duldung immer wieder verlängert wird, ohne dass eine langfristige Perspektive geschaffen wird.
Zahlen zu Sozialleistungen
Der monatliche Betrag von 7.250,77 Euro für eine zehnköpfige Familie liegt über dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vieler arbeitender Haushalte in Deutschland. Dies führt unweigerlich zu Debatten über die Gerechtigkeit und Angemessenheit des Sozialsystems, insbesondere in Fällen, in denen die Empfänger keine Bleibeperspektive haben.
Ein weiterer Aspekt ist die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern. Für eine Abschiebung müssen gültige Papiere vorliegen und das Herkunftsland, in diesem Fall Bosnien und Herzegowina, muss bereit sein, die Person wieder aufzunehmen. Dieser Prozess kann sich über Jahre hinziehen oder gänzlich scheitern.
Die öffentliche Debatte und die Reaktion der Politik
Fälle wie der von Huso B. befeuern regelmäßig die politische und gesellschaftliche Debatte über Migration, Integration und die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats. Kritiker fordern eine konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht, insbesondere bei straffällig gewordenen Personen. Sie argumentieren, dass die Duldungspraxis falsche Anreize setze und das Vertrauen in den Rechtsstaat untergrabe.
Befürworter einer humanitären Herangehensweise verweisen hingegen auf die menschliche Dimension. Sie betonen die Verantwortung für die in Deutschland aufwachsenden Kinder und warnen vor den sozialen Folgen, die eine Familientrennung nach sich ziehen würde. Sie plädieren für Lösungen, die eine Integration ermöglichen, anstatt Menschen über Jahrzehnte in einem rechtlichen Schwebezustand zu belassen.
Die Politik steht vor der Herausforderung, einen Ausgleich zwischen der Notwendigkeit einer gesteuerten Migration und humanitären Verpflichtungen zu finden. Die Diskussion dreht sich dabei oft um folgende Punkte:
- Beschleunigung von Verfahren: Asyl- und aufenthaltsrechtliche Verfahren sollen schneller abgeschlossen werden, um lange Phasen der Unsicherheit zu vermeiden.
- Konsequente Rückführung: Insbesondere bei Straftätern wird eine härtere Linie bei Abschiebungen gefordert.
- Integration fördern: Für Menschen mit Bleibeperspektive sollen die Integrationsangebote verbessert werden, um sie schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.
Der Kölner Fall zeigt exemplarisch die Dilemmata auf, mit denen Behörden und Politik konfrontiert sind. Während die Familie von Huso B. weiterhin von staatlichen Mitteln lebt, bleibt die Frage offen, wie der Staat in Zukunft mit ähnlichen Konstellationen umgehen wird. Eine klare und für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Linie ist entscheidend, um das Vertrauen in die staatlichen Institutionen zu wahren.




