Am Kölner Hauptbahnhof kam es am Freitag zu einem ungewöhnlichen Vorfall: Eine 34-jährige Frau, gegen die ein Haftbefehl vorlag, hat sich freiwillig der Bundespolizei gestellt. Sie muss nun eine fast einjährige Haftstrafe antreten.
Unerwarteter Gang zur Polizeiwache
In den späten Stunden des Freitags, dem 12. Dezember 2025, ereignete sich an der Wache der Bundespolizeiinspektion am Kölner Hauptbahnhof eine Szene, die selbst erfahrene Beamte überraschte. Eine 34-jährige Frau aus Aachen klingelte an der Tür der Wache und teilte den Polizisten mit, dass sie per Haftbefehl gesucht werde.
Dieser Schritt ist höchst ungewöhnlich. In den meisten Fällen werden Personen mit offenen Haftbefehlen bei Routinekontrollen oder im Rahmen von Ermittlungen aufgespürt. Dass sich jemand aktiv selbst stellt, kommt selten vor und deutet oft auf einen hohen persönlichen Leidensdruck hin.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine 34-jährige Frau hat sich am Kölner Hauptbahnhof der Bundespolizei gestellt.
- Gegen sie lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vor.
- Der Grund ist ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
- Die Frau muss eine Restfreiheitsstrafe von 359 Tagen verbüßen.
Überprüfung bestätigt die Angaben der Frau
Die Beamten nahmen die Aussage der Frau ernst und leiteten sofort eine Überprüfung ihrer Personalien im polizeilichen Fahndungssystem ein. Die Abfrage bestätigte die Angaben der 34-Jährigen vollständig.
Es stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth einen Vollstreckungshaftbefehl gegen die Frau erlassen hatte. Der Grund für den Haftbefehl war ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Details zum Haftbefehl
Der vorliegende Haftbefehl bezog sich auf eine Restfreiheitsstrafe von 359 Tagen. Diese war Teil einer ursprünglich verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren wegen eines Drogendelikts.
Zusätzliche Ermittlung aus Aachen
Bei der Überprüfung der Daten entdeckten die Bundespolizisten noch einen weiteren Eintrag. Neben dem Haftbefehl aus Bayern lag auch eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Aachen vor. Dies bedeutet, dass die Behörden in ihrer Heimatstadt ebenfalls nach ihrem aktuellen Aufenthaltsort suchten, um ein separates Verfahren zu führen oder offene Fragen zu klären.
Die genauen Hintergründe dieser zweiten Ermittlung wurden nicht unmittelbar bekannt gegeben, doch sie verdeutlichen, dass die Frau mit mehreren Justizbehörden in Konflikt stand.
Festnahme und Überstellung in die Justizvollzugsanstalt
Nachdem alle Fakten auf dem Tisch lagen, wurde die Frau von den Bundespolizisten formell festgenommen. Ihr wurde der Haftbefehl eröffnet und die weiteren Schritte erklärt.
Was ist ein Vollstreckungshaftbefehl?
Ein Vollstreckungshaftbefehl wird erlassen, wenn eine verurteilte Person eine rechtskräftig verhängte Freiheitsstrafe nicht antritt. Er dient dazu, die Person festzunehmen und der zuständigen Justizvollzugsanstalt zuzuführen, damit die Strafe vollzogen werden kann.
Die Beamten führten die Frau ab und leiteten die notwendigen Maßnahmen für ihre Inhaftierung ein. Sie wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo sie nun ihre verbleibende Strafe von fast einem Jahr verbüßen muss.
Der Fall zeigt, dass der Kölner Hauptbahnhof als zentraler Verkehrsknotenpunkt immer wieder Schauplatz polizeilicher Maßnahmen ist. Dass sich eine gesuchte Person jedoch aus eigenem Antrieb meldet, um ihre Haft anzutreten, bleibt eine bemerkenswerte Ausnahme.




