Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Prozess gegen einen mutmaßlichen IS-Terroristen begonnen, der in Bielefeld feiernde Fußballfans mit einem Messer angegriffen haben soll. Der 36-jährige Angeklagte hat die Tat gegenüber einem psychiatrischen Gutachter bereits gestanden und als Teil des „Heiligen Krieges“ bezeichnet.
Der Mann ist wegen vierfachen versuchten Mordes und weiterer Delikte angeklagt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm einen islamistisch motivierten Terroranschlag vor. Der Prozess findet unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen statt und beleuchtet die Radikalisierungsgeschichte eines Mannes, der bereits vor seiner Ankunft in Deutschland für den IS aktiv gewesen sein soll.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 36-jähriger Syrer steht in Düsseldorf wegen eines Messerangriffs auf Fußballfans vor Gericht.
- Die Bundesanwaltschaft wertet die Tat als islamistischen Terroranschlag.
- Der Angeklagte hat die Tat gegenüber einem Psychiater gestanden und mit dem Dschihad begründet.
- Er soll bereits in Syrien für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gekämpft haben.
- Vier junge Männer wurden bei dem Angriff im Mai 2025 lebensgefährlich verletzt.
Prozessauftakt im Hochsicherheitstrakt
Am Oberlandesgericht Düsseldorf begann das Verfahren gegen Mahmoud M. Die Anklage wiegt schwer: vierfacher versuchter Mord. Laut Bundesanwaltschaft handelte der 36-Jährige aus einer radikal-islamistischen Gesinnung heraus. Sein Ziel sei es gewesen, „möglichst viele Menschen als Repräsentanten der westlichen Gesellschaft zu töten“.
Der Prozessauftakt wurde von einem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen bestimmt. Dieser hatte den Angeklagten sieben Stunden lang befragt und berichtete dem Gericht von den Gesprächen. Das Bild, das er zeichnete, ist das eines Mannes, der seine Tat lange als gerechtfertigt ansah.
Geständnis und angebliche Reue
Gegenüber dem Psychiater räumte Mahmoud M. den Angriff ein. Er habe die Tötung von „Ungläubigen“ als legitimen Teil des Dschihads betrachtet. Als Motiv gab er an, sich für die Zerstörung seines Heimatlandes Syrien rächen zu wollen, für die er westliche Regierungen verantwortlich mache.
Inzwischen, so der Gutachter, bereue der Angeklagte seine Tat. Er habe sich zur Tatzeit depressiv, einsam und in Deutschland ausgegrenzt gefühlt. Diese angebliche Reue steht jedoch im Widerspruch zu seiner Weigerung, an einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen. Er wolle, so wird er zitiert, an seinen Werten festhalten.
Hintergrund: Der Täter
Mahmoud M. reiste über die Türkei nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag. Im Dezember 2023 erhielt er vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen befristeten Schutzstatus. Er lebte zuletzt in Harsewinkel bei Bielefeld. Seine Radikalisierung fand laut Anklage bereits vor seiner Ankunft in Deutschland statt.
Anklage: Ein in Syrien geschulter Täter
Die Bundesanwaltschaft hebt einen entscheidenden Punkt hervor, der diesen Fall von anderen unterscheidet. Oberstaatsanwalt Michael Neuhaus betonte in seinem Eröffnungsplädoyer die besondere Gefährlichkeit des Angeklagten.
„Der Angeklagte ist der erste Täter, der bereits in Syrien für den IS gekämpft hat und deshalb nicht in Deutschland radikalisiert werden musste.“
Demnach schloss sich Mahmoud M. bereits 2015 dem IS in Syrien an. Dort soll er nicht nur ideologisch, sondern auch militärisch geschult worden sein und an Kampfeinsätzen teilgenommen haben, bis er verletzt wurde. Der Angeklagte selbst bestreitet dies. Er gab gegenüber dem Gutachter an, lediglich als „Immobilienvermittler“ für den IS tätig gewesen zu sein.
Die Ermittler sind jedoch überzeugt, dass er die Tat gezielt im Namen des IS plante. Es soll sogar ein Bekennervideo existieren, dessen Veröffentlichung er über Mittelsmänner organisieren wollte. Auch die Existenz dieses Videos bestreitet der Angeklagte.
Die Tatwaffe: Ein präparierter Gehstock
Für den Angriff nutzte der Täter eine heimtückische Waffe. An einem gewöhnlichen Gehstock befestigte er ein Messer mit einer 18 Zentimeter langen Klinge. Um sich seinen Opfern unauffällig zu nähern, täuschte er eine Gehbehinderung vor, indem er sich gebückt auf den Stock stützte.
Der Angriff in Bielefeld
Die Tat ereignete sich in den frühen Morgenstunden des 18. Mai 2025. Vor einer Bar in der Bielefelder Innenstadt feierte eine Gruppe junger Menschen den Aufstieg des Fußballvereins Arminia Bielefeld. Die Stimmung war ausgelassen und friedlich.
Mahmoud M. näherte sich der Gruppe, seine Hilfsbedürftigkeit vortäuschend. Plötzlich griff er an. Mit dem Ausruf „Allahu akbar“ stach er wahllos auf die Feiernden ein. Vier Männer im Alter von 22 bis 27 Jahren erlitten lebensgefährliche Verletzungen.
Nach der Attacke gelang dem Täter zunächst die Flucht. Eine intensive Fahndung wurde eingeleitet. Einen Tag später, am Abend des 19. Mai, konnte Mahmoud M. in Heiligenhaus bei Düsseldorf von Spezialeinheiten festgenommen werden.
Opfer sollen als Zeugen aussagen
Für die kommende Woche ist die Vernehmung der vier Opfer geplant. Ihre Aussagen werden für den weiteren Verlauf des Prozesses von zentraler Bedeutung sein. Die Verteidiger des Angeklagten kündigten bereits an, dass es ihr Ziel sei, eine lebenslange Haftstrafe und eine anschließende Sicherungsverwahrung zu verhindern.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat für den komplexen Fall bis Anfang Juni insgesamt 21 Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird mit Spannung erwartet und könnte wegweisend für den Umgang mit aus dem Ausland eingereisten, kampferprobten IS-Terroristen sein.




