Das Landgericht Dortmund hat einen 18-jährigen Autofahrer zu einer vierjährigen Jugendstrafe verurteilt. Der junge Mann hatte im August 2025 einen 36-jährigen Familienvater auf einem E-Scooter mit stark überhöhter Geschwindigkeit erfasst und tödlich verletzt. Die Familie des Opfers zeigte sich nach der Urteilsverkündung fassungslos.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 18-jähriger Fahrer wurde zu vier Jahren Jugendhaft verurteilt.
- Er war mit mindestens 140 km/h in einem Wohngebiet unterwegs.
- Ein 36-jähriger E-Scooter-Fahrer wurde bei dem Vorfall getötet.
- Das Gericht verurteilte ihn wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, nicht wegen Totschlags.
- Der Haftbefehl gegen den Verurteilten wurde nach dem Urteil aufgehoben.
Urteil am Landgericht Dortmund
Am Landgericht Dortmund ist am Dienstag das Urteil in einem Fall gefallen, der für großes Aufsehen gesorgt hat. Ein 18-Jähriger wurde der Verantwortung für den Tod eines 36-jährigen Mannes für schuldig befunden. Die Richter verhängten eine Jugendstrafe von vier Jahren.
Der junge Fahrer war zum Tatzeitpunkt mit einem Auto in einem Dortmunder Wohngebiet unterwegs. Ein Gutachten bestätigte, dass er eine Geschwindigkeit von mindestens 140 Kilometern pro Stunde fuhr, als es zur Kollision kam. Das Opfer, ein Familienvater auf einem E-Scooter, hatte keine Überlebenschance.
Eine überraschende Wendung nach der Urteilsverkündung war die sofortige Aufhebung des Haftbefehls. Der 18-Jährige, der sich bis dahin in Untersuchungshaft befand, konnte das Gerichtsgebäude als freier Mann verlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kein Tötungsvorsatz laut Gericht
Die ursprüngliche Anklage der Staatsanwaltschaft lautete auf Totschlag. Das Gericht folgte dieser Einschätzung jedoch nicht und verurteilte den Angeklagten stattdessen wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Konkret ging es um ein sogenanntes „Einzelrennen“, bei dem der Fahrer versucht, die maximal mögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
Die Argumentation der Richterin
Die Vorsitzende Richterin erklärte in ihrer Urteilsbegründung, dass dem Angeklagten kein Tötungsvorsatz nachzuweisen sei. Er habe nicht die Absicht gehabt, einen Menschen zu töten oder dies billigend in Kauf genommen.
„Er wollte in den Grenzbereich. Er hat die ganze Zeit über gedacht, dass schon alles gutgehen wird“, führte die Richterin aus.
Diese Annahme, dass nichts Schlimmes passieren würde, schließe einen bedingten Tötungsvorsatz aus. Hätte er den Tod anderer für möglich gehalten, so die Logik des Gerichts, hätte er auch seinen eigenen Tod in Kauf nehmen müssen, was als unwahrscheinlich angesehen wurde.
Was ist ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen?
Seit 2017 ist die Teilnahme an illegalen Autorennen eine Straftat. Dazu zählen nicht nur Rennen gegen andere Fahrzeuge, sondern auch das Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen (sogenanntes „Einzelrennen“). Verursacht ein Fahrer dabei den Tod eines anderen Menschen, drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Bei Heranwachsenden wird das mildere Jugendstrafrecht angewendet.
Details des tragischen Vorfalls
Der Unfall ereignete sich in einer Nacht im August 2025. Der 36-jährige Mann war auf dem Heimweg, als sein Leben abrupt endete. Der Aufprall war von enormer Wucht.
Der E-Scooter-Fahrer wurde vom Auto erfasst und auf die Motorhaube geschleudert. Als der Fahrer schließlich bremste, wurde der Körper des Opfers gegen das Schild einer Bushaltestelle geschleudert. Er verstarb noch am Unfallort.
Medizinische Erkenntnisse
Im Prozess machte eine Rechtsmedizinerin das Ausmaß der Verletzungen deutlich. Sie sprach von einem „Polytrauma schwersten Ausmaßes“. Praktisch alle inneren Organe des Mannes seien bei dem Zusammenstoß zerstört worden. Die Überlebenschancen waren von Anfang an gleich null.
Die Gefahr von Raserei in Wohngebieten
Die Geschwindigkeitsbegrenzung in den meisten deutschen Wohngebieten liegt bei 30 oder 50 km/h. Eine Geschwindigkeit von 140 km/h bedeutet eine Überschreitung um fast das Dreifache des Erlaubten. Der Bremsweg eines Autos verlängert sich bei solch hohen Geschwindigkeiten exponentiell, was eine rechtzeitige Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse unmöglich macht.
Fassungslosigkeit bei den Angehörigen
Die Familie und Freunde des Getöteten reagierten mit Entsetzen und Unverständnis auf das Urteil. Sie hatten auf eine Verurteilung wegen Totschlags und eine härtere Strafe gehofft. Die Tatsache, dass der Verurteilte den Gerichtssaal auf freiem Fuß verlassen durfte, verstärkte ihren Schmerz.
Der Vater der Witwe fand nach der Urteilsverkündung deutliche Worte gegenüber anwesenden Journalisten. „Das ist ein Witz“, sagte er und brachte damit die Empfindung vieler Anwesender zum Ausdruck. Für die Hinterbliebenen fühlt sich die vierjährige Jugendstrafe nicht wie eine gerechte Sühne für den Verlust eines geliebten Menschen an.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer genau die nun verhängten vier Jahre Jugendhaft gefordert und damit auf eine Verurteilung wegen eines verbotenen Rennens abgezielt. Der Verteidiger des 18-Jährigen hatte hingegen einen vierwöchigen Dauerarrest als ausreichend angesehen. Das Gericht folgte somit dem Antrag der Anklagebehörde.
Der Fall wirft erneut eine Debatte über die juristische Bewertung von extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Todesfolge auf. Die Frage, wann rücksichtsloses Fahren als bedingter Tötungsvorsatz zu werten ist, bleibt ein zentraler und emotional aufgeladener Punkt in der deutschen Rechtsprechung.




