Trotz eines deutlichen Rückgangs der eingereichten Klagen im vergangenen Jahr bleibt das Amtsgericht Köln deutschlandweit der zentrale Schauplatz für Rechtsstreitigkeiten zwischen Fluggästen und Fluggesellschaften. Neue Zahlen des Deutschen Richterbunds für das Jahr 2025 bestätigen die Spitzenposition der Domstadt. Während die Fallzahlen sanken, zeichnet sich für das laufende Jahr bereits eine erneute Zunahme ab, die das Gericht weiterhin stark belastet.
Die Gründe für die hohe Konzentration der Verfahren in Köln sind vielschichtig. Neben dem Flughafen Köln/Bonn spielt vor allem der juristische Firmensitz von Europas größtem Luftverkehrskonzern, der Lufthansa, eine entscheidende Rolle. Für viele unzufriedene Passagiere ist Köln somit die erste Anlaufstelle, um ihre Rechte auf Entschädigung durchzusetzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Amtsgericht Köln bearbeitete 2025 mit 22.491 Fällen die meisten Fluggastklagen in Deutschland.
- Die Zahl der Klagen sank im Vergleich zu 2024 (rund 41.300 Fälle) erheblich, steigt aber seit Anfang 2026 wieder an.
- Der juristische Sitz der Lufthansa in Köln ist ein Hauptgrund für die hohe Fallzahl.
- Bundesweit wurden 2025 über 121.000 Klagen an den größten Flughäfen registriert, was die Justiz stark belastet.
Köln bleibt Hotspot für Fluggast-Klagen
Neue Daten zeigen ein gemischtes Bild für das Amtsgericht Köln. Im Jahr 2025 landeten dort exakt 22.491 neue Klagen von Passagieren, die Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge forderten. Obwohl diese Zahl Köln zur unangefochtenen Nummer eins in Deutschland macht, stellt sie gleichzeitig einen erheblichen Rückgang dar. Im Vorjahr 2024 hatte das Gericht noch fast doppelt so viele Fälle zu bewältigen, nämlich knapp 41.300.
Experten des Deutschen Richterbunds führen diesen Rückgang auf eine strategische Änderung bei großen Fluggesellschaften zurück. Insbesondere die Lufthansa habe verstärkt versucht, Konflikte außergerichtlich beizulegen und Einigungen mit Fluggästen zu erzielen, um teure und zeitaufwendige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Diese Strategie scheint im vergangenen Jahr Früchte getragen zu haben.
Die Entspannung ist jedoch offenbar nur von kurzer Dauer. Bereits seit Beginn des Jahres 2026 registriert das Kölner Gericht wieder einen spürbaren Anstieg der Verfahren. Die Trendwende deutet darauf hin, dass die Belastung für die Justiz in der Domstadt hoch bleiben wird.
Warum immer wieder Köln?
Die Konzentration der Klagen in Köln ist kein Zufall. Einer der wichtigsten Faktoren ist, dass die Deutsche Lufthansa AG ihren juristischen Sitz in der Stadt hat. Nach geltendem Recht können Verbraucher eine Fluggesellschaft an deren Hauptsitz verklagen. Da die Lufthansa die größte Airline-Gruppe Europas ist, führt dies automatisch dazu, dass ein großer Teil der Rechtsstreitigkeiten in Köln gebündelt wird, unabhängig davon, von welchem deutschen Flughafen der Flug ursprünglich starten sollte.
Zusätzlich trägt der Flughafen Köln/Bonn als eigenes wichtiges Luftverkehrsdrehkreuz zur Menge der Verfahren bei. Die Kombination dieser beiden Faktoren macht das Amtsgericht Köln zum zentralen Austragungsort für Fluggastrechte in Deutschland.
Hintergrund: Die EU-Fluggastrechteverordnung
Die Grundlage für die meisten Entschädigungsklagen bildet die EU-Verordnung 261/2004. Sie regelt die Rechte von Passagieren bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung von Flügen. Je nach Flugdistanz und Verspätungsdauer können Reisenden pauschale Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro zustehen. Fluggesellschaften sind nur dann von der Zahlung befreit, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorlagen, was häufig der Kernpunkt juristischer Auseinandersetzungen ist.
Die bundesweite Lage und die Situation in NRW
Der Ärger über Flugausfälle und Verspätungen ist kein rein Kölner Phänomen. An den Amtsgerichten der 19 größten deutschen Flughäfen wurden im Jahr 2025 insgesamt mehr als 121.100 neue Verfahren eingeleitet. Diese Zahl stammt aus einer Umfrage der „Deutschen Richterzeitung“. Auch wenn dies einen leichten Rückgang gegenüber 2024 bedeutet, wo an damals 20 Flughäfen noch rund 130.900 Fälle gezählt wurden, bleibt die Belastung für die Gerichte enorm.
Ein wesentlicher Treiber für die hohe Klagewelle in den Jahren 2023 und 2024 war der Wiederanstieg des Reiseverkehrs nach dem Ende der Corona-Pandemie. Die Luftfahrtbranche hatte mit Personalmangel und logistischen Problemen zu kämpfen, was zu zahlreichen Störungen im Flugbetrieb führte.
Verfahren an NRW-Gerichten im Vergleich (2025)
- Amtsgericht Köln: 22.491 Klagen (Platz 1 bundesweit)
- Amtsgericht Düsseldorf: ca. 12.400 Klagen (Platz 4 bundesweit)
- Amtsgericht Dortmund: ca. 1.900 Klagen
- Amtsgericht Steinfurt (für FMO): ca. 1.350 Klagen
Auch andere Gerichte in Nordrhein-Westfalen sind stark betroffen. Das Amtsgericht Düsseldorf belegt im bundesweiten Vergleich den vierten Platz. Dort gingen im vergangenen Jahr knapp 12.400 Klagen ein, was einem Anstieg von rund 1.400 Fällen gegenüber 2024 entspricht. Im Gegensatz dazu sank die Zahl am Amtsgericht Dortmund auf etwas mehr als 1.900 Verfahren. Für den Flughafen Münster/Osnabrück, dessen Fälle am Amtsgericht Steinfurt verhandelt werden, gab es mit rund 1.350 Fällen einen leichten Anstieg.
Justiz am Limit: Hoffnung auf digitale Helfer
Die anhaltende Klagewelle bringt die zuständigen Gerichte an ihre Kapazitätsgrenzen. Sven Rebehn, der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, äußerte sich besorgt über die Situation.
„Die zuständigen Amtsgerichte kommen mit der Erledigung der Klageflut kaum noch hinterher.“
Laut Rebehn liegt die Hoffnung für die Zukunft in der Digitalisierung. Spezielle, durch Künstliche Intelligenz unterstützte Richterassistenzsysteme sollen die Bearbeitung der standardisierten Fluggastrecht-Fälle beschleunigen. Solche Systeme könnten dabei helfen, Sachverhalte schneller zu prüfen und Entscheidungen vorzubereiten, um die Richterinnen und Richter zu entlasten.
Allerdings dämpft Rebehn die Erwartungen an eine schnelle Lösung. Die Einführung dieser Technologien lasse noch auf sich warten. Bis dahin müssen sich die Gerichte, allen voran das Amtsgericht Köln, weiterhin mit den bestehenden Mitteln durch die Aktenberge kämpfen. Für Fluggäste bedeutet dies weiterhin, dass sie Geduld aufbringen müssen, wenn sie ihr Recht auf dem Klageweg einfordern.




